BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10748 21. Wahlperiode 30.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Jennyfer Dutschke (FDP) vom 24.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Digitalisierungsstrategie des Senats – Wie geht es weiter? Die Planungs- und Entscheidungskompetenz in Fragen der Strategie der Digitalen Stadt verteilt sich derzeit auf diverse Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), insbesondere auf die Senatskanzlei (SK), die Finanzbehörde (FB) und die Behörde für Kultur und Medien (BKM) sowie in Teilen auch der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wo liegen derzeit welche konkreten Zuständigkeiten und Kompetenzen für jeweils welche Projekte und Teilstrategien der Strategie Digitale Stadt?1 Die Digitalisierung Hamburgs ist eine gesamtstädtische Aufgabe und daher Bestandteil der jeweiligen behördlichen Zuständigkeit beziehungsweise Fachverantwortung. Gleiches gilt für die im Rahmen derartiger Teilstrategien entwickelten Projekte. Im Übrigen siehe Drs. 21/10214. Für die in Fußnote 1 aufgeführten Teilstrategien bestehen insbesondere folgende Zuständigkeiten: Digitale Verwaltung: Finanzbehörde Intelligente Verkehrssysteme: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation smartPORT: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Hamburg Port Authority Hamburg Open Online University: Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Intelligente Bildungsnetze: Behörde für Schule und Berufsbildung, Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Smarte Geodaten: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Smart Energy: Behörde für Umwelt und Energie eCulture: Behörde für Kultur und Medien 2. Wo liegen derzeit welche konkreten Zuständigkeiten und Kompetenzen für die Projekte und Programme der Teilstrategie Digitale Verwaltung, 1 Vergleiche unter anderem http://www.hamburg.de/contentblob/9260384/ ed1cb41d024dbef3f62bd9cd834ca838/data/strategie-deutsch.pdf. Drucksache 21/10748 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 die zuletzt im Herbst 2016 mit der Senats-Drs. 2016/03060 „Digital First“ erweitert beziehungsweise fortentwickelt wurde? a. Wurde das gemäß oben genannter Senats-Drucksache zu bildende Steuerungsgremium bereits eingerichtet? Wenn ja, wann und in welcher Besetzung? Ja, im Dezember 2016 mit folgenden Mitgliedern: Präses der Finanzbehörde, Chef der Senatskanzlei, Staatsrat für Kultur, Medien und Digitales, Staatsrätin für Bezirksangelegenheiten , Staatsrat der Finanzbehörde, Staatsrätin der Justizbehörde, Leiter des Bezirksamts Nord, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie Vorstand von Dataport. Das Steuerungsgremium kann weitere Mitglieder und Gäste zuladen oder kooptieren. b. Was ist der aktuelle Sachstand des Programms beziehungsweise Projektes „Digital First“? Wann wurde oder wird es eingerichtet? c. Welche prioritär umzusetzenden Verwaltungsverfahren und –dienstleistungen wurden dem Projekt „Digital First“ entsprechend dem oben genannten Senatsbeschluss seitens der Fachbehörden und Senatsämter vorgeschlagen beziehungsweise bislang hierfür identifiziert ? Im Rahmen des Programms Digital First wurden für die erste prototypische Umsetzung einzelner Verfahren die Verfahren „Asbestanzeige“ und „Bewohnerparken“ identifiziert . Im Übrigen siehe Drs. 21/10214. d. Was ist der aktuelle Sachstand des Programms beziehungsweise Projektes „Bezirksverwaltung Digital“? Das Programm „Bezirksverwaltung Digital“ befindet sich derzeit im formalen Aufbau. Hierfür wurde eine Abteilung im Fachamt „IT-Angelegenheiten der Bezirksverwaltung“ im Bezirksamt Hamburg-Nord eingerichtet. Die Aufgabe der Abteilung besteht in der Initialisierung und Durchführung von Digitalisierungsprojekten in der Bezirksverwaltung . Hierzu gehören aktuell insbesondere die Einführung eines neuen IT-Verfahrens für Baugenehmigungen sowie die Digitalisierung der Standesämter. Zudem soll mit jedem Fachbereich der Bezirksverwaltung eine digitale Strategie, und daraus abgeleitet , eine digitale Agenda entwickelt werden. e. Welche 15 Verfahren oder Dienstleistungen wurden seitens der Bezirksverwaltung dem Projekt „Bezirksverwaltung Digital“ vorgeschlagen ? Die folgenden Dienstleistungen wurden seitens der Bezirksverwaltung vorgeschlagen: Online-Terminmanagement Kundensteuerung (Aufrufanlagen) Einführung elektronischer Rechtsverkehr Einführung eAkte (elektronische Sammelakte) in den Standesämtern Geburtsanzeige Sterbeanzeige Urkundenbestellung Meldebescheinigung online Meldebescheinigung (nur Antrag) online Anmeldung – Zuzug von Außerhalb Ummeldung – Umzug innerhalb Hamburgs Antrag Personalausweis (ohne Fingerabdrücke) Antrag Kinderreisepass Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10748 3 Elterngeldantrag online Kita-Gutschein (nur Rechtsanspruch) (Kooperation mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration) Einführung Digitales Baugenehmigungsverfahren Einführung eines Verfahrens für die Sondernutzung elektronischer Aufgrabeschein (Kooperationsprojekt mit dem Vorhaben „DigItAll“ des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer) Einführung eines Verfahrens für Angelegenheiten im Naturschutz (zum Beispiel Baumfällgenehmigungen) An- und Abmeldung von Hunden Gewerbemeldung online Gewerbeauskunft online 3. Welche Pläne verfolgt der Senat hinsichtlich einer weiteren Bündelung der Zuständigkeiten und Kompetenzen im Bereich der Digitalisierung? Welche Pläne bestehen auch in diesem Zusammenhang für die nach derzeitigem Sachstand nur zum Jahresende geplante Leitstelle Digitale Stadt? a. Inwieweit soll hierzu wann eine neue Dienststelle welcher Art geschaffen werden? b. Wird diese dem Chief Digital Officer unterstellt werden? Wenn nein, wem dann? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zur Erhaltung der Entscheidungsfreiheit des Senats wird von einer weiteren Darstellung abgesehen . Im Übrigen siehe Drs. 21/10214 sowie Drs. 21/9383.