BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10751 21. Wahlperiode 30.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 24.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Studie zur Erhebung der Obdachlosenzahlen in Hamburg Laut einem Bericht des „Hamburger Abendblattes“ vom 07.10.2017 plant die Sozialbehörde eine Zählung der Obdachlosen in Hamburg im März 2018. Dort heißt es, dass die Studie europaweit ausgeschrieben wurde und ein externer Dienstleister damit betraut werden soll. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde wird Ende März 2018 erneut eine Obdachlosenuntersuchung durchführen, wie zuvor in den Jahren 1996, 2002 und 2009. Erweitert wird diese Untersuchung um wohnungslose Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung (örU), die stichprobenartig befragt werden sollen. Der Schwerpunkt wird bei dieser Untersuchung auf die Zielgruppe der Ausländerinnen und Ausländer gelegt. Anhand einer förmlich freihändigen Vergabe wurde für die Durchführung und Auswertung der Untersuchung die Gesellschaft für Organisation und Entscheidung GOE Bielefeld ausgewählt. Wie bei den vorherigen Untersuchungen wird eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege, der Fachstellen für Wohnungsnotfälle und der Anstalt öffentlichen Rechts „fördern und wohnen“ (f&w) eingerichtet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Nach welchen Kriterien wird die Studie zur Erhebung der Obdachlosenzahlen in Hamburg vergeben? Die Kriterien für die Vergabe der Untersuchung waren: Erfahrungen in der Durchführung empirischer Untersuchungen, Kenntnisse des Hamburger Hilfesystems für wohnungslose und obdachlose Menschen, Erfahrungen im Umgang mit obdachlosen Menschen und die preisliche Ausgestaltung. 2. Plant der Senat ein Gremium einzusetzen, das die Studie fachlich begleitet? Wenn ja, welche Verbände oder Einrichtungen sind dafür vorgesehen? Ja, siehe Vorbemerkung. 3. Welches methodische Verfahren wird zur Erhebung der Obdachlosenzahlen angewendet? Erhebungsmethode ist die Zählung und direkte Befragung der Betroffenen anhand eines strukturierten Fragebogens. 4. In welchem Zeitraum plant der Senat die Zählung der Obdachlosen durchzuführen? Siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/10751 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie ist die sogenannte Untersuchungsgruppe definiert? Welche Gruppen plant der Senat in die Zählung einzubeziehen? Die Untersuchungsgruppe ist, wie in den vorherigen Untersuchungen, wie folgt definiert : Befragte, die nach eigenen Angaben zum Befragungszeitpunkt „auf der Straße“ oder im Winternotprogramm übernachtet haben. Hinzu kommen Befragte, die im Befragungsmonat März zwar einige Zeit in irgendeiner (institutionellen oder privaten) Unterkunft übernachtet, mindestens jedoch die Hälfte des Monats „auf der Straße“ geschlafen haben. In Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. Wie sind die sogenannten Erhebungseinheiten definiert? An welchen Orten beziehungsweise in welchen Einrichtungen plant der Senat die Zählung durchzuführen? Wie in den vorherigen Untersuchungen wird die Befragung in Einrichtungen der Obdachlosenhilfe und des Winternotprogramms, in niedrigschwelligen Sucht- und Drogenberatungsstellen und erstmalig in Wohnunterkünften von f&w durchgeführt. 7. Wer wird die tatsächliche Befragung der Obdachlosen durchführen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Einrichtungen werden gebeten, diese Befragung durchzuführen. In den Einrichtungen, in denen es den Mitarbeitern nicht möglich ist, die Befragung durchzuführen, werden nach Absprache geschulte Interviewerinnen und Interviewer eingesetzt. 8. Werden für die Befragung der Obdachlosen Dolmetscher/-innen eingesetzt ? Wenn ja, für welche Sprachen? Wenn nein, warum nicht? Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden in den Sprachen eingesetzt, die sich als notwendig erweisen werden. 9. Welche Daten plant der Senat abzufragen? Die Datenabfrage orientiert sich an den Fragebögen der vorangegangenen Untersuchungen . Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 10. Inwiefern wird eine Vergleichbarkeit mit den vorherigen Zählungen methodisch abgesichert? Die Vergleichbarkeit wird durch die Anwendung des gleichen Untersuchungsansatzes, des gleichen Untersuchungsinstrumentes, durch die Befragung in den gleichen Einrichtungen und zu einem analogen Befragungszeitpunkt gewährleistet. 11. Wie wird der Datenschutz der Befragten gesichert? Jeder Fragebogen enthält eine Verschlüsselungsvariable, die aus Bestandteilen des Namens und des Geburtsdatums besteht und somit die Anonymität der Befragten garantiert. Diese verwendete Verschlüsselungsvariable wurde bereits bei den Obdachlosenerhebungen 1996, 2002 und 2009 angewendet. Es ist beabsichtigt, die Untersuchung eng mit dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten abzustimmen.