BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10763 21. Wahlperiode 30.10.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Hamann (CDU) vom 25.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Anwohnerschutz in der HafenCity Die aktuelle Entwicklung des südlichen Überseequartiers sieht auf circa 260.000 m2 Bürotürme, Wohnungen, ein Kreuzfahrtcenter, Hotels und ein Shoppingcenter mit zahlreichen Geschäften über drei Geschosse und einer Fläche von 80.000 m2 vor. Im direkten Umfeld des südlichen Überseequartiers sind insbesondere die Schule, Kitas und Spielplatz, aber auch sehr viele Wohnungen angesiedelt. Durch den notwendigen Lieferverkehr, vor allem aber durch die prognostizierten zahlreichen Besucher, die nach Einschätzung von Verkehrsplanern in 23.500 Autos pro Tag anreisen werden, ist mit einer erheblichen Belastung für die zukünftig gut 12.000 Bewohner der HafenCity zu rechnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Wie in der Drs. 21/8034 dargestellt, handelt es sich beim südlichen Überseequartier nicht um ein monofunktionales Shoppingcenter. Aufgrund der Planung des südlichen Überseequartiers „alt“ wurden in 2010 in den drei Straßenzügen Überseeallee, San-Francisco-Straße und im östlichen Bereich der Hübenerstraße insgesamt circa 21.800 Fahrzeugbewegungen in der Prognose zugrunde gelegt. Für die aktuelle Planung wurde das Gutachten „Südliches Überseequartier – Verkehrsuntersuchung zur äußeren Erschließung“ (ARGUS, Stand 06.10.2016) erstellt, welches im Transparenzportal abrufbar ist. Danach werden insgesamt circa 24.300 Fahrzeugbewegungen pro Tag erwartet. Diese Prognose umfasst alle Kfz-Verkehre einschließlich Besucherverkehr. Die Mehrverkehre können in den vorhandenen Straßenquerschnitten abgewickelt werden. Aktuell werden für die westliche Überseeallee circa 16.300 (vormals circa 10.600) Fahrzeugbewegungen, für die San-Francisco-Straße Höhe Tiefgaragenzufahrt circa 14.800 (vormals circa 13.600), und im Bereich östliche Hübenerstraße circa 400 (vormals circa 900) Fahrzeugbewegungen pro Tag prognostiziert. Eine übermäßige Verkehrsbelastung einzelner Straßenzüge im Vergleich zur vormaligen Planung entsteht nicht. Verkehrslenkende Maßnahmen, die eine zusätzliche Minderung der Fahrzeugbewegungen in der San-Francisco-Straße zu den kritischen Tageszeiten bewirken können, sind gegenwärtig in der Prüfung. Aus der Umplanung des südlichen Überseequartiers resultiert eine verkehrliche Neuorganisation . So werden der gesamte Anlieferverkehr, der Busverkehr des Kreuzfahrtterminals sowie der Taxiverkehr lärm- und emissionsschonend unterirdisch abgewickelt . Gleichzeitig ist die ÖPNV-Anbindungsqualität durch die Weiterführung der U4 bis zur Haltestelle Elbbrücken und die Schaffung eines Umsteigepunktes zu den S- Bahn-Linien S3 und S31 außerordentlich gewachsen. Drucksache 21/10763 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH wie folgt: 1. Welche Verkehrsgutachten sind erstellt worden, mit welchen Fahrzeugbewegungen wird gerechnet und wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der geplanten Verkehrsführung? Siehe Vorbemerkung. 2. Sind Untersuchungen erfolgt, welche die Umweltbelastungen durch das Verkehrsaufkommen betrachten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 3. Sind Untersuchungen erfolgt, welche die Auswirkungen auf die Anwohner durch das Verkehrsaufkommen betrachten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 4. Sind Untersuchungen erfolgt, welche die Auswirkungen auf die Anwohner durch entstehenden Lärm betrachten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? 5. Sind Untersuchungen erfolgt, welche die Auswirkungen auf die Anwohner durch Luftverschmutzung betrachten? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die folgenden Untersuchungen zum Schiffsverkehr (Kreuzfahrtterminal), Straßenverkehr und U-Bahn-Verkehr sind erfolgt: - Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal von 2006 im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 39/HafenCity 5 (Überseequartier); - Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal unter Berücksichtigung der Schiffskörper für das Prognosejahr 2015 von August 2013; - Luftschadstoffgutachten Kreuzfahrtterminal – Ergänzung für die Prognosejahre 2020 und 2025 von Juli 2014; - Gutachterliche Stellungnahme zur Bewertung der Veränderungen der Gebäudekonfiguration in Hinblick auf deren Wirkung auf die Ausbreitungsverhältnisse der Luftschadstoffe des Kreuzfahrtterminals aus 2015; - Messungen tieffrequenter Geräuschimmissionen durch Kreuzfahrtschiffe in der HafenCity von Mai 2016; - Lärmtechnische Untersuchung von August 2016 und Aktualisierung von Dezember 2016; - Geräuschimmissionsprognose Tiefgaragenrampe „Platz am 10. Längengrad“ von Juli 2017; - Luftschadstoffgutachten für straßenverkehrsbedingte Immissionen vom Februar 2016 sowie Aktualisierung gemäß Verkehrsprognose 2016 vom November 2016; - Gutachterliche Stellungnahme zu Erschütterungen und sekundärem Luftschall durch die U-Bahn von 2016; Im Ergebnis werden im südlichen Überseequartier Beeinträchtigungen der zukünftigen Wohn- und Gewerbenutzung durch Lärmbelastungen erwartet. Darüber hinaus werden durch die Kreuzfahrtschiffe Luftschadstoffbelastungen verursacht; Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) sind nicht ausgeschlossen. Der Bebauungsplan trifft daher Festsetzungen zum Schutz von Schlafräumen und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10763 3 Außenbereichen von Wohnungen (zum Beispiel Balkonen) sowie von Aufenthaltsräumen für gewerbliche Nutzungen (insbesondere Pausen- und Ruheräume) vor Verkehrslärm . Im Bereich des Anlegers für Kreuzfahrtschiffe sind Wohnungen unzulässig und Bürogebäude zur Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse kontrolliert zu belüften. Zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist zudem eine Festsetzung zum Schutz von Gebäuden vor Erschütterungen aus dem U-Bahn-Betrieb getroffen worden. Um einen Beitrag zur Emissionsreduzierung im Hafen zu leisten, ist im Zuge des Neubaus des Kreuzfahrtterminals HafenCity eine Landstromanlage vorgesehen . Die in den noch laufenden Bebauungsplänen beziehungsweise zukünftigen Bebauungsplan -Entwürfen für die benachbarten Quartiere getroffenen beziehungsweise erforderlichen Festsetzungen zum Schutz von Wohn- und Gewerberäumen erfolgen ebenfalls auf der Grundlage von gutachterlichen Untersuchungen zur Lärmbelastung und Lufthygiene. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/8034.