BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1077 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ole Thorben Buschhüter (SPD) vom 16.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Planung der S-Bahn-Linie S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe Das Projekt S4, der Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 von Hamburg über Rahlstedt und Ahrensburg nach Bad Oldesloe, ist eines der zentralen Projekte zum Ausbau des Hamburger Schnellbahnnetzes in den kommenden Jahren . Dabei geht es nicht nur um eine deutlich bessere Nahverkehrsanbindung für die Hamburger Stadtteile und Stormarner Städte und Gemeinden entlang der Strecke (mehr Haltestellen, dichterer Takt und umsteigefreie Verbindungen über den Hauptbahnhof hinaus), die aus örtlicher Sicht für sich genommen schon Grund genug für den Bau dieser seit Jahrzehnten geforderten neuen S-Bahn-Linie wäre, sondern die S4 wird einen deutlichen Nutzen auch darüber hinaus entfalten: Durch Verlagerung von Verkehren vom Fern- und Regionalbahn- in den S-Bahn-Teil („S4 statt RB81“) werden im Hamburger Hauptbahnhof Gleiskapazitäten für anderweitige Fern- und Regionalzüge frei und der Bau eigener Gleise für die S-Bahn schafft zusätzliche Kapazitäten auf der Vogelfluglinie Richtung Skandinavien, was dem Personenfern - und Güterverkehr auf der Bestandsstrecke zugutekommt. In der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25. Juni 2015 haben die Projektpartner den aktuellen Sachstand zur Planung der neuen S-Bahn-Linie S4 von Hamburg nach Bad Oldesloe vorgestellt. Dabei war auch davon die Rede, dass zum 30. Juni 2015 die Kosten- und Risikobewertung abgeschlossen sein soll. Darüber hinaus sollte zu diesem Termin eine erste Aussage zu den möglichen Einsparpotenzialen auf der Grundlage der Eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung möglich sein. Unterdessen hat die Deutsche Bahn mit Informationsangeboten für die Öffentlichkeit begonnen. Neben Informationsständen für interessierte Bürgerinnen und Bürger (am 14. Juli 2015 in Rahlstedt und am 16 Juli 2015 in Ahrensburg) hat die Deutsche Bahn mehrere Bürgersprechstunden ab Ende Juli 2015 angekündigt, in denen die Projektexperten für Fragen zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Bedeutung misst der Senat dem Projekt S4 im Hinblick auf den Schienenpersonennahverkehr, den Schienenpersonenfernverkehr, den Schienengüterverkehr, die feste Fehmarnbeltquerung, den Eisenbahnknoten Hamburg und die Ausrichtung der Olympischen und Paralympischen Spiele bei? Die Strecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe ist eine der am meisten befahrenen Pendlerstrecken rund um die Hansestadt; die Gesamtstrecke Hamburg – Lübeck ist eine der zentralen Siedlungsachsen der Metropolregion. Drucksache 21/1077 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aus Sicht der zuständigen Behörde entsteht für den Nahverkehr ein hoher Nutzen durch die Taktverdichtung (Zehn-Minuten-Takt bis Ahrensburg und 20-Minuten-Takt bis Bargteheide), durch den Bau zusätzlicher Stationen sowie durch die Durchbindung über den Hauptbahnhof hinaus zu anderen Zielen der Hamburger Innenstadt. Mit der geplanten separaten Führung von S-Bahn- und den restlichen Schienenverkehren steigt die Betriebsstabilität. Dadurch werden Verspätungen und Zugausfälle auf der Gesamtstrecke unwahrscheinlicher. Insgesamt erwarten die Länder unter anderem durch diese Maßnahmen einen deutlichen Zuwachs an Fahrgästen entlang der gesamten Projektstrecke. Zusätzlich wird der Fern- und Güterverkehr von der geplanten separaten S-BahnInfrastruktur und dem Ersatz aller Regionalbahn-Leistungen durch die S-Bahn profitieren , da mit der Herstellung der festen Fehmarnbeltquerung neue Güter- und Fernverkehre auf der ohnehin schon stark ausgelasteten Strecke zu erwarten sind. Auf den Bestandsgleisen werden durch den Ausbau des S-Bahn-Angebots zuverlässige Kapazitäten für diese Verkehre frei. Gleichzeitig ist die S4 eine der wichtigsten Möglichkeiten zur Entlastung des Hamburger Hauptbahnhofs: Auf der einen Seite werden die Bahnsteige der jetzigen Regionalbahn für die Durchbindung anderer Verkehre zum Hauptbahnhof nutzbar. Auf der anderen Seite ermöglicht die Verschiebung der Verkehre auf die S-Bahn im Hauptbahnhof vereinfachte Umstiege zu anderen S-Bahnen. Damit werden auch Bahnsteige , Treppenanlagen und andere Wege im Hauptbahnhof entlastet. Im Hinblick auf die Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2024/2028 ist die S4 eines der zentralen Projekte aus verkehrlicher Sicht. Die aus dem Ausbau resultierenden positiven Effekte stellen einen wichtigen Bestandteil für die Bewältigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens dar. 2. Welche Maßnahmen hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ergriffen um eine zeitnahe Realisierung des Projekts S4 zu ermöglichen? Um eine zeitnahe Realisierung zu ermöglichen, finanzieren die Länder SchleswigHolstein und Hamburg die Planungskosten vor und haben die Deutsche Bahn AG mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung beauftragt. Darüber hinaus sind die Länder im regelmäßigen Kontakt mit dem BMVI, um eine Mitfinanzierung des Bundes zu erreichen. 3. Liegt dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde eine neue Kostenermittlung vor? 4. Welche Kosten wurden ermittelt, wie belastbar sind diese Werte? 5. Wie erklären sich etwaige Abweichungen zu früheren Angaben? Auf welche Weise sind eventuelle Risiken berücksichtigt worden? Ja, die DB Netz AG hat am 30. Juni 2015 eine vertiefte Kosten- und Risikoanalyse vorgelegt, in der von Realisierungskosten in Höhe von rund 1.008.000.000 Euro ausgegangen wird, wovon rund 168 Millionen Euro (20 Prozent) Planungskosten sind. Die Kostenentwicklung ist im Wesentlichen auf die vertiefte Entwurfsbearbeitung zurückzuführen. Erstmals konnten in dieser Phase die sehr aufwändigen Bauzustände zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs genauer kostenmäßig bewertet werden. Damit sind sämtliche Risiken bewertet und entsprechend ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit als Kosten kalkuliert worden. Ebenfalls führten die zwischenzeitlich durchgeführten Bauuntersuchungen zu neuen Erkenntnissen. Daneben wurden mögliche zusätzliche Kosten in den Bereichen Kampfmittelräumung, Entsorgung/Recycling von Altlasten, Grunderwerb und Verlegung von Kabeltrassen berücksichtigt. Die Änderung der 16. BImSchVO hat durch Beseitigung des sogenannten Schienenbonus eine deutliche Erhöhung der Aufwendungen für den Lärmschutz auf 150 Millionen Euro ergeben. Noch nicht berücksichtigt ist die allgemeine Preisentwicklung bis zum konkreten Ausführungszeitpunkt .