BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1078 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Engels (GRÜNE) vom 16.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Die Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene in Hamburg im Rahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms Mit der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert die Europäische Union den Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Auch die Stadt Hamburg hat im Jahr 2014 die Charta unterzeichnet und sich damit verpflichtet, einen GleichstellungsAktionsplan zu erarbeiten. Laut der Drs. 20/7126 möchte der Senat die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms dafür nutzen, die Anforderungen der „Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zu erfüllen. Da die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen eine bedeutsame gesellschaftspolitische Aufgabe ist, ist es wichtig, dass sowohl das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm fortgeschrieben wird als auch die Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Hamburg auf den Weg gebracht werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29. September 2010 einstimmig beschlossen, den Senat aufzufordern, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ (EU-Charta Gleichstellung) zu unterzeichnen. Die EU-Charta Gleichstellung wurde vom Rat der Gemeinden und Regionen Europas gemeinsam mit zahlreichen Partnern auf lokaler Ebene erarbeitet und stellt eine freiwillige supranationale Selbstverpflichtung der Regionalregierungen dar. Städte und Gemeinden können sich durch die Unterzeichnung öffentlich zum Grundsatz der Gleichstellung von Frauen und Männern bekennen. Zudem bestätigen sie, die darin aufgeführten Vorgaben zur formalen Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern zu erfüllen sowie einen Gleichstellungs-Aktionsplan zu erarbeiten. Im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm 2013 – 2015 des Senats (Drs. 20/7126) ist ein Hinweis auf den geplanten Beitritt der Freien und Hansestadt Hamburg (Maßnahme 20 des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms) aufgenommen worden. Die Freie und Hansestadt Hamburg ist zum 1. August 2014 der EU-Charta Gleichstellung beigetreten. Mit der Drs. 20/12677 ist die Bürgerschaft über den Beitritt informiert worden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Gibt es bereits Pläne für die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms und inwiefern plant der Senat eine Evaluation des Programms vorzulegen? Drucksache 21/1078 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Wenn ja, welchen Zeitplan sieht der Senat vor? Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm 2013 hat der Senat zugleich dessen Evaluation und Fortschreibung beschlossen (Maßnahme 1 des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms). Unter Federführung der damaligen Behörde für Justiz und Gleichstellung sind bis Ende 2014 bereits erste Abstimmungen zum Stand der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen auf Arbeitsebene mit allen beteiligten Senatsämtern und Fachbehörden erfolgt. Der Prozess der Evaluierung und Fortschreibung konnte aber in der 20. Legislaturperiode nicht mehr abgeschlossen werden . Es ist vorgesehen, das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm bis Ende 2016 zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, die Hamburger Gleichstellungsarbeit zu verstetigen , nachhaltig abzusichern und weiterzuentwickeln. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 2. Ist der Senat der Meinung, dass das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm die Anforderungen eines Gleichstellungs-Aktionsplans, wie durch die Charta verpflichtet, erfüllt? a. Wenn ja, inwiefern? In der EU-Charta Gleichstellung ist festgelegt, dass sich die unterzeichnenden Gebietskörperschaften bereit erklären, einen Gleichstellung-Aktionsplan zu erarbeiten, der die für diesen Zweck vorgesehenen Prioritäten, Aktivitäten und Ressourcen darlegt . Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm entspricht den Anforderungen eines Gleichstellungs-Aktionsplans gemäß EU-Charta Gleichstellung. Sowohl die Grundsätze als auch die Artikel der EU-Charta Gleichstellung wurden bei der Erstellung berücksichtigt. Mit der Vielzahl konkreter Maßnahmen entspricht das GPR 2013 einem Aktionsplan. Die Ziele und Grundsätze der EU-Charta Gleichstellung werden auch Grundlage für die Weiterentwicklung des GPR sein. b. Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 3. Welche Grundsätze der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erfüllt die Stadt Hamburg bereits? Bitte angeben auf welche Art und Weise. a. Grundsätze, die vollständig erfüllt werden, - Grundsatz 1. „Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht“ Im Grundgesetz (Artikel 3 Absatz 2 Sätze 3 und 4 GG) und in der Hamburger Verfassung (Artikel 2 Absatz 2) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern verankert. - Grundsatz 2. „Vielfältige Diskriminierungen und Benachteiligungen müssen bekämpft werden, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu garantieren“ Die Freie und Hansestadt Hamburg steht für eine demokratische, offene und tolerante Gesellschaft und setzt sich für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ein (siehe auch Drs. 20/1514 und Drs. 20/12555). Die Förderung der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern erfordert eine strukturelle Verankerung des Themas über verschiedene Mittel und Strukturen, die für sich oder auch kombiniert geeignet sind, Ziele der Gleichstellung in einzelnen Lebensbereichen konkret umzusetzen. Durch die Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Aspekte in ressortspezifischen und behördenübergreifenden Verwaltungs - und Rahmenprogrammen wie zum Beispiel dem Hamburger Demografiekonzept , der Hamburger Fachkräftestrategie, dem Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE), dem Hamburger Integrationskonzept, dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1078 3 Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege (Opferschutz) sind Wege aufgezeigt , die Geschlechterperspektive bei Programmen gegen Benachteiligungen und Diskriminierungen zu beachten. Mit der Verpflichtung, im Rahmen aller Vorlagen an den Senat eine gleichstellungspolitische Folgeabschätzung darzustellen (§ 10 a Geschäftsordnung des Senats), wird eine gleichstellungspolitische Reflexion schon in einer frühen Phase der Planung und Entwicklung staatlicher Vorhaben erreicht. Moderne Gleichstellungspolitik nimmt auch zunehmend Fragestellungen der sexuellen Orientierung und der Variabilität geschlechtlicher Identitäten beziehungsweise des geschlechtlichen Selbstverständnisses in den Blick. Dazu wird der Senat einen Aktionsplan „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ vorlegen, der auch Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität oder sexuellen Orientierung zum Inhalt haben wird. - Grundsatz 3. „Die ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen ist eine der Grundbedingungen einer demokratischen Gesellschaft“ Der Senat hat die gerechte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen zu einem zentralen Grundsatz seiner Gleichstellungspolitik und für die Erstellung des GPR 2013 gemacht. Wegweisende Regelungen für eine ausgewogene Mitwirkung von Frauen und Männern an den Entscheidungsprozessen sind insbesondere die Novellierung des Hamburger Gleichstellungsgesetzes (Maßnahme 77 GPR 2013) und die Erarbeitung einer rechtlichen Regelung für eine geschlechterausgewogene Besetzung von Gremien und kollegialen Einrichtungen der Landesverwaltungen einschließlich der öffentlichen Unternehmen und der durch die Freie und Hansestadt Hamburg zu besetzenden Aufsichtsrats- und Beschlussgremien (Maßnahme 21 des GPR 2013). - Grundsatz 4. „Die Beseitigung von Geschlechterstereotypen ist von grundlegender Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ Eine zentrale Zielsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms ist die Gewährleistung von Rahmenbedingungen, die allen Menschen ungeachtet ihres Geschlechts in allen Bildungsstufen die gleichen Möglichkeiten und Chancen eröffnen. Sie sollen sich und ihre Fähigkeiten zur Selbstbestimmung auf Grundlage ihrer individuellen Bedürfnisse, Neigungen, Fähigkeiten und Begabungen und frei von Rollenbildern und -erwartungen entwickeln und ausbilden können. Eine Vielzahl der Maßnahmen des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms setzt bei der Beseitigung von Geschlechterstereotypen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft an. - Grundsatz 5. „Die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten von Lokal- und Regionalregierungen ist für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich“ Mit den im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm festgelegten grundsätzlichen Leitlinien und konkreten Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern nimmt der Senat seine Verantwortung wahr, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern . Gleichstellungspolitik ist dabei Teil jeder Fachpolitik und damit Querschnittsaufgabe . Zusätzlich bedarf es zielgruppenbezogen ressortübergreifender Maßnahmen, koordinierender Vorgaben und grundlegender Strategien. Mit seinem umfassenden Ansatz entspricht das Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm diesen Vorgaben. - Grundsatz 6. „Entsprechende dotierte Aktionspläne und Programme sind notwendige Instrumente zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“ Das vorliegende Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm setzt insbesondere bei der Verankerung des Themas Gleichstellung bei den jeweiligen Fachrichtungen und -themen an. Neben spezifischen Förderungen sowie übergreifenden und zielgruppenspezifischen Maßnahmen und Programmen erfolgt überwiegend eine mittelbare und gemeinsame Finanzierung gleichstellungspolitischer Maßnahmen über fachthematische Projekte und Programme. Die Planung, Zuteilung und Verausgabung öffentlicher Haushaltsmittel beeinflussen die Lebens- und gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse . Daher können haushaltsplanerische Festlegungen, Strukturen der Vergabe Drucksache 21/1078 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 öffentlicher Aufträge und Zuwendungen staatlicher Leistungen als grundlegende Instrumente staatlicher Steuerung positiv zur Erreichung gleichstellungspolitischer Ziele eingesetzt werden (vergleiche Maßnahme 25 fortfolgende Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm). b. Grundsätze, die teilweise erfüllt werden, c. Grundsätze, die kaum oder gar nicht erfüllt werden. Keine. Die Erfüllung der Grundsätze der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist laufende Aufgabe des Senats. 4. Welche Verpflichtungen der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene erfüllt die Stadt Hamburg bereits? Bitte angeben auf welche Art und Weise. a. Verpflichtungen, die vollständig erfüllt werden, - Verpflichtung 1. „Innerhalb eines zumutbaren Zeitraums (nicht mehr als zwei Jahre ) ab Unterzeichnungsdatum entwickelt jeder Unterzeichner dieser Charta einen eigenen Gleichstellungs-Aktionsplan, nimmt diesen an und setzt ihn um.“ - Verpflichtung 2. „Der Gleichstellungsaktionsplan legt die Ziele und Prioritäten der Unterzeichnerin/Unterzeichner, die geplanten Maßnahmen und bereitzustellenden Ressourcen fest, um die Charta und die darin enthaltenden Verpflichtungen in Kraft zu setzen. Der Plan muss auch den geplanten Zeitrahmen für seine Umgebung darlegen. Falls ein Unterzeichner bereits über einen GleichstellungsAktionsplan verfügt, muss er diesen überprüfen, um sicherzustellen, dass alle gemäß dieser Charta relevanten Themen darin aufgegriffen werden.“ Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm verfügte Hamburg bereits über einen Gleichstellungs-Aktionsplan. Die Fortschreibung und Weiterentwicklung ist bis Ende 2016 vorgesehen (siehe auch Antwort zu 1. a). - Verpflichtung 3. „Jede/r Unterzeichner/in holt eine Vielzahl von Meinungen ein, bevor der Gleichstellungs-Aktionsplan angenommen wird und sorgt für die weite Verbreitung der Plans nach Annahme. Außerdem berichtet jede/r Unterzeichner/in regelmäßig und öffentlich über die bei der Umsetzung des Plans gemachten Fortschritte .“ Im Rahmen der Erstellung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wurden vorab Behörden und gesellschaftliche Institutionen schriftlich um Stellungnahmen gebeten. In regelmäßigen Treffen auf Arbeitsebene und im Rahmen einer Fachkonferenz im August 2012 wurden die Themen des GPR 2013 umfangreich diskutiert. Nach der Unterzeichnung durch den Senat erfolgte eine öffentlichkeitswirksame Bekanntmachung und Verbreitung. - Verpflichtung 4. „Jede/r Unterzeichner/in revidiert den Gleichstellungs-Aktionsplan je nach Erfordernis und entwickelt jeweils neue Pläne für nachfolgende Perioden.“ Die Fortschreibung bietet die Möglichkeiten für eine Aktualisierung und Weiterentwicklung des GPR 2013. - Verpflichtung 6. „Jede/r Unterzeichner/in informiert den Rat der Gemeinden und Regionen Europas schriftlich davon, dass und an welchem Tag die Charta unterzeichnet wurde und gibt gleichzeitig Kontaktdaten für weitere Zusammenarbeit in Hinblick auf die Charta an.“ Hamburg hat den Rat der Gemeinden und Regionen Europas schriftlich über den Beitritt zum 1. August 2014 informiert. Als Ansprechpartnerin wurde die damalige Senatorin für Justiz und Gleichstellung, Jana Schiedek, benannt. In der 21. Legislaturperiode ist die Senatorin für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung, Katharina Fegebank, fachlich zuständig für die Zusammenarbeit im Rahmen der EU-Charta. b. Verpflichtungen, die teilweise erfüllt werden, - Verpflichtung 5. „Jede/r Unterzeichner/in erklärt sich grundsätzlich bereit, mit einem geeigneten, noch zu schaffenden Bewertungssystem zu kooperieren, um Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1078 5 die Fortschritte bei der Umsetzung der Charta beurteilen zu können und es Lokalund Regionalregierungen in ganz Europa zu ermöglichen, voneinander zu lernen, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern besser erreicht werden kann. Zu diesem Zweck stellt jede/r Unterzeichner/in den Gleichstellungs-Aktionsplan sowie andere relevante, öffentlich zugängliche Materialien zur Verfügung.“ Derzeit wird im Rahmen eines Pilotprojektes des Council of European Municipalities and Regions (Rat der Gemeinden und Regionen Europas) eine Reihe von Indikatoren entwickelt, die es den Unterzeichnerkommunen der EU-Charta Gleichstellung ermöglichen soll, ihre Aktivitäten aufzuzeigen. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich auf einer für den März 2016 geplanten Konferenz präsentiert werden. Aufbauend auf diesen Ergebnissen soll in Hamburg geprüft werden, inwieweit diese auch für Hamburg geeignet sind. c. Verpflichtungen, die kaum oder gar nicht erfüllt werden. Keine. 5. Welche Grundsätze und Verpflichtungen sollen durch die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms wie fortgeführt werden ? Es ist vorgesehen, mit der Fortschreibung des GPR 2013 die Grundsätze und Verpflichtungen der EU-Charta Gleichstellung fortzuführen. 6. Welche weiteren Maßnahmen plant der Senat zur Weiterentwicklung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms? Es wird angestrebt, das GPR unter Einbeziehung von Interessensvertretungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren weiterzuentwickeln und bis Mitte 2016 eine Veranstaltung dazu durchzuführen. Die Planungen dazu und zur Weiterentwicklung des GPR sind noch nicht abgeschlossen.