BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10783 21. Wahlperiode 03.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 26.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Bunker Feldstraße: Welches Spiel spielt der Investor Matzen? Der Investor Matzen will den Bunker auf dem Heiligengeistfeld um 20 Meter auf 60 Meter Höhe aufstocken. Ein 150-Betten-Hotel, eine Veranstaltungshalle für bis zu 2.2000 Besucher/-innen und vieles mehr sollten hinter einer grünen Fassade mit begehbarem Dachgarten verschwinden. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet am 25. Oktober 2017, dass sich der Investor Matzen von dem Generalplaner Interpol bereits im Juni 2017 getrennt habe. Der Zeitpunkt der Trennung ist sehr bedenklich. Nur wenige Tage vorher fand die Beratung der Bunkeraufstockung im Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft statt (13. Juni 2017). Die dortige rot-grüne Mehrheit stimmte der Aufstockung und den damit verbundenen Verträgen zu. Dass der Investor Matzen dem Generalunternehmer, der die Idee mit dem grünen Bunker forciert hat, unmittelbar danach kündigt, wirft mehr als ein schlechtes Licht auf die bisherige Planung und die Interessen des Investors. Einmal mehr zeigt sich, dass die vermeintliche Begrünung des Bunkers nur der Türöffner für eine lukrative Bebauung des Bunkers ist. Der 20 Meter hohen Aufstockung , der Missachtung des Denkmalschutz und der zusätzlichen Belastung der umliegenden Wohnquartiere wäre ohne das Versprechen der Begrünung sicherlich von der Mehrheit in der Bezirksversammlung und der Bürgerschaft nicht zugestimmt worden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wurde der Senat im Vorwege von der Matzen KG über die beabsichtigte Kündigung des Generalplaners Interpol informiert? Nein. 2. Wann und in welcher Form hat der Senat erstmalig von der Kündigung des Generalplaners erfahren? Durch Presseberichte am 25. Oktober 2017. Im Übrigen hat der Senat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. 3. War die Firma Interpol an Gesprächen mit Vertretern/-innen der Freien und Hansestadt Hamburg im Zusammenhang mit der geplanten Bunkeraufstockung beteiligt? Wenn ja: a. An welchen Gesprächen mit welchen Themen war die Firma Interpol beteiligt? Drucksache 21/10783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b. Wann fand die erstmalige Beteiligung und wann die letztmalige Beteiligung statt? An Gesprächen mit Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben seit 2014 verschiedene vom Investor beauftragte Personen teilgenommen, deren Zuordnung zu den jeweiligen Planungs- beziehungsweise Beratungsbüros nicht im Einzelnen dokumentiert wurde. 4. Welche Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag und dem Erbbaurechtsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Investor Matzen KG basieren auf dem Konzept der Firma Interpol? 5. Welche Folgen hat eine Nichteinigung zwischen der Firma Interpol und dem Investor über die Nutzungs- und Verwertungsrechte des von der Firma Interpol erstellten Konzeptes auf die Verträge der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Investor? a. Ist die Vermutung richtig, dass bei einer Nichteinigung der Investor das bisherige Konzept der Begrünung nicht realisieren kann, da ihm die Nutzungs- und Verwertungsrechte dafür fehlen? Falls ja: Welche Auswirkung hat das auf die bereits erteilte Baugenehmigung ? Falls nein: Geht der Senat davon aus, dass die beantragte Begrünung des Bunkers und auch die Nutzung der neu zu schaffenden Flächen wie beantragt erfolgen kann? Zu den Verpflichtungen des Investors gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg siehe Drs. 21/9203. Zu Rechtsverhältnissen zwischen privaten Dritten äußert sich der Senat in ständiger Praxis grundsätzlich nicht. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. b. Ist der Investor mit Änderungsvorschlägen an die Freie und Hansestadt Hamburg in letzter Zeit herangetreten? Falls ja: wann und mit welchen Vorschlägen? Nein. 6. Die Baugenehmigung für die Aufstockung wurde am 06. April 2017 erteilt. Hat es seitdem Änderungs- beziehungsweise zusätzliche Bauanträge oder neue Vorlagen des Investors Matzen gegeben? Falls ja: Bitte das jeweilige Datum und den jeweiligen Inhalt der Anträge oder Vorschläge nennen. Nein.