BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10787 21. Wahlperiode 03.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 26.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Mehrkosten in Millionenhöhe für den G20-Gipfel – Schwächen die Sicherheitsmaßnahmen nun den Polizei-Etat? In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10678 hat der Senat eingeräumt, dass die Freie und Hansestadt Hamburg einen Teil der Sicherheitskosten für den G20-Gipfel aus Hamburger Steuergeldern wird entrichten müssen, da die 50 Millionen Euro Zuschuss des Bundes für die OSZE- und G20-Treffen doch nicht ausreichen. Vor dem Gipfel hatte Bürgermeister Scholz mehrfach in Interviews gesagt, Hamburg komme mit den Bundesmitteln „gut klar“. „Die Gesamtkosten für Sicherheitsmaßnahmen werden die Differenz zwischen der Erstattungssumme des Bundes von 50 Mio. € und den davon bereits für OSZE-Bedarfen eingesetzten Betrag von 13,5 Mio. € überschreiten .“ Weiterhin teilte der Senat in der am 24. Oktober 2017 beschlossenen Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10678 mit: „Es gilt dabei zunächst weiterhin der Grundsatz, dass der verbleibende Betrag vorrangig aus dem Bestand der fachlich zuständigen Produktgruppen zu bestreiten ist.“ Auf Nachfrage des „Hamburger Abendblatts“ am 25. Oktober 2017 hin schloss der Senat plötzlich wieder aus, dass die Mehrkosten aus dem Polizei -Etat bezahlt werden müssen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat hat, wie dies seiner Haltung in der G20-Nachbereitung generell entspricht, in der Drs. 21/10678 die derzeitige Erkenntnislage zu den Kosten des G20-Einsatzes dargestellt. Dass die vom Bund übernommene Kostenbeteiligung nicht den Gesamtumfang aller anfallenden Kosten abdecken kann, ergibt sich bereits aus der Drs. 21/8397. In der dort hinterlegten Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund ist darauf hingewiesen, dass es sich um eine Kostenbeteiligung, nicht um eine Kostenübernahme des Bundes handelt. Der Bund verzichtet dabei gemäß dieser Vereinbarung darüber hinaus auf die ihm zustehende Kostenerstattung für den Einsatz von Kräften des Bundes im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen. Aus der Drucksache geht hervor, dass über diese Beteiligung hinausgehende Kosten von Hamburg zu tragen sind. Die Vorstellung, der Bund solle alle Kosten tragen, ist nachvollziehbar, muss aber vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Kompetenzregelungen in der Bundesrepublik Deutschland bewertet werden. Danach gehört die Wahrnehmung der polizeilichen Sicherheitsaufgaben bis auf wenige Regelungen für die Bundespolizei in den Kompetenz-, damit aber auch in den Gewährleistungsbereich der Länder. Die Länder nehmen diese Aufgaben mit ihren Polizeien bei verschiedensten Anlässen, auch Veranstaltungen des Bundes, als eigene Aufgaben und auf eigene Kosten wahr, unabhängig von einem Verursacherprinzip. Damit sind auch die Kosten für die Leistung von Amtshilfe durch die Polizeien anderer Länder oder die Polizei des Bundes Drucksache 21/10787 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 vollständig von dem einsatzführenden Land zu tragen. Dieses Grundprinzip gilt zum Beispiel bei dem im November 2017 anstehenden UN-Weltklimagipfel in Bonn. Die für das OSZE-Ministerratstreffen 2016 und den G20-Gipfel 2017 mit dem Bund getroffene Vereinbarung zur Kostenbeteiligung war vor dem Hintergrund dieser dargestellten grundgesetzlichen Kompetenzregelung auch im Vergleich mit den Regelungen für den G7-Gipfel in Heiligendamm und in Elmau als ordentliches Verhandlungsergebnis zu bewerten. Der Grundsatz, dass nicht veranschlagte Mehrkosten, denen keine entsprechenden Mehrerlöse gegenüberstehen, vorrangig aus den sachlich zuständigen Produktgruppen zu tragen sind, entspricht der haushaltspolitischen Linie des Senats und wird in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10678 korrekt und keineswegs wahrheitswidrig wiedergegeben. In der Drs. 21/8397 wurde dieser Grundsatz im Zusammenhang mit den Kosten der Sicherheitsmaßnahmen für das OSZE-Ministerratstreffen und den G20-Gipfel bereits ebenfalls formuliert. Der grundsätzliche Vorrang , Mehrkosten zunächst aus der jeweiligen Produktgruppe auszugleichen, steht nicht im Widerspruch zu Einzelentscheidungen des Senats, einen einzelplanübergreifenden Ausgleich vorzunehmen, sofern die prioritäre Prüfung von Ausgleichsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Produktgruppen ergibt, dass diese nicht im Rahmen der vorhandenen Ermächtigungen realisierbar sind. Es ist allerdings bereits absehbar, dass die betreffenden Ermächtigungen jeweils vollständig für die zugeordneten Ausgabezwecke in Anspruch genommen werden. Deshalb ist festgelegt, dass ungeachtet der bestehenden Grundsätze für gegebenenfalls entstehende Mehraufwände diese nicht zulasten der Aufgabenerfüllung bei Polizei, Feuerwehr oder Verfassungsschutz ausgeglichen, sondern erforderlichenfalls aus zentralen Mitteln gedeckt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Werden die Mehrkosten, die für die Sicherheitsmaßnahmen beim G20- Gipfel entstanden sind, aus dem Einzelplan 8.1 zu bestreiten sein? 2. Falls nein, weshalb wurde dies in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10678 wahrheitswidrig angegeben? 3. Falls ja, wie erklärt sich der Rückzug nur einen Tag nach Beschlussfassung der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10678? Siehe Vorbemerkung.