BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1079 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 16.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Nebenbeschäftigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ehemaligen Behörde für Umwelt und Stadtentwicklung (BSU) Im Nebentätigkeitsrecht des öffentlichen Dienstes ist detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung neben dem Hauptberuf ausgeübt werden darf und ob sie eine Genehmigung erfordert. Dies soll gewährleisten , dass Interessenkonflikte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst vermieden werden und ihre Unparteilichkeit sichergestellt ist. Das Nebentätigkeitsrecht der Beamtinnen und Beamte ist in §§ 68 – 73a, 47a Absatz 4 Satz 2, 76a Absatz 2, 76b Absatz 3, 76c Absatz 5, 89 Absatz 3, 129 des Hamburgischen Beamtengesetzes (HmbBG) und in der Hamburgischen Nebentätigkeitsverordnung (HmbNVO) geregelt. Auch Beamtinnen und Beamte müssen ihre Nebentätigkeiten grundsätzlich rechtzeitig vorher schriftlich gegenüber dem Personalreferat anzeigen. Darüber hinaus dürfen Beamtinnen und Beamte eine von ihnen angezeigte Nebentätigkeit grundsätzlich erst dann ausüben, wenn ihnen von ihrem Dienstvorgesetzten eine Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt worden ist (§ 69 Absatz 1 Satz 1 HmbBG). Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Ausübung einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist für Tarifbeschäftigte seit 01. November 2006 und für Beamtinnen und Beamte seit 01. Januar 2010 grundsätzlich anzeigepflichtig (§ 3 Absatz 4 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beziehungsweise § 40 Beamtenstatusgesetz). Das Nebentätigkeitsrecht der Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg ist im Einzelnen in §§ 70 fortfolgende Hamburgisches Beamtengesetz (HmbBG) sowie in der Hamburgischen Nebentätigkeitsverordnung geregelt. Die Ausübung einer Nebentätigkeit bedarf keiner Genehmigung. Eine Nebentätigkeit ist rechtzeitig vor Übernahme und Ausübung schriftlich anzuzeigen und für den Fall, dass die Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu besorgen ist, einzuschränken oder ganz oder teilweise zu untersagen (§ 3 Absatz 4 Satz 2 TV-L beziehungsweise 73 HmbBG). Nebentätigkeiten dürfen grundsätzlich nur außerhalb der Arbeits- beziehungsweise Dienstzeit ausgeübt werden. Beamtinnen und Beamte sind darüber hinaus verpflichtet, die Nebentätigkeit nach spätestens fünf Jahren erneut anzuzeigen, sofern sie weiterhin ausgeübt wird (§ 6 Absatz 4 Nebentätigkeitsverordnung). Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Mitarbeiter der ehemaligen BSU beziehungsweise der untergeordneten Ämter für Umweltschutz (U), Natur- und Ressourcenschutz Drucksache 21/1079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 (NR) und für Immissionsschutz und Betriebe (IB) sowie der heutigen Behörde für Umwelt und Energie haben in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2009 und dem 30.06.2015 einen Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit gestellt? Um welche Art von Nebentätigkeit handelte es sich jeweils? 2. Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Nebentätigkeit wurden genehmigt? Bitte nach Jahr, Funktion des Mitarbeiters in der Behörde (Amt und Abteilung), Voll- und Teilzeitbeschäftigte, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe , Art und Wochenstunden der Nebenbeschäftigung sowie nach Branche/Verband oder Interessensgemeinschaft et cetera aufschlüsseln. 3. Wie viele Mitarbeiter der neuen Behörde für Umwelt und Energie gehen aktuell einer Nebentätigkeit nach? Bitte nach Funktion des Mitarbeiters in der Behörde (Amt und Abteilung), Voll- und Teilzeitbeschäftigte, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, Besoldungs- beziehungsweise Entgeltgruppe, Art und Wochenstunden der Nebenbeschäftigung sowie nach Branche/Verband oder Interessensgemeinschaft et cetera aufschlüsseln. Siehe Anlage. Die in den Übersichten genannten Wochenstunden beziehen sich vielfach auf eine einmalige Ausübung einer Nebentätigkeit. Einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zwei Nebentätigkeiten beantragt oder angezeigt beziehungsweise gehen diesen nach. 4. Wie viele Anträge von Mitarbeitern der ehemaligen BSU beziehungsweise der untergeordneten Ämter für Umweltschutz (U), Natur- und Ressourcenschutz (NR) und für Immissionsschutz und Betriebe (IB) sowie der heutigen Behörde für Umwelt und Energie auf Erlaubnis zur Aufnahme einer Nebentätigkeit sind seit 2009 bis heute aus jeweils welchem Grund abgelehnt worden? Keine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1079 3 Anlage Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Genehmigungen einer Nebentätigkeit vor dem 01. Januar 2010 Anzahl der Mitarbeiterinn /Mitarbeiter Amt Art der Nebentätigkeit 1 U Vortragstätigkeit 1 NR Dozenten-/Lehrertätigkeit 1 IB Gutachtertätigkeit 3 gesamt Genehmigungen einer Nebentätigkeit vor dem 01. Januar 2010 Anzahl der Genehmigun - gen Jahr Funktion Amt Voll zeit Teil zeit Unbefristetes Beschäftigungs / Dienstverhältnis BesG/ EG Art Wochen stunden Branche 1 2009 Sachbearbei - tung U x ja A12 Vortragstä - tigkeit 1 Unternehmensbera - tung 1 2009 Abteilungslei - tung NR x ja A16 Dozenten -/ Lehrertätigkeit 3,5 Bildungseinrichtung 1 2009 Abteilungslei - tung NR x ja A16 Dozenten -/ Lehrertätigkeit 14 Bildungseinrichtung 1 2009 Sachgebietslei - tung IB x ja A13 Gutachter - tätigkeit 8 Entsorgungsver - band 4 2009 gesamt Aktuelle Nebentätigkeiten Anzahl der Mitarbeiter Funktion Amt Voll zeit Teilzeit Unbefristetes Beschäftigungs - /Dienstver hältnis BesG/ EG Art Wochen - stunden dauerhafte Ausübung Branche 1 Referatsleitung NR x ja A15 Sporttrainer /Übungs leiter 6 Sportverein 1 Abteilungslei - tung NR x ja A15 wissenschaftliche Tätigkeit 1,5 nein Bildungseinrich - tung 1 Sachbearbeitung U x ja E14 öffentliches Ehrenamt 3 öffentl. Dienst 1 Sachbearbeitung U x ja E13 freiberufliche Tätigkeit 12 Gesundheitswe - sen 1 Sachbearbeitung Z x ja E8 gewerbliche Tätigkeit 7,7 nein Vertrieb Drucksache 21/1079 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anzahl der Mitarbeiter Funktion Amt Voll zeit Teilzeit Unbefristetes Beschäftigungs - /Dienstver hältnis BesG/ EG Art Wochen - stunden dauerhafte Ausübung Branche 1 Sachbearbeitung NR x ja E14 Dozenten- /Lehrtätigkeit 2 nein Lehrinstitut 1 Referatsleitung U x ja A14 Dozenten- /Lehrtätigkeit 2 nein Bildungseinrich - tung 1 stellv. Referatsleitung NR x ja E13Ü Dozenten- /Lehrtätigkeit 1 Umweltorganisa - tion stellv. Referatsleitung NR x ja E13Ü Dozenten- /Lehrtätigkeit 1 Umweltorganisa - tion 1 Sachbearbeitung IB x ja A10 Sporttrainer /Übungs leiter 3 Sportverein 1 Sekretärin P x ja A7 gewerbliche Tätigkeit 8 Gastronomie 1 Sachbearbeitung Z x ja A9 sonst. Nebentätigkeit 5 öffentl. Dienst 1 Sachbearbeitung NR x ja E11 kaufmännische Tätigkeit 3 Elektronikbran - che 1 Sachbearbeitung Z x ja A12 Dozenten- /Lehrtätigkeit 9 nein Lehrinstitut 1 Sachbearbeitung IB x ja E10 Sporttrainer /Übungs leiter 5,5 Sportverein 1 Sachbearbeitung U x ja E14 Dozenten- /Lehrtätigkeit 1 Lehrinstitut 1 Sachbearbeitung Z x ja A9 gewerbliche Tätigkeit 8 nein Objektschutz 1 Sachbearbeitung IB x ja E13Ü Beratertätigkeit 3 Computerbran - che 1 Referatsleitung IB x ja A16 Büro-/Verwaltungstä - tigkeit 2 Finanzund Steuerbranche 1 Sachbearbeitung NR x ja E13 schriftstellerische Tätigkeit 8 Verlagswesen 1 Referatsleitung IB x ja A16 Büro-/Verwaltungstä - tigkeit 2 Vertrieb 1 Sachbearbeitung IB x ja E14 Dozenten- /Lehrtätigkeit 3 Bildungseinrich - tung Sachbearbeitung IB x ja E14 Dozenten- /Lehrtätigkeit 4 nein Bildungseinrich - tung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1079 5 Anzahl der Mitarbeiter Funktion Amt Voll zeit Teilzeit Unbefristetes Beschäftigungs - /Dienstver hältnis BesG/ EG Art Wochen - stunden dauerhafte Ausübung Branche 1 Referatsleitung Z x ja A12 Verkaufstätigkeit 7 nein Elektronikbran - che 1 Abteilungslei - tung U x ja A16 wissenschaftliche Tätigkeit 3 Bildungseinrich - tung Abteilungslei - tung U x ja A16 Vortragstätigkeit 3 nein Bildungseinrich - tung 1 Referatsleitung IB x ja E14 Vortragstätigkeit 2 nein Lehrinstitut Referatsleitung IB x ja E14 Vortragstätigkeit 20 nein Lehrinstitut 1 Sachbearbeitung Z x ja E9 gewerbliche Tätigkeit 3 nein Objektbetreuung 1 Sachbearbeitung NR x ja E9 gewerbliche Tätigkeit 7,8 Objektbetreuung 1 Sachbearbeitung IB x ja E12 Büro- /Verwaltung stätigkeit 10 nein Gesundheitswe - sen 1 Referatsleitung U x ja A15 freiberufliche Tätigkeit 1 nein Unterhaltungs - branche 1 Amtsleitung x ja B 4 Gutachtertätigkeit 12 nein Bildungseinrich - tung 1 Sachbearbeitung U x ja A11 schriftstellerische Tätigkeit 5 nein Umweltverband 1 Sachbearbeitung Z x ja E9 Büro-/Verwaltungstä - tigkeit 6 nein Interessenver - band 1 Sachbearbeitung IB x ja E13 Vortragstätigkeit 12 nein Bildungseinrich - tung 1 Sachbearbeitung Z x ja E13 Vortragstätigkeit 7 nein Sozialverband Sachbearbeitung Z x ja E13 Dozenten- /Lehrtätigkeit 15 Lehrinstitut 33 gesamt