BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10791 21. Wahlperiode 03.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 27.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Archiv der Staatsanwaltschaft wegen Überfüllung geschlossen? (II) In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10682 gibt der Senat an, dass das Archiv der Staatsanwaltschaften noch nicht an seine Kapazitätsgrenze gelangt sei, da „die Staatsanwaltschaften nach der erfolgten Anmietung über ausreichende Archivraumkapazitäten verfügen.“ Die zusätzlichen Archivflächen von 1.194 m2 wurden zum 1. August 2017 in der Hammerbrookstraße angemietet. Dies bietet Raum für Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wann wurde von welcher Stelle entschieden, die Archivflächen in der Hammerbrookstraße anzumieten? Die Auswahl der Räumlichkeiten erfolgte in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft. Die konkrete Entscheidung hat die zuständige Behörde am 13. Juli 2017 getroffen. Zuvor blieben alle Versuche, räumlich nähere Lösungen zu finden, erfolglos. So ist zum Beispiel der Ausbau des Dachgeschosses im Gebäude Gorch-Fock-Wall 15 an der Statik gescheitert. 2. Wann wurden die neuen Archivflächen, die zum 1. August 2017 in der Hammerbrookstraße angemietet wurden, in Betrieb genommen? 3. Welche Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen waren zuvor erforderlich und in welchem Zeitraum haben diese stattgefunden? a. Welche Kosten sind hierfür angefallen? b. Fand zuvor ein Vergabeverfahren statt? Falls nein, weshalb nicht? 4. Sofern noch keine Inbetriebnahme der neuen Archivflächen in der Hammerbrookstraße erfolgt sein sollte: a. weshalb nicht? b. Wann wird dies dann der Fall sein? c. Wie ist die Aussage des Senats in der Drs. 21/10682 dann zu verstehen , dass das Archiv der Staatsanwaltschaften noch nicht an seine Kapazitätsgrenze gelangt sei, da „die Staatsanwaltschaften nach der erfolgten Anmietung über ausreichende Archivraumkapazitäten verfügen“? d. Kam es in der Vergangenheit zu Engpässen der zuvor bereits zur Verfügung stehenden 4.805,5 m2 Archivflächen in den von ihr genutzten Dienstgebäuden sowie im Strafjustizgebäude? Drucksache 21/10791 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, seit wann war das Archiv nahezu voll? Nach der Anmietung hat der Vermieter noch einige Mängel beseitigt, wie die Verlegung von offenliegenden Kabeln und die Schließung offener Wandabdeckungen. Hierfür sind keine zusätzlichen Kosten angefallen. Aktuell läuft noch das Vergabeverfahren zur Ausstattung der Räume mit einer Regalanlage . Nach der Vergabe wird es noch rund acht Wochen dauern, die Räumlichkeiten auszustatten. Ob weitere Maßnahmen erforderlich sein werden, kann erst nach dem Einbau der Regale festgestellt werden. Über die Kosten kann zurzeit noch keine Aussage getroffen werden. Ein konkreter Termin für die Inbetriebnahme kann noch nicht genannt werden, er wird voraussichtlich im 2. Quartal 2018 liegen. Die Kapazitätsgrenze der vorhandenen Archivflächen wurde im Jahr 2016 erreicht. Um sicherzustellen, dass der Dienstbetrieb nicht durch erledigte Verfahrensakten behindert wird, sind einige Akten vorübergehend in Räumlichkeiten bei der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ausgelagert. Die erweiterten Archivflächen werden für die nächsten fünf bis zehn Jahre ausreichen. 5. In der Drs. 21/10682 heißt es: „Durch Zunahme des Aktenumfangs bei laufenden Verfahren ist es in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass Akten in den Geschäftsstellen und sonstigen Büroräumen vorübergehend auch außerhalb von Schreibtisch- und Regalflächen abgelegt werden . Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist gleichwohl gewährleistet .“ a. Wie wird die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften gewährleistet und von wem wird dies kontrolliert? b. Die Anzahl der Neuzugänge und der Umfang der Verfahren nehmen weiterhin zu, sodass sich auch die Menge der Akten der laufenden Verfahren, die sich in den Geschäftsstellen und sonstigen Büroräumen der Staatsanwaltschaften befinden, noch weiterhin erhöhen wird. Welche Maßnahmen plant die zuständige Behörde, um einer weiteren Zunahme von Akten, die außerhalb von Schreibtisch- und Regalflächen gelagert werden, entgegenzuwirken? Gemeinsam mit den Leitungen der Staatsanwaltschaften sucht die zuständige Behörde derzeit nach einer Lösung für die räumlichen Engpässe, die auch durch die Personalverstärkungen entstanden sind. Die Dienstvorgesetzten sind für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zuständig. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen zur Unterstützung zur Verfügung.