BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10803 21. Wahlperiode 07.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 30.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Controlling Kosten der Erstaufnahmen im Jahr 2016 (IV) Der Senat hatte ein umfassendes Controlling der Erstaufnahmekosten für das Jahr 2016 angekündigt. Auf der Internetseite der Stadt ist nun seit Monaten ein unvollständiges Controlling einsehbar: http://www.hamburg.de/ contentblob/8521816/794b7bd0300d9280c889a169d4552111/data/kostender -erstaufnahmeeinrichtungen-fuer-fluechtlinge-2016-dl.pdf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Wann wird das „Gesamt“-Controlling abgeschlossen sein und veröffentlicht ? Die monatliche Zuordnung sämtlicher Belege für die in 2016 entstandenen Kosten dauert an. In Kürze werden die Gesamtkosten für die Standorte Flagentwiet und Kieler Straße veröffentlicht. 2. Wenn das Controlling vorliegt: Welche Kosten sind im Rahmen der Erstaufnahmen im Jahr 2016 insgesamt angefallen und inwiefern weichen diese von zu früheren Zeitpunkten veröffentlichten Kosten ab? Die monatliche Darstellung der Kosten nach Erstaufnahmeeinrichtungen orientiert sich am Leistungszeitraum und weicht systembedingt von den Zahlen des Buchungsabschlusses des Haushaltsjahres 2016 für das Produkt „Angelegenheiten der Erstaufnahmeeinrichtungen “ ab. So enthält der Buchungsabschluss 2016 beispielsweise periodenfremde Kosten, die dem Jahr 2015 zuzuordnen sind. Im Folgejahr verspätet eingegangene Rechnungen, die nach Leistungserbringung jedoch dem Jahr 2016 zuzuordnen sind, werden im Buchungssystem erst im Jahr 2017 periodenfremd gebucht. Darüber hinaus enthält der Buchungsabschluss unter anderem Kosten aus Verrechnungen mit anderen Behörden, Umlagekosten und Kosten für Rückstellungen, die in der monatlichen Darstellung der Kosten der Erstaufnahmeeinrichtungen nach Leistungszeitraum nicht enthalten sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Gab es im Rahmen des Controllings Auffälligkeiten und Beanstandungen ? Wenn ja, welche? Wie ist damit umgegangen worden? Im Rahmen des Controllings werden die von den Betreibern eingereichten Kosten noch einmal vertiefenden Prüfungen in Hinsicht auf die Leistungszeiträume unterzogen . Soweit sich hierbei Auffälligkeiten im Einzelfall beim Verlauf einzelner Positionen ergeben, werden diese beim Betreiber aufgezeigt und gegebenenfalls im Zusammenwirken von Einwohner-Zentralamt und ZKF unter Stellungnahme des Betreibers überprüft . Sofern die Prüfung ergibt, dass Abrechnungen im Einzelfall nicht sachgerecht erfolgt sind, werden beim Betreiber Rückforderungen gestellt. An einzelnen Standorten ist es zu Beanstandungen bei der Abrechnung von Gemeinkostenzuschlägen, der Drucksache 21/10803 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Beschaffung einzelner Ausstattungsgegenstände oder auch zu späteren Anpassungen von Cateringbestellungen gekommen. 4. Gibt es Rückforderungen gegenüber einzelnen Bertreibern? Wenn ja, in welcher Höhe? Rückforderungen sind in Vorbereitung. Die abschließende Höhe steht noch nicht fest.