BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10804 21. Wahlperiode 07.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.10.17 und Antwort des Senats Betr.: Busbeschleunigung (101): Dramatische Verluste für Gewerbetreibende in der Papenhuder Straße Im Zuge der Busbeschleunigung entlang der Papenhuder Straße kam es durch Baustellen für zahlreiche Gewerbetreibende über mehrere Monate zu erheblichen Umsatzeinbußen. Um die wirtschaftliche Existenz der ansässigen Gewerbetreibenden nicht zu gefährden, ist der Senat gehalten, die Einschränkungen möglichst gering zu halten und die Maßnahmen zügig zu Ende zu führen. Ich frage den Senat: Die Arbeiten in der Papenhuder Straße wurden in enger Abstimmung mit den Gewerbetreibenden und den Anliegerinnen und Anliegern, unter Berücksichtigung der entsprechenden Belange, geplant und ausgeführt. Insbesondere wurde darauf geachtet, die Einschränkungen für die Anliegerinnen und Anlieger während der Bauzeit zu minimieren: Der Bauablauf wurde in zwei Bauabschnitten realisiert, da Veranstaltungen und Termine wie unter anderem das Uhlenfest, das Lichterfest und das Weihnachtsgeschäft berücksichtigt wurden. Die Maßnahme wurde im Juni 2017 erfolgreich abgeschlossen und damit das Ergebnis eines Beteiligungsverfahrens umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Zeitraum fand die a) Baustelleneinrichtung, b) Baumaßnahme, c) Abbau der Baustelle statt? (Bitte für die einzelnen Abschnitte differenziert angeben.) Die Baumaßnahme Papenhuder Straße wurde in zwei Losen realisiert. Die Arbeiten begannen dabei mit dem Baulos 2. Das Los 1, welches den Umbau Knoten Mundsburger Damm und Einmündung Papenhuder Straße umfasste, wurde am 21. Februar 2017 eingerichtet und am 30. Juni 2017 fertiggestellt. In diesem Zeitraum fanden auch die Bauarbeiten statt. Los 2, die Bereiche Hofweg, Knoten Uhlenhorster Weg und Papenhuder Straße betreffend, wurde am Montag, 19. September 2016 eingerichtet und am 18. November 2016 fertiggestellt. In diesem Zeitraum fanden auch die entsprechenden Bauarbeiten statt. 2. Wurden die Maßnahmen entlang der Papenhuder Straße in dem ursprünglich geplanten Zeitraum durchgeführt? Wenn nein, welche Abweichungen gab es aus welchen Gründen? Drucksache 21/10804 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Arbeiten des Los 2 wurden im ursprünglich geplanten Zeitraum durchgeführt. Die Arbeiten in Los 1 begannen zwei Wochen später als geplant, konnten jedoch verkürzt und damit wie ursprünglich geplant abgeschlossen werden. Grund für den späteren Baubeginn von Los 1 war die Optimierung der provisorischen Lichtsignalanlagen (LSA)-Schaltung im Kreuzungsbereich Mundsburger Damm/Papenhuder Straße. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat unternommen, um die Einschränkungen der Anwohner und Gewerbetreibenden auf ein Minimum zu reduzieren? Welche Bauzeitverkürzungen konnten damit jeweils erzielt werden? Siehe Vorbemerkung. Aus Rücksicht auf das Weihnachtsgeschäft wurde die Baumaßnahme in zwei Lose unterteilt. Trotz widriger Witterungsbedingungen während der Arbeiten in Los 2 konnte der geplante Endtermin gehalten werden und das „Lichterfest“ am 19. November 2016 stattfinden. Auch der spätere Baubeginn in Los 1 konnte durch Optimierung der Bauabläufe kompensiert werden, sodass auch hier der ursprüngliche Fertigstellungstermin gehalten werden konnte. Bei der Baumaßnahme wurde in beiden Losen auf eine Vollsperrung verzichtet, sodass die Erreichbarkeit für Lieferverkehr, Busse und Individualverkehr jederzeit gegeben war. Für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer standen während der Arbeiten ständig auf beiden Fahrbahnseiten Behelfswege zur Verfügung. Sämtliche Gewerbetreibende waren jederzeit fußläufig erreichbar. Die Zuwegungen zu Wohnungen und Büros waren durchgehend frei. 4. Wie viele Beschwerden über Einschränkung der Nutzbarkeit beziehungsweise Zugänglichkeit der Ladengeschäfte, Büros und Wohnungen gab es in der Zeit der Maßnahme? Wie wurde auf diese Beschwerden jeweils reagiert? Es sind keine derartigen Beschwerden bekannt. 5. Gab es Fälle, in denen Gewerbetreibenden Entschädigungen nach Hamburgische Wegegesetz beantragt haben? Wenn ja, wie viele Fälle gab es und wie vielen dieser Fälle wurde eine Entschädigung zugesprochen? Welche Gründe gab es für die Ablehnung von beantragten Entschädigungsleistungen? Es gab einen entsprechenden Antrag. Die Voraussetzungen für einen Entschädigungsanspruch ergeben sich dabei aus § 39 Hamburgisches Wegegesetz. Diese Gründe lagen in diesem Fall jedoch nicht vor. Ein Anspruch auf Entschädigung bestand somit nicht. 6. Welche weiteren Einschränkungen (beispielsweise Nutzbarkeit von Briefkästen, Verfügbarkeit von Stellplätzen, Wegfall von Wegeverbindungen et cetera) mussten Anwohner und Gewerbetreibende in der Zeit der Maßnahme ertragen? Bei Baumaßnahmen lassen sich Beeinträchtigungen für Anliegerinnen und Anlieger und Wegenutzerinnen und -nutzer leider nicht vermeiden. Diese Behinderungen wurden auf ein für die Bauabwicklung notwendige Minimum reduziert. Die besonderen Belange des Umfeldes wurden bei der Umsetzung der Maßnahme besonders berücksichtigt (siehe Antwort zu 3.).