BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10812 21. Wahlperiode 07.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 01.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Wer kümmert sich eigentlich um das RISA Vorzeigeprojekt in Volksdorf ? Anfang 2016 wurde im Zuge des RISA-Projektes (Regeninfrastrukturanpassung ) die Baumaßnahme zur Verbesserung der Entwässerung der Straße Wiesenhöfen in Volksdorf bei Starkregenereignissen fertiggestellt. Dabei soll das überschüssige Regenwasser auf eine tiefer gelegene Fläche in den Ohlendorffs Park geleitet werden. Der dafür eingerichtete temporäre Wasserweg entlang des öffentlichen Parkplatzes macht allerdings inzwischen einen wenig gepflegten Eindruck und wächst allmählich zu. Ich frage den Senat: Zur Ableitung von Niederschlagswasser bei normalen Regenereignissen, also im Regelfall, wird das Regenwasser dem Siel zugeführt um den Park nicht regelmäßig mit Straßenabwasser zu belasten. Eine Entlastung in den Park durch den Notablauf, der einige Zentimeter über dem Straßenniveau angeordnet ist, erfolgt nur bei starken Regenfällen, also im Ausnahmefall . Der Notablauf springt somit erst bei einem Mindestwasserstand von einigen Zentimetern an. Durch das Ableiten des überschüssigen Regenwassers in den Park wird ein Ansteigen des Wassers auf der Straße verhindert und Überflutungsschäden vorgebeugt . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von HAMBURG WASSER (HW), wie folgt: 1. Wie bewerten die zuständigen Stellen die bisher gemachten Erfahrungen mit den baulichen Maßnahmen zur besseren Ableitung des Regenwassers in der Straße Wiesenhöfen? 2. Wann und aus welchen Gründen kam es nach Umsetzung der RISA- Maßnahmen Anfang 2016 in der Straße Wiesenhöfen trotzdem zu Überschwemmungen ? Die Abnahme der Baumaßnahmen zur Herstellung des kompletten Notwasserweges erfolgte Ende April 2016. Ab diesem Zeitpunkt konnte die Anlage in Betrieb gehen. Ein Starkregenereignis zwischen Januar und Juni 2016, das zu Überflutungen geführt hat, ist dem Senat nicht bekannt. Der Notwasserweg hat bei einem Starkregenereignis im Juli 2016 Niederschlagswasser in den Park abgeleitet, wodurch die Funktionsfähigkeit der Anlage bestätigt wurde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Drucksache 21/10812 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Welche Stellen sind für die Pflege der Anlage und für die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Wasserablaufs bei Starkregenereignissen an dieser Stelle verantwortlich? Das zuständige Bezirksamt pflegt den Notwasserweg ab dem Übergangsbereich vom Gehweg am Parkplatz auf die wassergebundene Wegedecke im Park sowie die Sickerflächen innerhalb der Parkplatzfläche. Entlang des Gehweges am Parkplatz gilt eine Reinigungsplicht der Anlieger nach § 29 des Hamburgischen Wegegesetzes. Sollte es infolge eines Starkregenereignisses zu außergewöhnlichen Verschmutzungen auf dem Notwasserweg und im Park kommen, wurde eine Unterstützung durch HW zugesagt.