BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10814 21. Wahlperiode 07.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 01.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Hausdurchsuchungen in Hamburg wegen Terrorverdachts Am 31. Oktober 2017 wurde der neunzehnjährige Syrer Yamen A. aufgrund von Terrorverdacht in Schwerin festgenommen. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, sei der Mann dringend verdächtig, einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland geplant und bereits konkret vorbereitet zu haben. Im Rahmen der Berichterstattung stellte sich heraus, dass der Tatverdächtige offenbar auch Kontakte nach Hamburg unterhalten hatte, weshalb bislang mehrere Wohnungen in der Hansestadt durchsucht wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Aufgrund des dringenden Tatverdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Strafgesetzbuch (StGB) wurde seitens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Mit den Ermittlungen wurde das Bundeskriminalamt betraut. Soweit die Fragen Inhalte dieses Verfahrens berühren, muss von einer Beantwortung abgesehen werden, da die Tätigkeit des GBA außerhalb des Kontrollrechts der Hamburgischen Bürgerschaft liegt; darüber hinaus würden Auskünfte über dieses laufende Verfahren die Ermittlungen gefährden. Im Übrigen siehe Pressemitteilung des GBA: https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=19&newsid=735 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Wohnungen beziehungsweise Immobilien wurden im Rahmen der Ermittlungen gegen Yamen A. in Hamburg durchsucht? Bitte jeweils Adresse und Zeitpunkt der Durchsuchung nennen. 2. Sind im Zuge der Hausdurchsuchungen Anklagen gegen Einzelpersonen beziehungsweise Personengruppen geplant beziehungsweise erhoben worden? Falls ja, wie lautet der jeweils zugrunde liegende Straftatbestand? 3. Hat der Senat Hinweise darauf, dass Yamen A. Kontakte zu Hamburger Salafisten unterhalten hat? Falls ja, um wen handelt es sich dabei? 4. War Yamen A. dem Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz als Islamist bekannt? Falls ja, warum? Drucksache 21/10814 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Ist Yamen A. in der Vergangenheit während eines oder mehrerer Aufenthalte in Hamburg von den Sicherheitsbehörden observiert worden? 6. Ist dem Senat bekannt, ob beziehungsweise wie oft sich Yamen A. seit seiner Einreise nach Deutschland in Hamburg aufgehalten hat? 7. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob Yamen A. Hamburger Moscheen besucht hat? Fall ja, welche? 8. Yamen A. soll sich über das Internet radikalisiert haben. Ist dem Senat bekannt, ob der Tatverdächtige hier mit Personen in Kontakt stand, die dem salafistischen Milieu Hamburgs angehören? 9. Liegen dem Senat oder Hamburger Sicherheitsbehörden Erkenntnisse darüber vor, ob von Yamen A. Anschläge im Bereich der Stadt Hamburg geplant wurden? Siehe Vorbemerkung.