BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10817 21. Wahlperiode 07.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 01.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens Der Hafen ist das wirtschaftliche Herz Hamburgs. Als Logistikdrehkreuz des Nordens hat der Hamburger Hafen eine herausragende Bedeutung für den gesamten Standort. Umso wichtiger ist es, dass die volle Erreichbarkeit des Hafens über die Elbe langfristig sichergestellt ist. Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr 100 Millionen Euro ausgegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Verbringung von Hamburger Baggergut in die Nordsee zur Tonne E3 sind im Jahr 2016 Kosten von insgesamt 31 Millionen Euro angefallen. Siehe hierzu auch Drs. 21/8323. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Entspricht die derzeitige Wassertiefe in allen Hafenteilen und Elbgebieten derzeit der vorgesehenen Fahrrinnentiefe? Wenn nein, in welchen Bereichen ist dies nicht der Fall und wie groß sind die derzeitigen Abweichungen der tatsächlichen Wassertiefe von der vorgesehenen Fahrrinnentiefe? Der Hamburger Hafen und seine Zufahrten befinden sich trotz anhaltend ungünstiger hydrologischer Bedingungen in einem nautisch zufriedenstellenden Zustand. 2. Gibt es aktuell Beschwerden seitens der Hamburger Hafenwirtschaft bezüglich der Verschlickung der Elbe und des Hafengebietes beziehungsweise der mangelnden Fahrrinnentiefe in Teilbereichen? Wenn ja, wie viele Beschwerden gibt es seit dem 1. Januar 2017 und auf welche konkreten Bereiche beziehen sich diese jeweils? Die HPA befindet sich in engem und konstruktivem Kontakt mit den Hafenkundinnen und -kunden. Beschwerden liegen aktuell nicht vor. Über die Anzahl eventueller Beschwerden wird bei der HPA keine Statistik geführt. Über kundenbezogene Informationen wird zum Schutze der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen grundsätzlich keine Auskunft erteilt. Drucksache 21/10817 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Werden die Vereinbarungen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein bisher von beiden Seiten reibungslos erfüllt? Wenn nein, an welchen Stellen gibt es Schwierigkeiten und wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde diese? Ja. 4. Wie viel Kubikmeter Baggergut hat Hamburg seit der neuen Vereinbarung mit Schleswig-Holstein im Jahr 2016 in der Nordsee bei Tonne E3 verbracht und welchen Betrag dafür an Schleswig-Holstein überwiesen beziehungsweise welcher Betrag steht dafür noch aus? Welche Kosten sind Hamburg im Jahr 2017 insgesamt für das Ausbaggern von Schlick im Hafen und der Elbe entstanden? Die verbrachten Mengen werden aus Abrechnungsgründen und einer besseren internationalen Vergleichbarkeit seit Inkrafttreten der neuen Genehmigung in Tonnen Trockensubstanz angegeben (tTS). Bislang wurden 2.651.300 tTS von 5.000.000 genehmigten tTS verbracht (Stand 1. November 2017). Im Jahr 2016 hat Hamburg dafür 6.277.368 Euro an Schleswig-Holstein gezahlt. Für die im Jahr 2017 verbrachten Mengen steht ein Betrag von rund 8.400.000 Euro aus. Die Gesamtkosten für die Wassertiefenunterhaltung im Jahr 2017 können erst nach Abschluss des Haushaltsjahres benannt werden. 5. Mit welchen Gesamtkosten rechnet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bis zum Ende der derzeitigen Vereinbarung im Jahr 2021? Die künftige Kostenentwicklung und damit auch die Gesamtkosten sind von einer Reihe unvorhersehbarer Faktoren wie den hydrologischen Bedingungen oder der Marktlage für Baggergerät abhängig und können nicht belastbar beziffert werden. 6. Reicht die mit Schleswig-Holstein vereinbarte Kapazität aus, um die bis 2021 anfallenden Schlickmengen in der Nordsee bei Tonne E3 zu verbringen ? Wenn nein, bis wann reicht nach jetzigem Stand die Vereinbarung aus und welche Konsequenzen zieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde daraus? Ob die Kapazität ausreicht, hängt insbesondere von der Entwicklung der hydrologischen Bedingungen ab. Diese können derzeit für den genannten Zeitraum nicht vorhergesagt werden. Sollte die Kapazität frühzeitig erschöpft sein, ist beabsichtigt, die vereinbarte Verlängerungsoption gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. 7. Welche Alternativen zur Verbringung des Elbschlicks bei Tonne E3 werden derzeit vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde geprüft? Hamburg bereitet derzeit einen Genehmigungsantrag für die Verbringung von Baggergut in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) vor. Weitere Möglichkeiten zur Verbringung von Hamburger Baggergut im Gewässer, werden parallel abgewogen und gegebenenfalls fachlich und juristisch geprüft. Im Übrigen siehe Drs. 21/10140. 8. Welche Pläne hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Verbringung von Elbschlick nach 2021 zu regeln? Haben dazu bereits Gespräche stattgefunden und wenn ja, mit welchen Beteiligten und wie ist diesbezüglich der derzeitige Sachstand? 9. In einem Interview äußerte Senator Horch sich folgendermaßen zu der Verbringung auf offener See: „Auf längere Sicht sehe ich darin eine gute Erweiterungsmöglichkeit mit dem Thema Sedimente fertig zu werden." Ist diese Möglichkeit in der Zwischenzeit geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 6. und zu 7.