BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10821 21. Wahlperiode 07.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 01.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (II) Anfang des Jahres hat der Senat seinen Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt vorgelegt. Ein Drittel der Maßnahmen soll 2017 umgesetzt werden, ein weiteres Drittel der Maßnahmen läuft bereits. Als ein wesentliches Ziel ist die Erhöhung der Sichtbarkeit von Inter*- und Trans*-Identitäten definiert worden. Die Koordinierungs-, Netzwerk- und Beratungsstelle „selbstbewusst trans*“ existiert seit April 2016 als wichtige Anlaufstelle. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Wie wurden die 30.000 Euro, die für das Projekt bis Ende 2017 bereitgestellt worden sind, eingesetzt? Welche Förderung ist für 2018 vorgesehen ? Das Projekt bietet mit vier Stunden pro Woche professionelle psychosoziale Beratung für transgeschlechtliche Menschen sowie deren An- und Zugehörige an. Ziel der Beratung ist es, die Selbstakzeptanz der eigenen geschlechtlichen Identität zu stärken. Darüber hinaus leistet das Projekt mit acht Stunden pro Woche Akzeptanzarbeit, indem Akteure in Regelversorgungseinrichtungen, Hilfssystemen und Gesellschaft befähigt werden sollen, ihre Sensibilität zum Thema Transgeschlechtlichkeit zu erhöhen und ihre Kompetenzen und ihr Handlungsrepertoire zu erweitern. Beratung und Akzeptanzarbeit arbeiten dabei eng zusammen, um die in den Beratungen identifizierten prioritären Handlungsfelder aufzunehmen und die in dem Handlungsfeld tätigen Akteure entsprechend zu sensibilisieren. Die Bewilligung der Zuwendungsanträge für 2018 ist noch nicht abgeschlossen. 2) Welche Informationsarbeit hat „selbstbewusst trans*“ bisher geleistet? Die Kontaktaufnahme und Informationsarbeit betraf bislang insbesondere Akteure aus den Bereichen Gesundheit, Recht, Arbeit, Kultur, Jugend und Polizei. 3) Wie ist die Resonanz auf die Plattform „Runder Tisch Transidentität“? 4) Wie viele Akteure sind bis dato über „selbstbewusst trans* vernetzt? Wie schätzen die Projektmitarbeiter das weitere Vernetzungspotenzial ein? Der Runde Tisch wird sowohl von transgeschlechtlichen Menschen als auch von Personen , die mit der Thematik befasst sind, regelmäßig als Austauschforum genutzt. Auch die im Rahmen der Akzeptanzarbeit kontaktierten Institutionen und Personen suchen vermehrt den Runden Tisch auf, um weitere Informationen zu erhalten und als Multiplikatoren in ihrem Handlungsfeld zu agieren. Es sind 69 Organisationen, Institutionen , Gruppen und Akteure/-innen (vor allem niedergelassene Behandler/-innen) über den Runden Tisch vernetzt. Der Träger des Projektes teilt auf Nachfrage mit, Drucksache 21/10821 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dass das Vernetzungspotential groß sei und eine genaue Auswertung noch nicht abgeschlossen sei. 5) Welche Veranstaltungen hat „selbstbewusst trans*“ 2017 durchgeführt beziehungsweise sind bis Ende dieses Jahres geplant? Der Runde Tisch tagt im Jahr 2017 dreimal. Darüber hinaus fand eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Träger basis & woge e.V. zum Antidiskriminierungsrecht in Bezug auf transgeschlechtliche Menschen statt. Im Magnus-Hirschfeld-Centrum wurde eine Fotoausstellung zu dem Thema Trans* in der Arbeitswelt organisiert. Es wurden zwei Workshops für Polizeischüler/-innen im Rahmen des Schulaufklärungsprojektes „soorum“ zu dem Thema mitorganisiert und durchgeführt. 6) Wie macht „selbstbewusst trans*“ auf seine Beratungs- und Informationsangebote aufmerksam? Das Projekt hat eine Website und postet in Internetforen. Multiplikatoren/-innen werden regelmäßig über einen Mailverteiler informiert und das Projekt wird im Rahmen von Veranstaltungen und Vernetzungstreffen vorgestellt. Darüber hinaus wurde ein Flyer erstellt, der in vielen Beratungsstellen ausliegt und verteilt wird. In der Presse wurde über die Einrichtung des Projektes berichtet. Das Projekt ist auf Veranstaltungen wie dem CSD vertreten und mit anderen Beratungseinrichtungen, zum Beispiel dem Transgender Versorgungscentrum des UKE gut vernetzt. 7) Wie viele Personen haben bis dato die psychosoziale Beratung in Anspruch genommen? Wenn möglich, aufschlüsseln nach: Seit Beginn des Projektes bis einschließlich Juli 2017 sind insgesamt 203 Beratungen (persönlich, telefonisch oder per E-Mail) durchgeführt worden. Erfasst werden die Beratungskontakte und nicht die Anzahl der Personen. a) eigenen thematischen Schwerpunktsetzungen (Trans*, Identitätsklärung , Coming Out, Transition, Umgang mit Schwierigkeiten wie Diskriminierungs - und Gewalterfahrung oder Vorurteilen), Schwerpunktthemen der Beratungen waren insbesondere psychische Belastungen, Selbstklärung der Identität, Coming Out, allgemeine Transitionsinformationen, Vornamens - und Personenstandsänderungen, Hormonbehandlungen, Operationen, Epilation , Diskriminierungen, Soziale Kontakte/Selbsthilfegruppen, Rechts- und Krankenkassenfragen , sexuelle Orientierung. b) Zielgruppe (Betroffene, Angehörige), Die meisten Ratsuchenden waren von der Thematik selbst Betroffene. Darüber hinaus suchten An- und Zugehörige sowie Fachinstitutionen und Multiplikatoren/-innen das Angebot auf. c) Dauer der Peer-Beratung. Die Dauer der Einzelgespräche in der persönlichen Beratung beträgt 60 Minuten. Weitere Erkenntnisse liegen der zuständigen Behörde nicht vor. 8) Wie schätzt „selbstbewusst trans*“ den künftigen Bedarf an Beratungsangeboten ein? Ist noch immer eine Zunahme der Nachfrage feststellbar oder pendelt sich diese allmählich auf einem Niveau ein, sodass von einer angemessenen Angebotsstruktur ausgegangen werden kann? Der Träger teilt mit, dass die Nachfrage weiterhin steigend sei und die Wartezeit in der Beratung aktuell mehr als zwei Monate beträgt. Im Übrigen ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. 9) Gibt es Bereiche, in denen „selbstbewusst trans*“ weiteren Handlungsbedarf sieht? Für 2018 wird die Veröffentlichung der neuen Trans*Behandlungsleitlinie „AWMF-S3- Leitlinie Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans*- Gesundheit: Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ erwartet. Die zuständige Behörde steht im ständigen Austausch mit dem Träger. Im Übrigen nimmt der Senat zu Entscheidungen des Trägers keine Stellung.