BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10827 21. Wahlperiode 10.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Thilo Kleibauer (CDU) vom 02.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Bundesanteil zu OSZE- & G20-Kosten nicht gut verhandelt? Der Senat hat die Bürgerschaft mit der Drs. 21/8397 darüber informiert, dass Hamburg mit dem Bund Einvernehmen erzielt habe, dass die Bundesregierung sich an den sicherheitsrelevanten Ausgaben für den OSZE-Ministerrat am 8./9. Dezember 2016 und den G20-Gipfel am 7./8. Juli 2017 in Hamburg pauschal mit einem Betrag von 50 Millionen Euro beteilige und gleichzeitig auf die Erstattung von Kosten der Bundespolizei, der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes verzichte. Übersteigende Kosten müssten von Hamburg alleine getragen werden. In der zugehörigen Beratung des Innenausschusses am 25. April 2017 wurde hinterfragt, wie man auf diesen Betrag von 50 Millionen Euro als Maximalbeteiligung gekommen sei. Senator Grote erklärte die Berechnung des Bundesanteils nicht. Stattdessen versicherte er, „im wohlverstandenen Hamburger Interesse hier ordentlich mit dem Bund verhandelt“ zu haben. Offenbar war das eine Fehleinschätzung. Der Bundeszuschuss von 50 Millionen Euro ist für die Sicherheitskosten des OSZE-Ministerrats und des G20-Gipfels in Hamburg nicht deckend. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit obliegt aufgrund von Artikel 30 GG den Ländern, in diesem Falle der Freien und Hansestadt Hamburg. Diese grundgesetzliche Aufgabenzuweisung gilt auch für Sicherheitsaufgaben im Zusammenhang mit Großveranstaltungen. Aus dieser Kompetenzverteilung folgt, dass Hamburg die Kosten für die Wahrnehmung dieser Aufgaben nach Artikel 104a Absatz 1 GG grundsätzlich zu tragen hat. Vergleiche Drs. 21/7380. Die zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Bund abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung, die der Bürgerschaft mit der Drs. 21/8397 vorgelegt wurde, führt schon in der Präambel aus, dass der OSZE-Ministerrat und der G20-Gipfel als „Ereignisse außergewöhnlichen Charakters und spezifischer Gefährdung besondere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen“ erfordern. Der Bund erkennt an, dass er gemeinsam mit Hamburg in der „Verantwortung für den erfolgreichen und friedlichen Verlauf dieser weltweit bedeutsamen Veranstaltungen“ steht und sich daher an den Kosten Hamburgs beteiligt. In Artikel 1 der Vereinbarung wird weiter ausgeführt, dass der Bund Hamburg „bei der Erfüllung der Sicherheitsaufgaben“ unterstützt. Der Senat hat in der Drs. 21/8397 unter Punkt III. ausgeführt: „Sämtliche noch von der weiteren Entwicklung abhängende Kosten, die gegebenenfalls über die 50 Mio. hinausgehen und von Hamburg alleine getragen werden müssten, sind derzeit nicht quantifizierbar.“ Drucksache 21/10827 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat hat somit transparent dargestellt, dass es sich bei den 50 Millionen Euro Bundesbeteiligung an den sicherheitsbedingten Mehraufwendungen nicht um eine vollständige Übernahme aller der Freien und Hansestadt Hamburg entstehenden Kosten handelt, sondern um eine Beteiligung des Bundes. Die Kosten für Sicherheitsmaßnahmen für den G 20-Gipfel sind noch nicht abschließend abgerechnet, siehe auch Drs. 21/10678 sowie 21/10787. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer hat für Hamburg mit dem Bund über den Bundeszuschuss zu den Sicherheitskosten verhandelt? Die Verhandlungen mit dem Bund hat federführend der Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt beim Bund unter Beteiligung des Staatsrats der Behörde für Inneres und Sport geführt. Daneben hat auch der erste Bürgermeister mit der Bundeskanzlerin über das Thema gesprochen. 2. Welche Kostenprognose lag der Einigung auf einen Bundesanteil von 50 Millionen Euro zugrunde? 3. Hat der Senat beziehungsweise die Innenbehörde sich vorab erkundigt, was vergleichbare Gipfel wie beispielsweise der G7 in Elmau, das abseits der großen Städte liegt, oder G20 im Jahr 2011 in Cannes oder 2015 in Antalya und so weiter gekostet haben und eine Vergleichskalkulation für die Kosten in Hamburg erstellt? Wenn ja, wann und inwiefern haben derartige Erkenntnisse die eigenen Kostenprognosen für die Gipfel in Hamburg beeinflusst? Bitte ausführen. Wenn nein, wieso nicht? 4. Von welchen konkreten Bedarfen wurde hinsichtlich OSZE und G20 jeweils ausgegangen? Bitte detailliert einzeln für OSZE und G20 darstellen . Berücksichtigt wurden die Erfahrungen der vergangenen Jahre; insbesondere haben die zuständigen Behörden sowohl die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern, wo 2007 der G8-Gipfel in Heiligendamm stattfand, als auch aus Bayern, wo 2015 der G7- Gipfel auf Schloss Elmau stattfand, bei der Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Bund berücksichtigt. Orientierung gaben hierbei die Zahlen, die der Bund in den genannten Fällen gezahlt hat. Für das OSZE-Ministerratstreffen wurde von einem Grundbedarf von mindestens 10.000 einschließlich eigener Kräfte ausgegangen. Dazu kommen weitere Bedarfe wie Unterbringung, Verpflegung, Mieten für Kraftfahrzeuge und Immobilien, Lohnausfallzahlungen für die Freiwillige Feuerwehr, Mehrarbeitskosten sowie Führungs- und Einsatzmittel. Für den G20-Gipfel wurde von einem Grundbedarf von mindestens 15.000 inklusive eigener Kräfte ausgegangen. Dazu kamen entsprechend höhere weitere Bedarfe wie beim OSZE - Ministerratstreffen. 5. Wer hat für Hamburg entschieden, dass 50 Millionen vom Bund für Hamburgs Sicherheitskosten der Gipfel deckend seien? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie viel Sicherheitskosten entstanden insgesamt durch den OSZE- Ministerrat am 8./9. Dezember 2016 und wann wurden diese Kosten in welcher Höhe abgerechnet? Siehe Drs. 21/10678; die genannten Kosten entsprechen dem Abrechnungsstand 24. Oktober 2017. Darüber hinaus stehen weiterhin noch Abrechnungen von drei Bundesländern aus. 7. Aus welchen Mitteln wurden die Gesamtsicherheitskosten für das Treffen des OSZE-Ministerrats in Hamburg im Einzelnen beglichen? Bitte detailliert darstellen nach Bundesmitteln und konkreten Einzelplänen/ Produktgruppen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10827 3 Die Aufteilung der Sicherheitskosten, die dem Treffen des OSZE-Ministerrats zugeordnet werden können, auf die betroffenen Aufgabenbereiche und Kontenarten kann Dr. 21/10678 entnommen werden. Weitere Sicherheitskosten hierfür sind nicht entstanden . Der Anteil aus der Bundeserstattung für das Treffen des OSZE-Ministerrats in Hamburg betrug 13.500.000 Euro. Im Übrigen siehe Drs. 21/10787. 8. Wie viel Mehrbedarf an Personal und Material wurde für den G20 im Verhältnis zum OSZE auf Grundlage des Sicherheitskonzepts angefordert ? Bitte in Zahlen und prozentual getrennt nach Personal und Material angeben. 9. Wann war das Sicherheitskonzept für den G20 fertig und wurden auf dessen Grundlage Personal und Material angefordert? Die beständige Lagefortschreibung bei solchen Großeinsätzen macht es erforderlich, die Planung der Sicherheitsmaßnahmen bis unmittelbar vor den Veranstaltungen kontinuierlich weiterzuentwickeln und gegebenenfalls noch während des laufenden Einsatzes Anpassungen vorzunehmen. Die Mehrbedarfe für den G20-Gipfel gegenüber dem OSZE-Ministerratstreffen ergeben sich dementsprechend nicht auf der Grundlage eines fertigen Sicherheitskonzeptes , sondern aus einer kontinuierlich weiterzuentwickelnden Sicherheitsplanung. Beim OSZE-Ministerratstreffen waren unter jeweiliger Führung der Hamburger Polizei und Feuerwehr etwa 10.900 Kräfte eingesetzt, im Übrigen siehe Drs. 21/7234. Beim G20-Gipfel wurden in der Zuständigkeit Hamburgs in der Spitze circa 22.700 Polizeiund Feuerwehrkräfte sowie Kräfte von Hilfsorganisationen eingesetzt, im Übrigen siehe Drs. 21/9767. Entsprechend höher waren auch die damit verbundenen Bedarfe an Sachmitteln und Dienstleistungen, im Übrigen siehe Antwort zu 2. bis 4. 10. Wie hoch waren die Kosten für das am 7. Juli 2017 zusätzlich angeforderte Personal beziehungsweise Material? Die Kosten sind noch nicht abschließend abgerechnet. Ob sich dies aus den jeweiligen Abrechnungen der Länder zum Abschluss exakt extrahieren lässt, ist damit nicht zu beurteilen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Wann war aufgrund der Personal- und Materialanforderungen für den G20 absehbar, dass die Bundesbeteiligung die Sicherheitskosten nicht deckt? Siehe Vorbemerkung.