BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10839 21. Wahlperiode 10.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Nebahat Güçlü (fraktionslos) vom 02.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt (III) Anfang des Jahres hat der Senat seinen Aktionsplan für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt vorgelegt. Ein Drittel der Maßnahmen sollen 2017 umgesetzt werden, ein weiteres Drittel der Maßnahmen läuft bereits. Einer der neuen Themenschwerpunkte bildet die Berücksichtigung „Geflüchteter LSBTI*“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1) Welche Schwerpunktsetzung ist bei der Fortschreibung des Konzepts zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege betreffend die Situation von LSBTI*- Geflüchteten vorgesehen (Maßnahme-Nummer 85)? Siehe Drs. 21/4174. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 2) Welche Fortbildungsmodule zur Qualifizierung und Sensibilisierung des Personals in Flüchtlingsunterkünften betreffend LSBTI*-Geflüchteter sind bislang entwickelt worden? Wie viele Fortbildungen zu der Thematik wurden 2017 angeboten? Wie viele Personen haben an diesen Fortbildungen teilgenommen? Für die Fortbildungsreihe im Rahmen der einrichtungsspezifischen Schutzkonzepte gemäß Drs. 21/4174 wurde vom Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mch) ein Fortbildungsmodul für 16 Personen entwickelt, das im Zentrum für Aus- und Fortbildung (ZAF) an zwei Terminen (3. November und 1. Dezember 2017) veranstaltet wurde beziehungsweise veranstaltet wird. Die Fortbildung richtet sich an die in den Schutzkonzepten benannten Ansprechpersonen für den Gewaltschutz in den Flüchtlingsunterkünften sowie an weitere Fachkräfte , die in diesen Unterkünften arbeiten. Zu den Themen der Veranstaltung gehören insbesondere: - Situation der LSBTI*-Geflüchteten im Herkunftsland, auf der Flucht und in den Unterkünften, - Gewalterfahrungen und Mehrfachdiskriminierung, - Sensibilisierung, - Spezifisches Schutzbedürfnis. Am 3. November 2017 nahmen 14 Personen am Fortbildungsmodul teil. Für den 1. Dezember 2017 liegen dem ZAF 40 Anmeldungen vor. Drucksache 21/10839 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3) Das Magnus-Hirschfeld-Centrum sowie Intervention e.V. haben finanzielle Aufstockungen erhalten, um LSBTI*-Geflüchteten kompetente Ansprechpersonen zur Verfügung zu stellen. a) Hat es strukturelle und/oder personelle Anpassungen bei den genannten Trägern gegeben? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum wird dies als nicht notwendig erachtet? Intervention e.V. wurde mit der Vernetzung und Koordinierung eines Fachaustausches verschiedener Institutionen aus dem LSBTI*- und Flüchtlingsbereich sowie mit der Sensibilisierung von Regelstrukturen für die Thematik LSBTI*-Geflüchtete beauftragt. Es wurde unter anderem der Runde Tisch gegen Rassismus, Homo- und Transphobie vom Träger eingerichtet. Dafür wurden dem Träger eine Aufstockung der Personalstunden bewilligt. Der Beratungsumfang für die vom mhc betriebene Beratungsstelle für homosexuelle Männer und Frauen wurde für die Beratung von LSBTI*-Geflüchtete ausgewertet. Darüber hinaus wurden für den Zeitraum 17. Juli 2017 bis 31. Dezember 2018 insgesamt 60.000 Euro für die Arbeit mit LSBTI*-Geflüchteten aus dem Integrationsfonds zur Verfügung gestellt (siehe hierzu Drs. 21/7993). Aus diesen Mitteln werden zwei Projekte bei den Trägern finanziert. Das Projekt „Queer Refugees Women“ bei dem Träger Intervention e.V. verfolgt einen aufsuchenden Ansatz, um für bisexuelle und lesbische geflüchtete Frauen ein niedrigschwelliges Angebot vorzuhalten. Für das Projekt sind derzeit zwei Minijobstellen ausgeschrieben. Beim mhc wird ein Projekt zur Begleitung und zum Fallmanagement für LSBTI*- Geflüchtete gefördert. Dazu wurde eine Fachkraft eingestellt. b) Welche zusätzlichen Aufgaben erfüllen die Träger betreffend Geflüchteter LSBTI*? Das mhc teilt mit, dass seit letztem Jahr eine Selbsthilfe „Safe Space“ für LSBTI*- Geflüchtete aufgebaut worden ist. Das mhc führt auch Schulungen und Fachveranstaltungen zu der Thematik durch und kümmert sich um den Aufbau und die Pflege eines Sprachmittlerteams. Zudem bestehen eine Kooperation mit der Sprachbrücke und eine enge Zusammenarbeit mit den Projekten „abrigo“ und „savîa“ sowie mit „f & w fördern und wohnen AöR“ zur sicheren Unterbringung von LSBTI*-Geflüchteten. c) Inwieweit sind die Fachkräfte für die spezifischen Belange der Zielgruppe Geflüchtete LSBTI* qualifiziert (worden)? Fachkräfte der Träger haben an internen Schulungen und Fortbildungen teilgenommen und sich selbst durch Vernetzung weiter qualifiziert. Der Träger mhc hat einen Fachtag zu der Thematik ausgerichtet, an der Fachkräfte aus Wohnunterkünften, Jugendhilfe und weiteren relevanten Institutionen teilgenommen haben. Im Rahmen des Opferschutztages der Polizei wurden Workshops angeboten und es gab einen Infostand. Im Übrigen siehe auch Antwort zu 2. d) Wie viele Geflüchtete LSBTI* haben die Beratungsangebote der genannten Träger bislang wahrgenommen und in welchem Umfang? Die vom mhc geförderte Beratungsstelle für homosexuelle Frauen und Männer sieht auch die Beratung von LSBTI* Geflüchteten vor. Im Jahr 2016 betrafen von den insgesamt 1.526 durchgeführten Beratungen 708 die Thematik Flucht/Migration/Integration . Dabei ist von durchschnittlich acht Beratungskontakten pro Flüchtling auszugehen , sodass etwa 90 Geflüchtete das Beratungsangebot wahrgenommen haben. Für das Jahr 2017 ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10839 3 4) Die Einrichtung einer digitalen Informationsplattform für LSBTI*-Geflüchtete sowie Akteure der Flüchtlingsarbeit durch die BWFG ist für dieses Jahr vorgesehen (Maßnahme-Nummer 86). a) Wer ist an der Entwicklung der Informationsplattform beteiligt? Intervention e.V. wurde mit der Einrichtung und Pflege einer derartigen Informationsplattform zu der Thematik LSBTI*-Geflüchtete beauftragt. Die am Runden Tisch gegen Rassismus, Homo- und Transphobie beteiligten Akteure sind bei der inhaltlichen und konzeptionellen Gestaltung der Informationsplattform beratend beteiligt. b) Wann wird die digitale Informationsplattform unter welchem Namen zur Verfügung stehen und wo? Seit dem 29. September 2017 ist diese Plattform in einer vorläufigen Fassung aufrufbar unter www.queer-refugees.hamburg. c) Inwiefern wird sich die Plattform von der Internetseite http://queerrefugees -support.de/ unterscheiden? Warum erachtet der Senat ein weiteres Angebot als notwendig? Ziel ist es, eine verlässliche und aktuelle Informationsplattform zur Verfügung zu stellen , die die bestehende Hilfe- und Unterstützungslandschaft Hamburgs für LSBTI*- Geflüchtete abbildet. Zugleich sollen Informationsmaterialen der Stadt und des Bundes auf einen Blick auffindbar sein. Schließlich dient die Seite auch der weiteren Vernetzung des bei Intervention e.V. eingerichteten Runden Tisches gegen Rassismus, Homo- und Transphobie und unterstützt dessen Informationsaustausch. d) Welche Kosten sind mit der Entwicklung der Plattform verbunden? Für die Erstellung der Plattform wurden dem Träger 5.000 Euro zur Verfügung gestellt. 5) Zu welchen Erkenntnissen sind die BASFI und die BWFG bezüglich der Einbeziehung weiterer Migrantenorganisationen in den fachlichen Austauschprozess mit LSBTI*-Interessenvertretungen (Maßnahme-Nummer 88) bis dato gelangt? Das Thema Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt war Gegenstand des Beteiligungs-prozesses zur Fortschreibung des Hamburger Integrationskonzepts (Drs. 21/10281). Ein eigener Erörterungstermin im Februar 2017 mit Interessenvertretungen widmete sich speziell der Integration von LSBTI* mit Migrationshintergrund. Auch in den anderen rund 40 Veranstaltungen mit den unterschiedlichsten zivilgesellschaftlichen Akteuren bestand die Gelegenheit zur Diskussion und für Anregungen zur Thematik in sämtlichen Handlungsfeldern des Konzepts. Sichtbar wird dies im Ergebnis zum Beispiel im Kapitel Migrationsberatung des Integrationskonzepts. Im Rahmen der Umsetzung und Weiterentwicklung des Integrationskonzepts wird das Thema Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt weiterhin berücksichtigt. 6) Welche weiteren konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von LSBTI*-Geflüchteten sind 2017 durchgeführt worden? Welche Maßnahmen sind für 2018 geplant? Siehe Drs. 21/10457. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.