BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1084 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 16.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Öffentliche Bücherschränke in Hamburg Öffentliche Bücherschränke (auch (Aus-)Tauschbibliothek, (Aus-)Tauschbücherei , Straßenbibliothek, Straßenbücherei oder Bücherbox genannt) sind eine Möglichkeit zur Aufbewahrung von Büchern, um kostenlos, anonym und ohne jegliche Formalitäten Bücher zum Tausch oder zur Mitnahme aufzubewahren und anzubieten. In vielen Städten existieren im öffentlichen Raum spezielle, stabile Konstruktionen, die jedermann zugänglich sind. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Kultur zuständige Behörde verfolgt einen qualifizierten Ansatz zur Versorgung der Hamburger Bevölkerung mit (Buch-)Medien über das System der Bücherhallen Hamburg. Eine Zusammenarbeit mit den Betreibern von Bücherschränken besteht nicht. Die Bücherschränke gehen nach Kenntnis der für Kultur zuständigen Behörde auf einzelne private Initiativen zurück. Eine gesicherte, abschließende Übersicht über die in Hamburg vorhandenen Bücherschränke liegt nicht vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele öffentliche, festinstallierte Bücherschränke gibt beziehungsweise gab es in Hamburg? (Bitte aufschlüsseln nach Anschrift, Stadtteil, Bezirk, Größe, Datum des Aufbaus und des Abbaus.) 2. Aus welchem Grund wurden unter 1. aufgeführte Bücherschränke wieder abgebaut? Im Bezirk Wandsbek gibt es im Stadtteil Tonndorf, Tonndorfer Hauptstraße gegenüber Hausnummer 69, einen Bücherschrank mit einer Stellfläche von etwa einem Quadratmeter , der am 24. Juni 2015 von der Initiative „Ich mag Tonndorf“ aufgestellt wurde. Das Bezirksamt ist für die Erteilung erforderlicher Genehmigungen (zum Beispiel Sondernutzung, wenn eine gewidmete öffentliche Wegefläche genutzt wird) zuständig. Der Betrieb, die Wartung und die Reinigung des Bücherschranks obliegen den Betreibern selbst. Das Bezirksamt kann lediglich im Rahmen seiner Funktion als Wegeaufsichtsbehörde die Einhaltung der mit der wegerechtlichen Erlaubnis verbundenen Auflagen kontrollieren. Im Bezirk Hamburg-Mitte gab im Stadtteil St. Pauli am Paulinenplatz seit Ende 2011 einen großen Bücherschrank mit einer Stellfläche von etwa einem Quadratmeter eines privaten Betreibers, der nach Angaben des Aufstellers circa 660 Euro gekostet hat und gut genutzt wurde. Der Bücherschrank wurde mittlerweile zerstört. Im Übrigen liegen den beteiligten Fachbehörden und Bezirksämtern keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Drucksache 21/1084 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie viele Busse, U-Bahnen und S-Bahnen verfügen beziehungsweise verfügten über ein öffentliches Bücherregal? (Bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Busse und Linien, auf denen diese in der Regel verkehren sowie Anzahl der vorhandenen U- und S-Bahn-Waggons mit Bücherregalen und Daten des Auf- und Abbaus.) Den Service von öffentlichen Bücherregalen bieten derzeit die Verkehrsbetriebe Hamburg -Holstein AG (VHH) in einigen ihrer Busse an. Mit Stand August 2015 werden 157 Busse der VHH mit öffentlichen Bücherregalen ausgestattet sein. Die Busse verkehren in Hamburg und im Hamburger Umland, ausgehend von den Betriebshöfen und Betriebsstellen Schenefeld, Bergedorf, Glinde, Billbrook, Quickborn und Elmshorn. Die Busse sind nicht bestimmten Linien zugeordnet und der Einsatz der Busse mit Bücherregalen ist daher nicht auf bestimmte Linien beschränkt. 4. Werden ehemalige Telefonzellen als Bücherboxen genutzt? a. Wenn ja, an welchen Standorten? b. Wenn nein, wie bewertet der Senat eine Umnutzung vorhandener, nicht mehr funktionsfähiger Telefonzellen? c. Wie viele verschließbare Telefonzellen sind hamburgweit noch im Einsatz? Wie viele davon sollen abgebaut werden und wann? 5. Ist die Einrichtung weiterer öffentlicher Bücherschränke in Planung? 6. Welche Kenntnisse liegen dem Senat über die Nutzung der öffentlichen Bücherschränke vor? 7. Welche Behörde/welches Amt/welche Stelle/welche Abteilung/welcher Landesbetrieb beziehungsweise öffentliche Unternehmen ist für die Errichtung und den Betrieb der Bücherschränke zuständig? 8. Erfolgt eine Zusammenarbeit mit öffentlichen oder privaten Institutionen, zum Beispiel Bücherhallen, Stadtteil-Kulturzentren, Bürgervereinen, gastronomischen Betrieben? Wenn ja, mit welchen Institutionen und an welchen Standorten? 9. Inwieweit ist die Stadt nach Aufstellung der Bücherschränke in deren Betrieb/Wartung/Reinigung et cetera eingebunden? 10. Erfolgt eine Kontrolle/Aufnahme/Bewertung oder Selektion des Bücherbestands ? Wenn ja, durch wen und in welchen zeitlichen Abständen? 11. Welche Kosten entstehen für die Aufstellung/Betrieb/Wartung/Reinigung et cetera eines Bücherschranks? (Kostenbestandteile bitte einzeln aufschlüsseln .) 12. Liegen dem Senat Kenntnisse darüber vor, wie viele Ehrenamtliche private Bücherboxen in Hamburg betreiben? Wenn ja, welche? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. und 2. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.