BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10842 21. Wahlperiode 10.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 02.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Verkauf der ehemaligen Handelsschule am Holzdamm? „Die Schule liegt äußerst zentral mitten in der City – neben dem Hotel Atlantic .“ So heißt es (noch) auf der Website der „Beruflichen Schule an der Alster“ am Holzdamm 5 (https://bs-alster.hamburg.de/kontakt-anfahrt/). Doch seit dem 1. August 2017 ist diese Einrichtung fusioniert mit der im Eilbektal 35 gelegenen „Beruflichen Schule für Handel und Verwaltung“. Ende Oktober /Anfang November 2017 beziehen beide Schulen ein Gebäude in der Anckelmannstraße 10 und firmieren nun unter dem gemeinsamen Namen „Berufliche Schule Anckelmannstraße“. Hier startet der Unterrichtsbetrieb am 6. November 2017. „Die Schule liegt äußerst zentral mitten in der City – neben dem Hotel Atlantic .“ Dieser nunmehr zur Geschichte gewordene Satz bekommt durch das Ende des Schulbetriebes nach 144 Jahren eine neue, womöglich sehr unfeine Bedeutung, da der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) angeblich plant, diese städtische Liegenschaft zu verkaufen. Das Schulgebäude Holzdamm 5/Rautenbergstraße 1 ist von historischem Rang, wurde darin doch 1873 Hamburgs erste höhere Mädchenschule als Klosterschule St. Johannis eröffnet. Längst steht das Gebäude unter Denkmalschutz und ist unter der Nummer 13865 in die Hamburger Denkmalliste eingetragen. Droht ein weiteres Mal der Verkauf und möglicherweise Abriss eines öffentlichen Gebäudes, das bisher als Denkmal der städtischen Obhut unterliegt? Die Suche nach Ersatzräumen für das „KIDS“, das viele Jahre im Bieberhaus untergebrachte und dann vom Betreiber „Alstria“ de facto rausgeworfene Straßenkinder-Projekt, hat gezeigt, wie schwierig es ist, im innenstadtnahen Bereich noch Räume für soziale Einrichtungen zu finden. Umso stärkere Kritik (wie zum Beispiel vom Bündnis soziale Stadtentwicklung rund um den Hauptbahnhof, kurz: Bündnis Stadtherz) erfährt die Liegenschaftspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg, die im hauptbahnhofnahen Areal immer mehr ihrer Grundstücke verkauft oder verkaufen will (unter anderem Bieberhaus , Hörgeschädigten-Schule, City-Hof) und damit aus rein pekuniären Gründen wichtige Gebäude für eine gestaltende, soziale Stadtentwicklung dem sogenannten freien Markt überlässt. Droht mit einem Verkauf der Liegenschaft am Holzdamm ein weiteres Mal die Preisgabe städtischer Flächen und Gebäude zu Ungunsten einer sozialen Stadt- und Stadtteilentwicklung? Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Drucksache 21/10842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Welche städtischen Liegenschaften im Umkreis von etwa 1 km um den Hauptbahnhof gibt es heute noch? Siehe Anlage. 2. Wie ist der aktuelle Stand des Gebäudekomplexes Holzdamm 5/Rautenbergstraße 1? 2.1. Um wie viel Fläche respektive Räume handelt es sich bei dem Schulgebäude, der Turnhalle und gegebenenfalls weiteren Teilen des Ensembles? 2.2. In wessen Zuständigkeit fiel die Verwaltung des Objekts bis zum Auszug der Schule, wer ist seitdem dafür verantwortlich? 2.3. Welche Nutzungen gibt es gegebenenfalls noch im ehemaligen Schulgebäude beziehungsweise in der angeschlossenen Turnhalle? 2.4. Wie wird der bauliche Zustand des Gebäudes eingeschätzt? Gibt es entsprechende Untersuchungen oder gar Gutachten und welche Aussagen werden darin zutreffendenfalls gemacht? Der Gebäudekomplex mit einer Nettogeschossfläche (NGF) von insgesamt rund 7.030 m² wird vom Sondervermögen Schulimmobilien Hamburg verwaltet. Das Gebäude 1 (rund 6.570 m²) befindet sich in der Zustandsklasse 2 (gut), das Gebäude 2 (rund 460 m²) in Zustandsklasse 4 (ausreichend). Genutzt werden derzeit eine Dienstwohnung, eine Gymnastikhalle (für Vereinssport) und ein Teil der Klassenräume (durch die Volkshochschule). 3. Welche Pläne gibt es seitens der Freien und Hansestadt Hamburg für dieses Grundstück beziehungsweise Gebäudeensemble? 3.1. Soll die Liegenschaft verkauft beziehungsweise privatisiert werden? 3.2. Gibt es bereits eine Ausschreibung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)? Wenn ja, der Antwort bitte den Ausschreibungstext samt Kaufsumme beifügen. Wenn nein: Wird das betreffende Objekt von anderer Seite angeboten ? 3.3. Sollten die Verkaufsabsichten bestehen oder realisiert werden, inwiefern und durch welche Regelungen beziehungsweise Vereinbarungen wird der Fortbestand des Gebäudeensembles garantiert? 3.4. Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten für dieses Objekt sind von der Stadt wann, mit welcher Fragestellung und mit welchem Ergebnis geprüft worden? 3.5. Welche zeitlichen Vorstellungen oder Vorgaben für den weiteren Umgang oder vielleicht auch die Abwicklung dieses städtischen Gebäudes gibt es? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen: entfällt. 4. Wie ist es mit dem Denkmalschutz für das Gebäude Holzdamm 5/Rautenbergstraße 1 beschaffen und wie gedenkt die Freie und Hansestadt diesen zu gewährleisten? 4.1. Seit wann genau steht das Gebäudeensemble mit welcher Begründung unter Denkmalschutz? Das Gebäude Holzdamm 5 und das Gebäudeensemble sind seit dem 1. Mai 2013 insbesondere aus sozialgeschichtlichen Gründen in der Denkmalliste eingetragen, weil es sich um Hamburgs erste Mädchenschule samt Lehrerinnenseminar mit weiterführenden Bildungsmöglichkeiten handelte. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.4 und 4.5. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10842 3 4.2. Was hat die Freie und Hansestadt Hamburg seit der Unter-Schutz- Stellung für den Denkmalschutz am und im Gebäude konkret getan? Bitte die einzelnen Maßnahmen inklusive jeweiligem Finanzaufwand benennen. Im Bereich Instandsetzungen und Umbauten sind Maßnahmen für die Fassadensanierung (1,3 Millionen Euro), Schaffung eines behindertengerechten Zugangs (rund 300.000 Euro), Umbauten (rund 330.000 Euro), technische Maßnahmen (rund 45.000 Euro) und weitere Instandsetzungen (rund 230.000 Euro) angefallen. 4.3. Welche besondere Verantwortung sieht der Senat für dieses historische , denkmalgeschützte Gebäude und was motiviert ihn, das Ensemble gegebenenfalls trotzdem zu verkaufen? Siehe Antwort zu 3. bis 3.5. Im Übrigen siehe § 1 Denkmalschutzgesetz (DSchG). 4.4. Wie wird der Denkmalschutz in Zukunft gesichert, insbesondere wenn es zu einem Verkauf der Liegenschaft kommen sollte? 4.5. Ist ein Abriss des Gebäudes für die nähere und die weitere Zukunft ausgeschlossen, vor allem wenn es zu einem Verkauf kommt? Wenn ja, wie und für welchen Zeitraum wird das garantiert? Wenn nein, warum nicht? Der Denkmalschutz besteht unabhängig von einem möglichen Verkauf. Das Denkmal unterliegt dauerhaft dem Genehmigungsvorbehalt für Veränderungen nach § 9 DSchG, das heißt, es darf ohne Genehmigung der zuständigen Behörde nicht ganz oder teilweise beseitigt, erheblich ausgebessert oder verändert werden. Sanierung, Umbauten, Konversionen und ähnliches sind grundsätzlich möglich, jedoch genehmigungspflichtig . Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 3.5. 5. Welche Chancen sieht der Senat, das Gebäude weiterhin für eine öffentliche und gegebenenfalls auch sozial orientierte Nutzung im städtischen Eigentum zu erhalten? 5.1. Kann sich der Senat vorstellen, in diesem Falle einen demokratischen Beteiligungsprozess hinsichtlich der weiteren Nutzung zu initiieren ? Siehe Antwort zu 3. bis 3.5. 5.2. Wie stellt sich der Senat zur Kritik unter anderem des Bündnisses Stadtherz, dass mit dem Verkauf städtischer Liegenschaften gerade in Hauptbahnhofnähe die Möglichkeiten der Einflussnahme auf eine soziale Stadt(teil-)entwicklung rückläufig sind und der Stadt schon jetzt Probleme machen (wie zum Beispiel im Falle der vielmonatigen Suche nach Räumlichkeiten für das KIDS)? 5.3. Teilt der Senat die Auffassung, dass der Erhalt des Gebäudes im städtischen Eigentum und eine öffentlich-soziale Nutzung gerade am Holzdamm beziehungsweise im zunehmend gentrifizierten St. Georg von großer Bedeutung für die weitere soziale Entwicklung des Stadtteils ist? Wenn nein, warum nicht? Hiermit hat sich der Senat bisher nicht befasst. Städtische Liegenschaften im Umkreis von ca. einem Kilometer um den Hauptbahnhof Lagehinweis Adenauerallee, nördl. Nr. 76 Adenauerallee, östl. Nr. 70 Adenauerallee, südl. Nr. 72-74 Adenauerallee, südl. Nr. 74-78 Alsterufer, Grünfläche westl. Außenalster Alter Wandrahm 12 Alter Wandrahm 13-15 Alter Wandrahm 19-21 Alter Wandrahm 4-7 Alter Wandrahm 8-11 Alter Wandrahm, nördl. Nr. 15a Alter Wandrahm, nördl. Nr. 15a-16 Altländer Straße, westl. Nr. 12 Amsinckstraße 58 Amsinckstraße 66 Amsinckstraße, nördl. Nr. 53 An der Alster 47a An der Alster, nördl. Nr. 11 An der Alster, westl. Nr. 1-47 An der Alster, westl. Nr. 25-67 An der Alster, westl. Nr. 47-74 An der Alster, westl. Nr. 74 Banksstraße 28 Barkhof, westl. Nr. 3 Baumeisterstraße 15 Baumeisterstraße 21 Baumeisterstraße 4 Bei der Petrikirche 3, 3a Bei der Petrikirche, südl. Nr. 2 Bei St. Annen 2 Beim Berliner Tor, südl. Nr. 2 Berliner Tor, östl. Nr. 21 Berliner Tor, östl. Nr. 5 Besenbinderhof 70 Besenbinderhof 71 Besenbinderhof, nördl. Nr. 62 Besenbinderhof, nördl. Nr. 71 Besenbinderhof, nördl. Nr.37 Besenbinderhof, südl. Nr. 71 Besenbinderhof, westl. Nr. 71 Böckmannstraße 43 Böckmannstraße, östl. Nr. 43 Borgesch 6 Brennerstraße 79 Brennerstraße, nord-östl. Nr. 92 Drucksache 21/10842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Brennerstraße, östl. Nr. 58 Brennerstraße, westl. Nr. 58 Brockesstraße 2-4 Brockesstraße, östl. Nr. 4 Brockesstraße, westl. Nr. 4 Brooktordeich 3-6 Brooktorkai 11-16 Brooktorkai 17 Brooktorkai 7-10 Brooktorkai, Dar-es-Salaam-Platz Brooktorkai, nördl. Nr. 22 Brooktorkai, östl. Nr. 22 Brooktorkai, südl. Nr. 18 Danziger Straße 19 Danziger Straße 26 Danziger Straße 9 Deichtorstaße 1 Deichtorstraße 2 Deichtorstraße, nördl. Nr. 2 Dienerreihe 4 Ericusbrücke, o. Nr. Esplanade, östl. Nr. 2 Gerhart-Hauptmann-Platz 70 Glockengießerwall 5a Glockengießerwall, südl. Nr. 5 Greifswalder Straße 40 Hammerbrookstraße, östl. Nr. 38 Holländischer Brook 1-6 Holzdamm 12 Holzdamm 42 Holzdamm 5 Holzdamm, südl. Nr. 4-24 Hühnerposten, südl.Nr. 2 Hühnerposten, süd-westl. Nr. 2 Jungfernstieg 54 Kirchenweg 4 Klosterwall 2-8 Koppel 66 Koppel 69 Koreastraße, östl. Nr. 7 Koreastraße, südl. Nr. 3 Kurt-Schumacher-Allee, östl. Nr. 41 Kurt-Schumacher-Allee, Südl. Carl-Legien-Platz Lippeltstraße, südl. Nr. 28 Lohseplatz, o. Nr. Lohseplatz, südl. Nr. 1 Lombardsbrücke, o. Nr. Nagelsweg, südl. Nr.39 Neuer Wandrahm 1-4 Neuer Wandrahm, nördl. 1-4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10842 5 Norderstraße 65 Norderstraße, nördl. Nr. 48 Norderstraße, südl. Nr. 50 Norderstraße, westl. Nr. 48 Oberbaumbrücke 3 Oberbaumbrücke, südl. Nr. 3 Oberhafenstraße, westl. Nr. 1 Rathausmarkt 1 Repsoldstraße, südl. Nr. 4 Rosenallee 11 Rostocker Straße 15 Rostocker Straße 17 Rostocker Straße 37-41 Rostocker Straße 40 Rostocker Straße 42 Rostocker Straße 7 Rostocker Straße 72 Rostocker Straße, nördl. Nr. 37-42 Schmilinskystraße 4 Schmilinskystraße 6 Schultzweg, südl. Nr. 2 Soester Straße 45 Sonninstraße, südl. Nr. 3 Spaldingstraße 105 Spaldingstraße 107 Spaldingstraße 131-133 Spaldingstraße 81 Spaldingstraße,westl. Nr. 64 St. Georgs Kirchhof, südl. Nr. 22 St. Georgstraße 9-11 Stadtdeich, o.Nr., westl. Hammerbrookschleuse Steinschanze 2-6 Steintorwall 15 Stiftstraße 15-17 Stiftstraße 69 Stockmeyerstraße 39 Stockmeyerstraße 41-43 Stockmeyerstraße 45 Stockmeyerstraße, nord-östl. Lohseplatz Stockmeyerstraße, östl. Nr. 39 Versmannstraße, nördl. Gerda-Gmelin-Platz Wandalenweg, nördl. Nr. 5 Willy-Brandt-Straße, östl. Nr. 1 Drucksache 21/10842 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 10842ska_Text 10842ska_Anlage