BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10845 21. Wahlperiode 10.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 02.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie will der Senat die Ursachen der Obdachlosigkeit in einem Lebenslagenbericht umfassend ermitteln? Mit Drs. 21/7797 hatte die CDU-Fraktion den Senat aufgefordert, eine empirische Untersuchung über die soziale Lage auf der Straße lebender Menschen in Hamburg in Auftrag zu geben. Die Studie sollte sich im Aufbau und in der Methodik an der Studie „Obdachlose, auf der Straße lebende Menschen in Hamburg 2009“ orientieren, die vom damaligen Sozialsenator Dietrich Wersich (CDU) veranlasst wurde und auf die sich auch der rot-grüne Senat der Gegenwart regelmäßig beruft, wenn er sich zum Thema Obdachlosigkeit äußert. Auch im Gesamtkonzept der Wohnungslosenhilfe in Hamburg (Drs. 20/5867) führt der Senat die Studie als eine wesentliche Grundlage an. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration vertrat die Behörde für Soziales , Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz allerdings die Position, dass eine Aktualisierung der Studie von 2009 nicht notwendig sei und verwies auf die vorbereitenden Arbeiten für einen Lebenslagenbericht Wohnungs- und Obdachlosigkeit. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sehen diese vorbereitenden Maßnahmen konkret aus und wie ist der Sachstand? 2. Welche Stelle nimmt diese vor? Im Zusammenhang mit der Lebenslagenberichterstattung bereitet die zuständige Behörde auch eine erneute Obdachlosenuntersuchung vor. Derzeit stehen die Abstimmung der Fragebögen und die Erarbeitung der rechtlichen Befragungsgrundlagen im Vordergrund. Im Übrigen siehe Drs. 21/10751. 3. Wer soll den Lebenslagenbericht erstellen? Wer ist an der Erstellung beteiligt? Siehe Drs. 21/10751. 4. Innerhalb welches Zeitraums soll er erstellt werden? Der Abschlussbericht soll nach dem Ende der Befragung ab Ende März 2018 bis Juli 2018 erstellt und danach veröffentlicht werden. 5. Welche Vorgaben macht der Senat bezüglich des Aufbaus des Lebenslagenberichts beziehungsweise auf Basis welchen Fragenkatalogs soll er erstellt werden? 6. Welche Aspekte sollen in dem Lebenslagenbericht enthalten sein? 7. Wie sollen die Informationen für den Lebenslagenbericht durch wen wo gesammelt werden? Drucksache 21/10845 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Obdachlosenuntersuchung und der Abschlussbericht folgen in Aufbau, Systematik und Methodik weitgehend der Vorgängeruntersuchung aus dem Jahr 2009, um eine Vergleichbarkeit sicherzustellen. Zu Einzelheiten siehe Drs. 21/10751. Die Überarbeitung des Fragebogens ist noch nicht abgeschlossen. 8. Wer ist Adressat beziehungsweise Empfänger des Lebenslagenberichts und welchem genauen Zweck soll er dienen? Die Ergebnisse der Obdachlosenuntersuchung sind für Politik, Verwaltung und die interessierte Fachöffentlichkeit eine empirische Grundlage zur Weiterentwicklung der zukünftigen Handlungskonzepte und Handlungsoptionen in der Arbeits- und Sozialpolitik . 9. Wann soll der Lebenslagenbericht in welcher Form veröffentlicht werden ? Siehe Antwort zu 4. 10. Die bisher vorliegenden Lebenslagenberichte „Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII“ und „Teilhabe von Menschen mit Behinderung “ stammen aus den Jahren 2007 und 2008. a) Ist eine Aktualisierung der Lebenslagenberichte geplant? Wenn ja, für wann und wann sollen sie veröffentlicht werden? Wenn nein, warum nicht? b) Wer hat diese innerhalb welches Zeitraums erstellt? Von wem werden sie aktualisiert? Der Bericht „Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII“ wurde in anderem Format fortgesetzt. Im Jahr 2014 legte der Senat einen neueren Sozialbericht vor, der in Zusammenarbeit mit mehreren sozialwissenschaftlichen Instituten erstellt wurde (Drs. 20/10600). Dieser geht unter anderem auch auf Hilfebedürftige nach dem SGB II und SGB XII ein. Für die aktuelle Legislaturperiode sind mehrere Teilsozialberichte über die Lebenslagen ausgewählter Bevölkerungsgruppen geplant (siehe Drs. 21/251 und 21/7797). Bei dem Bericht „Die Entwicklung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Hamburg“ handelt es sich nicht um einen Lebenslagenbericht, sondern um eine Zusammenstellung aus Daten und Darlegungen von verschiedenen Behörden und Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Jahr 2007, mit einer aktualisierten Neuauflage im Jahr 2008. Er war als einmalige Bestandaufnahme gedacht, deren fortlaufende Aktualisierung nicht geplant ist, da die einzelnen Handlungsfelder der Behindertenpolitik in gesonderten, speziellen Publikationen beschrieben wurden und werden. 11. Wer ist Adressat beziehungsweise Empfänger dieser beiden Lebenslagenberichte und welchen Zweck sollen sie erfüllen? Ist dieser Zweck erreicht worden? Wenn ja, was genau ist erreicht worden? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 8.