BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10854 21. Wahlperiode 10.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 03.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es genügend Nachwuchs für die Steuerverwaltung? (2) Im Anschluss an die Angaben des Senats in Drs. 21/9370 und die Ausführungen der Senatsvertreter zur Personalsituation in der Steuerverwaltung in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 21.09.2017 frage ich den Senat: Zur Personalentwicklung der Hamburger Steuerverwaltung im Allgemeinen siehe Drs. 21/9370. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch ist derzeit der gesamte Personalbestand in der Steuerverwaltung in Vollkräften? 3.385. 2. Wie hoch ist derzeit jeweils der Personalbestand der Steuerverwaltung in der Betriebsprüfung, der Umsatzsteuersonderprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung und der Steuerfahndung in Vollkräften? Betriebsprüfung 625, Umsatzsteuersonderprüfung 64, Lohnsteueraußenprüfung 70 und Steuerfahndung 94. 3. Während der Senat in der Drs. 21/9370 davon ausgegangen ist, dass 2017 insgesamt 134 Nachwuchskräfte in der Steuerverwaltung übernommen werden, liegt der Planwert im danach veröffentlichten Personalbericht 2017 (Drs. 21/10200) bei 154. Von welcher Anzahl wird derzeit ausgegangen? 152. 4. Wie viele Auszubildende in der Steuerverwaltung haben in den einzelnen Laufbahngruppen im Jahr 2017 ihre Ausbildung jeweils erfolgreich abgeschlossen? 5. Wie viele Auszubildende in der Steuerverwaltung haben im Jahr 2017 die Ausbildung wegen nicht bestandener Zwischenprüfung abgebrochen ? 6. Wie viele Auszubildende in der Steuerverwaltung haben in den einzelnen Laufbahngruppen im Jahr 2017 jeweils die Ausbildung wegen welcher anderen Gründe abgebrochen? 7. Wie viele Nachwuchskräfte in jeweils welchen Laufbahngruppen wurden im Jahr 2017 nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in der Steuerverwaltung übernommen? Siehe Anlage. 8. Mit dem Personalbericht 2017 wurde die Prognose der Personalbestandsveränderung durch nicht altersbedingte Abgänge in der Steuer- Drucksache 21/10854 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 verwaltung von 25 beziehungsweise 0,7 Prozent des Personalbestandes pro Jahr auf 49 beziehungsweise 1,4 Prozent des Personalbestandes deutlich verändert. Aus welchen Gründen erfolgte diese Prognoseänderung und wie hoch waren die nicht altersbedingten Abgänge in der Steuerverwaltung in den Jahren 2015, 2016 und 2017? Die Angaben für die Jahre 2015 und 2016 entsprechen den tatsächlichen nicht altersbedingten Abgängen. Der Prozentsatz von 1,4 wurde als Annahme für die Folgejahre fortgeschrieben. 2017 betrugen die entsprechenden Abgänge bis einschließlich September 43 Beschäftigte. 9. Wie hoch ist der Anteil der Abgänge in andere Bereiche der Hamburger Landesverwaltung? 2015 vier, 2016 15 und bis einschließlich Oktober 2017 keine. 10. In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 21.09.2017 wurde dargestellt , dass die Beförderungsperspektiven in der Steuerverwaltung deutlich schlechter seien als in anderen Dienststellen. Welche Maßnahmen wurden eingeleitet beziehungsweise sind in der Planung oder Prüfung, um die Beförderungsperspektiven und damit den Verbleib von Fachkräften in der Steuerverwaltung zu verbessern? Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. 11. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde davon aus, dass die Kennzahlenwerte in der Produktgruppe 281.02 des Haushaltsplans 2017 für das eingesetzte Personal in der Außenprüfung (B_281_02_021), in der Steuerfahndung (B_281_02_026) und in der Erhebung und Vollstreckung (B_281_02_031) vollständig erreicht werden ? Nach derzeitiger Prognose geht die zuständige Behörde bei den genannten Kennzahlen von einer Zielerreichung von über 90 Prozent aus. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10854 3 Anlage 2017 Erfolgreicher Abschluss LG 1, 2. EA 71 LG 2, 1. EA 79 Abbruch wegen nicht bestandener Zwischenprüfung* LG 2, 1. EA 8 Entlassung auf eigenen Antrag LG 1, 2. EA 11 LG 2, 1. EA 16 Entlassung durch Arbeitgeber LG 1, 2. EA 1 LG 2, 1. EA 0 Übernahme nach erfolgreichem Abschluss LG 1, 2. EA 67 LG 2, 1. EA 77 * In der Laufbahngruppe 1, 2. EA wird keine Zwischenprüfung abgenommen. LG = Laufbahngruppe EA = Einstiegsamt