BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1086 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 16.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Zunahme des Verkehrs in Hamburg durch eine feste Fehmarnbeltquerung Ich frage den Senat: Der Ausbau der Hinterlandanbindung zur Fehmarnbeltquerung ist im Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland skizziert. Im Zusammenhang mit dem Bau der festen Querung wird die Straßen- und Schieneninfrastruktur in der FehmarnbeltRegion ausgebaut, die natürliche Barriere des Fehmarnbelt überwunden und Nordeuropa weiter zusammenwachsen. Durch die feste Fehmarnbeltquerung wird die Fahrzeit auf der Schiene zwischen Hamburg und Kopenhagen auf rund drei Stunden verkürzt . Gleichzeitig wird eine wichtige Lücke im transeuropäischen Verkehrsnetz geschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann ist nach derzeitigem Stand mit einer Realisierung der festen Fehmarnbeltquerung zu rechnen? Bitte nach Beginn und Abschluss der Planfeststellung und Beginn und Ende der Bauarbeiten aufschlüsseln? Das Planfeststellungsverfahren für die feste Fehmarnbeltquerung (Tunnel) wurde formell Ende April 2014 eingeleitet. Zurzeit läuft die Anhörungsphase, nachdem der Vorhabenträger Femern A/S zu den mehr als 3.000 Einwendungen Erwiderungen erarbeitet und diese am 22. Mai 2015 der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde in Kiel übergeben hat. Mit den Bauarbeiten zum Fehmarnbelttunnel auf deutscher Seite kann erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden. Mit einem Beschluss kann im Jahr 2015 nicht mehr gerechnet werden, da sich die Erörterungen bis November 2015 hinziehen werden. Am 28. April 2015 ist in Dänemark das Baugesetz verabschiedet worden, das die Genehmigung für die dänische Seite darstellt. Bis September 2015 müssen jedoch noch einige Fragen geklärt werden, bevor Dänemark die Bauverträge mit den präqualifizierten Baukonsortien abschließen kann. 2. Mit welchem zusätzlichen Verkehr ist im Großraum Hamburg auf welchen Strecken infolge der festen Fehmarnbeltquerung zu rechnen? 3. Bei welchen dieser Strecken ist nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung mit einer Überlastung zu rechnen? 4. Was unternimmt der Senat, um einer solchen Überlastung entgegenzuwirken ? Bitte für jede der Maßnahmen die Kosten und den von Hamburg zu übernehmenden Anteil angeben. Die zuständige Behörde rechnet nach Eröffnung der festen Fehmarnbeltquerung mit Mehrverkehren. Zur Bewältigung dieser Verkehre hat Hamburg beispielsweise den Drucksache 21/1086 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 achtstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 1 für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Gemeinsam mit Schleswig-Holstein plant Hamburg zudem den Bau der S4. Mit Fertigstellung der S4 wird es zu einer Erweiterung der Fern- und Güterverkehrskapazität auf der Strecke zwischen Hamburg und Bargteheide durch die Übernahme des langsameren Regionalbahnverkehrs auf systemeigene S-Bahn-Gleise kommen. Der Hamburger Hauptbahnhof wird durch die Verminderung der Zahl wendender Regionalbahnen, die längere Zeiten die Bahnsteige belegen, entlastet und bietet dann Platz für weitere Züge. 5. Ist ein Ausbau der A 1 auf vier Spuren je Richtung geplant? Wenn ja: wann und welche Kosten entstehen für Hamburg und den Bund? Wenn nein: warum nicht? Ja, siehe Antwort zu 2. bis 4. Im Rahmen der Anmeldung zur BVWP 2015 sind Baukosten für den Bund von circa 1 Milliarde Euro (Preisstand 2014) ermittelt worden. Die von den Ländern zu tragenden Planungskosten belaufen sich auf circa 20 Prozent der Baukosten. Die Kosten fallen erst an, wenn die Realisierung feststeht, hierfür ist die Aufnahme in den BVWP 2015 erforderlich.