BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10862 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 06.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Straßenreinigungsgebühr In Hamburg wird ab 1.1.2018 voraussichtlich eine Straßenreinigungsgebühr erhoben. Die Hamburger Straßen sollen besser und öfter gereinigt werden. Trotz Expertenanhörung ist der Mehrwert dieser Gebühr für die Hamburger Bevölkerung, insbesondere in den Außenbezirken, nicht deutlich geworden. Expertenaussagen wie „Mehr ist immer besser“ trugen nicht zur Aufklärung bei. Vom Naturschutzrat wurde im Ausschuss für Umwelt und Energie auf den dringend notwendigen Wasser- und Gewässerschutz hingewiesen. Reifenabrieb lagert sich im Wasser ab. Eine bessere Säuberung der Straßen würde so Schadstoffeinleitungen in das Hamburger Wasser vermindern. Zudem ist der Reifenabrieb eine bedeutende Feinstaubquelle und enthält gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Hat sich der Senat im Zusammenhang mit der Straßeneinigungsgebühr mit dem Thema „Reifenabrieb“ befasst? Mit welchem Ergebnis? Im Zusammenhang mit den Überlegungen zur Einführung einer Straßenreinigungsgebühr hat sich der Senat nicht speziell mit dem Thema Reifenabrieb befasst. 2. Welche Fahrzeuge zur Aufnahme von Reifenabrieb wird die Stadtreinigung neu anschaffen? Mit welcher Technik sind diese Fahrzeuge ausgestattet ? Die SRH wird keine speziellen Maschinen zur Aufnahme von Reifenabrieb anschaffen . Sie geht aber davon aus, dass mit einer häufigeren beziehungsweise intensiveren Reinigung auch Schadstoffe zusammen mit dem Straßenkehricht wirksamer aufgenommen werden. 3. Gibt es Schätzungen Seitens der BuE oder der Stadtreinigung, inwieweit die geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Drs. 21/9699 „Hamburg – gepflegt und grün“ die Einleitung des Reifenabriebs in die Kanalisation mindern oder die Feinstaubbelastung reduzieren? Der BUE ist eine Untersuchung aus Berlin bekannt (https://www.siwawi.tuberlin .de/fileadmin/fg118/DSWT_Abschlussbericht.pdf), die Hinweise darauf gibt, dass eine Erhöhung der Straßenreinigungsfrequenz einen positiven Effekt auf den Rückhalt von Fest- und Schadstoffen (unter anderem Reifenabrieb) hat. 4. Hält der Senat den Gewässerschutz für eine sogenannte Daseinsvorsorge oder ist dieser gebührenumlagefähig? Drucksache 21/10862 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der rechtlich nicht klar definierte Begriff der Daseinsvorsorge beschreibt Aufgaben der öffentlichen Leistungsverwaltung, die sich an den Grundversorgungsbedürfnissen der Bevölkerung orientieren. Dazu gehören zum Beispiel Verkehr, Energie- und Wasserversorgung sowie Abfallentsorgung. Auch solche Leistungen können gebührenpflichtig sein. Die Einstufung des Gewässerschutzes ist daher im Sinne der Fragestellung nicht entscheidend.