BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10863 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider und Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 06.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Beauftragung externer Anwälte/-innen durch die Freie und Hansestadt Hamburg Nach Berichten hat die Freie und Hansestadt Hamburg zur Betreuung gerichtlicher Verfahren nach Ingewahrsamnahmen im Rahmen der Proteste gegen den G20-Gipfel einen Anwalt beauftragt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche gerichtliche Verfahren sind aktuell beziehungsweise waren im Nachgang zu dem G20-Gipfel in Hamburg anhängig und wie ist der jeweilige Verfahrensstand beziehungsweise Verfahrensausgang? 2. Für welche dieser oder absehbarer Verfahren in dem Zusammenhang hat die Freie und Hansestadt Hamburg Anwälte/-innen als Rechtsbeistand beauftragt? Beim Justiziariat der Polizei Hamburg sind derzeit insgesamt 52 gerichtliche Verfahren mit G20-Bezug anhängig. 17 davon betreffen verwaltungsgerichtliche Fortsetzungsfeststellungsklagen , überwiegend zu Aufenthaltsverboten und Ingewahrsamnahmen; 35 Fortsetzungsfeststellungbeschwerden beim Landgericht Hamburg; hier wurde die Fortdauer der Ingewahrsamnahme vom Amtsgericht Hamburg durch Beschluss angeordnet . Sämtliche Verfahren mit G20-Bezug sind noch nicht abgeschlossen. Für 16 Fortsetzungsfeststellungsklagen oder Fortsetzungsfeststellungsbeschwerden ist ein externer Rechtsbeistand beauftragt worden. 3. Welche Kosten werden dadurch schätzweise entstehen beziehungsweise sind bereits entstanden? Die Kosten hängen von den jeweiligen Verfahrensausgängen ab; diese lassen sich nicht prognostizieren. 4. Inwiefern ist es üblich, zur Betreuung von Gerichtsverfahren, in denen die Freie und Hansestadt Hamburg Partei ist, externe Anwälte/-innen zu bestellen? 5. Warum hat sich die Freie und Hansestadt Hamburg zur Beratung beziehungsweise Prozessführung in diesen Fällen nicht eines entsprechend qualifizierten Beamten/einer entsprechend qualifizierten Beamtin oder eines/einer Angestellten bedient? 6. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2016 und 2017 entsprechend externer Rechtsbeistand beauftragt? Sollte die Frage in der für eine Schriftliche Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu beantworten sein, bitte die Zahlen für 2017 darstellen. Drucksache 21/10863 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Nach welchen Kriterien, Vorgaben und Rechtsgrundlagen trifft welche Stelle die Entscheidung darüber, ob anwaltlicher Beistand notwendig und vor dem Hintergrund des Kostenschonungsgebotes erforderlich ist? 8. In welchem Verfahren, von welcher Stelle, nach welcher Rechtsgrundlage und nach welchen Kriterien und sonstigen Vorgaben werden in solchen Fällen konkrete Anwälte/-innen ausgewählt und beauftragt (beispielsweise durch Ausschreibung, durch Vergabe im Rotationsprinzip innerhalb eines Pools et cetera)? In Verfahren vor den Landesarbeits-, Land- und Oberlandesgerichten sowie dem Bundesgerichtshof ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin gesetzlich vorgeschrieben, sogenannter Anwaltszwang. Zur generellen Praxis der Vergabe von Aufträgen an externe Rechtsbeistände siehe Drs. 18/526, 18/714, 19/3038 und 19/6592. Zu den dabei zu berücksichtigenden vergaberechtlichen Anforderungen und der Anzahl von Fällen der Beauftragung von externen Rechtsbeiständen zur Prozessvertretung bis zum 24.1.2017 siehe Drs. 21/7555. Im Übrigen ergibt sich die Anzahl der extern beauftragten Prozessvertretungen wie folgt (Stand: 8.11.2017): Auftraggeber Anzahl Personalamt ZPD 0 2 Bezirksamt Hamburg Mitte 6 Bezirksamt Altona 6 Bezirksamt Eimsbüttel 3 Bezirksamt Hamburg-Nord 2 Bezirksamt Wandsbek 9 Bezirksamt Bergedorf 1 Bezirksamt Harburg 5 Justizbehörde 12 Behörde für Schule und Berufsbildung 4 Senatskanzlei 0 Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Universität Hamburg (UHH) Technische Universität Hamburg (TUHH) HafenCity Universität Hamburg (HCU) Hochschule für bildende Künste (HFBK) 3 213 2 1 1 Kulturbehörde 2 Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration 3 Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 5 Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz 2 Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen 0 Behörde für Umwelt und Energie 1 Behörde für Inneres und Sport 39 Finanzbehörde 73 9. Nach Berichten ist in Beschwerdeverfahren gegen Ingewahrsamnahmen im Rahmen der G20-Proteste seitens der Freien und Hansestadt Hamburg ein Anwalt beauftragt worden, der ausweislich seiner Homepage als Notar sowie anwaltlich in den Bereichen des Arbeits- und Gesellschaftsrechts tätig ist. a. Trifft dies nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zu? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10863 3 b. Inwiefern ist diese Beauftragung mit den in Fragen 7. und 8. erfragten den Kriterien und Vorgaben vereinbar? Ja. Im Übrigen liegen die in Drs. 18/526 beschriebenen Kriterien für die Vergabe von Aufträgen an externe Rechtsbeistände vor.