BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10864 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Thering und Dennis Gladiator (CDU) vom 06.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Kümmert sich der Senat ausreichend um Neubau und Instandhaltung von Straßen und Wegen auf städtischen Grundstücken außerhalb Hamburgs ? In seiner Antwort auf Drs. 21/6410 hatte der Senat eine umfangreiche, wenn aufgrund bestimmter Einschränkungen auch nicht vollständige Liste jener Grundstücke vorgelegt, die sich zwar im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) beziehungsweise der Landesbetriebe und öffentlichen Unternehmen befinden, allerdings außerhalb des eigentlichen Stadtgebiets liegen1. Aus der entsprechenden Anlage 1 ging aber nicht hervor, wer der Baulastträger für die auf diesen Grundstücken gegebenenfalls vorhandenen Straßen und Wege ist, in welchem Zustand sich diese befinden und welche Investitionen beziehungsweise Instandhaltungs- und Neubaumaßnahmen hier in den vergangenen Jahren getätigt wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die erfragten Angaben werden generell nicht statistisch gesondert erfasst und müssten durch eine detaillierte Auswertung von über 100 Grundstücksakten erhoben werden , was in der zur Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wer ist der jeweilige Baulastträger der Straßen und Wege auf jenen Grundstücken, die sich im Eigentum der FHH befinden, aber außerhalb Hamburgs liegen? Bitte nach Bundesländern mit Angabe der betroffenen Städte/Gemeinden/Kreise aufschlüsseln. Die Justizbehörde ist Baulastträger für die nachfolgend im Verwaltungsvermögen aufgeführten Straßen und Wege, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) befinden, aber außerhalb Hamburgs liegen: - Niedersachsen, Gemarkung Borstel, Hahnöfersand, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 4.699 m² Verkehrsfläche; Straße; - Niedersachsen, Gemarkung Borstel, Hahnöfersand, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 5.109 m² Verkehrsfläche; Straße; - Niedersachsen, Gemarkung Borstel, Hahnöfersand, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 875 m² Verkehrsfläche; Weg; 1 Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend zusammenfassend der Ausdruck „Grundstücke im Eigentum der FHH“ verwendet. Drucksache 21/10864 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 - Schleswig-Holstein, Gemarkung Glashütte, Glasmoor, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 2.962 m² Verkehrsfläche; Weg; - Schleswig-Holstein, Gemarkung Glashütte, Glasmoor, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 949 m² Verkehrsfläche; Weg; - Schleswig-Holstein, Gemarkung Glashütte, Glasmoor, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 660 m² Verkehrsfläche; Weg; - Schleswig-Holstein, Gemarkung Glashütte, Glasmoor, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 2.552 m² Verkehrsfläche; Weg; - Schleswig-Holstein, Gemarkung Glashütte, Glasmoor, Verwaltungsvermögen Justizbehörde , 1.710 m² Verkehrsfläche; Weg. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Im September 2016 hat der Senat mit Drs. 21/5922 den ersten „Straßenzustandsbericht zum Erhaltungsmanagementsystem für Hamburgs Straßen (EMS-HH)“ veröffentlicht. Wurden im Rahmen von EMS-HH auch jene Straßen und Wege erfasst, die sich auf Grundstücken im Eigentum der FHH außerhalb Hamburgs befinden? Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Straßenzustandsnoten? Wenn nein, warum nicht und zu wann soll dies erstmalig erfolgen? Der Straßenzustandsbericht bezieht sich ausschließlich auf diejenigen öffentlichen Straßen und Wege in Hamburg, an denen eine Straßenzustandserfassung durchgeführt wurde und die im Bericht benannt wurden. Eine Zustandserfassung von Flächen außerhalb der FHH ist nicht geplant. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden seit 2011 auf/an Straßen und Wegen, die sich auf Grundstücken im Eigentum der FHH befinden, die aber außerhalb Hamburgs liegen, durchgeführt und welche Kosten sind dadurch insgesamt entstanden und wie verteilen sich diese auf verschiedene Kostenträger? Bitte jahresweise und nach Bundesländern inklusive Angabe der betroffenen Städte/Gemeinden/Kreise aufschlüsseln. Teile der Zuwegung zur Justizvollzugsanstalt Glasmoor wurden im Jahr 2016 für 3.522,40 Euro geglättet. Kostenträger war die Justizbehörde. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 4. Welche Neubaumaßnahmen betreffend Straßen und Wege, die sich auf Grundstücken im Eigentum der FHH befinden, die aber außerhalb Hamburgs liegen, wurden seit 2011 durchgeführt und welche Kosten sind dadurch insgesamt entstanden und wie verteilen sich diese auf verschiedene Kostenträger? Bitte jahresweise und nach Bundesländern inklusive Angabe der betroffenen Städte/Gemeinden/Kreise aufschlüsseln . 5. Wie viele Klagen wurden seit 2011 eingereicht, die sich gegen die FHH in ihrer Funktion als Eigentümer und/oder Baulastträger von Straßen und Wegen auf Grundstücken, die aber außerhalb Hamburgs liegen, richten? Um welche Grundstücke beziehungsweise Straßen/Wege ging es jeweils, wer waren jeweils die Kläger, was waren jeweils die Klagegründe und wie lauteten gegebenenfalls etwaige Urteile? 6. Wie viele Klagen sind aktuell anhängig, die sich gegen die FHH in ihrer Funktion als Eigentümer und/oder Baulastträger von Straßen und Wegen auf Grundstücken, die aber außerhalb Hamburgs liegen, richten? Um welche Grundstücke beziehungsweise Straßen/Wege geht es jeweils, wer sind jeweils die Kläger, und was sind jeweils die Klagegründe? Siehe Vorbemerkung.