BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10866 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 06.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Paradise Papers – Bestehen auch Verbindungen nach Hamburg? Mit der Veröffentlichung der „Paradise Papers“ wurden durch das internationale investigative Journalisten-Netzwerk ICIJ erneut zahlreiche prominente internationale Fälle der Vermittlung und Nutzung von Briefkastenfirmen (Offshore-Trusts et cetera) bekannt gemacht. Wegen ihrer geringen Transparenz gelten derartige Firmen als anfällig für Gelder, die dem kontrollierten Finanzsystem vorenthalten werden sollen. Dabei gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand auch vereinzelte Bezüge nach Deutschland. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hamburger Hafen und Logistik AG als börsennotiertes Unternehmen beantwortet aus aktienrechtlichen Gründen alle Fragen einheitlich in der jährlichen Hauptversammlung . Eine Liste der Beteiligungen der HSH Nordbank mit Angabe des Sitzes der Unternehmen kann den Geschäftsberichten entnommen werden. Darüber hinaus siehe Drs. 20/8303, 20/12202, 21/48, 21/3937. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf Grundlage von Auskünften der öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg wie folgt: 1. Halten öffentliche Unternehmen oder Beteiligungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) respektive deren Tochter- oder Engelgesellschaften derzeit Anteile an sogenannten Briefkastenfirmen oder vermitteln diese an Dritte? Wenn ja, welche öffentliche Unternehmen oder Beteiligungen betrifft dies und was ist der Grund für den jeweiligen Anteilsbesitz oder dessen Vermittlung an Dritte? Welchen unternehmerischen Zielen dient dies? 2. Hielten öffentliche Unternehmen oder Beteiligungen der FHH respektive deren Tochter- oder Enkelgesellschaften in den Jahren seit 2015 Anteile an sogenannten Briefkastenfirmen oder vermittelten diese an Dritte? Wenn ja, welche Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen und was war der Grund für den jeweiligen Anteilsbesitz oder dessen Vermittlung an Dritte? Warum wurde er jeweils wann aufgelöst beziehungsweise die entsprechende Vermittlungspraxis beendet? Siehe Drs. 21/3937. Im Übrigen: entfällt. 3. Liegen dem Senat zwischenzeitlich Erkenntnisse darüber vor, ob in den im vergangenen Jahr veröffentlichten „Panama Papers“ Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Hamburgs öffentlichen Unternehmen oder Beteili- Drucksache 21/10866 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gungen respektive deren Tochter- oder Enkelgesellschaften erwähnt werden? Wenn ja, welche Unternehmen beziehungsweise Beteiligungen betrifft dies für jeweils welchen Zeitraum? Welchem Zweck dienten beziehungsweise dienen die jeweiligen Geschäftsbeziehungen? 4. Liegen dem Senat bereits Erkenntnisse darüber vor, ob nunmehr in den „Paradise Papers“ Geschäftsbeziehungen mit Bezug zu Hamburgs öffentlichen Unternehmen oder Beteiligungen respektive deren Tochteroder Enkelgesellschaften erwähnt werden? Wenn ja, welche? Der Hamburger Steuerverwaltung liegen zwischenzeitlich allgemeine weitergehende Informationen zu den sogenannten Panama Papers vor, die sie insgesamt im Hinblick auf das Besteuerungs- oder Steuerstrafverfahren Hamburger Steuerpflichtiger auswertet . Im Übrigen ist der Senat aufgrund des Steuergeheimnisses nach § 30 Abgabenordnung grundsätzlich gehindert, Informationen zu einzelnen Unternehmen oder Steuerpflichtigen zu veröffentlichen. 5. Wie viele Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren oder gar Strafverfahren gab es in den Jahren seit 2015 gegen jeweils welche öffentlichen Unternehmen oder Beteiligungen der FHH respektive deren Tochteroder Enkelgesellschaften sowie aktuelle und frühere Beschäftigte dieser Unternehmen wegen des Verstoßes gegen Bestimmungen des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere dessen §§ 25g bis 25n, oder wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG)? Wie sind die jeweiligen Verfahren ausgegangen? Die zur Beantwortung dieser Fragen erforderlichen Daten werden im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA nicht gesondert statistisch erfasst. Es müssten daher allein für den Tatbestand des § 261 Strafgesetzbuch rund 5.000 Verfahren manuell ausgewertet werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. 6. Welche öffentlichen Unternehmen oder Beteiligungen der FHH respektive deren Tochter- oder Enkelgesellschaften haben Dependancen in Offshore-Finanzzentren? Was sind die jeweiligen Gründe dafür? Siehe Antwort zu 1. und 2.