BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10868 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 06.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Zappenduster: Strom-, Gas- und Wasserabsperrungen in Hamburg (III) Laut der Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir vom 02.10.2017 hat Vattenfall 713.316 Mahnungen in 2016 verschickt. Vattenfall berechnet Kunden/-innen 3,10 Euro Mahngebühr für jede verschickte Mahnung. Die Anzahl der Stromsperrungen und Mahnungen verdeutlicht, dass Energiearmut ein wachsendes Problem ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften des Grund versorgers für Strom Vattenfall Europe Sales GmbH wie folgt: 1. Wie wird die Mahngebühr in Höhe von 3,10 Euro durch den Grundversorger Vattenfall Europe Sales GmbH kalkuliert? Nach Auskunft des Unternehmens Vattenfall Europe Sales GmbH ist die Mahnkostenpauschale so kalkuliert, dass dadurch der durchschnittliche Aufwand für die Erstellung und Zustellung einer Mahnung in vergleichbaren Fällen gedeckt wird. Die Mahngebühr wird nach Auskunft des Unternehmens derzeit für Verträge innerhalb der Grundversorgung und Sonderverträge einheitlich erhoben. 2. Welche Pläne verfolgt der Senat, um das Problem der wachsenden Energiearmut in Hamburg zukünftig zu bekämpfen? Für den Begriff „Energiearmut“ gibt es keine allgemein gültige Definition, eine Erfassung durch die statistischen Ämter findet nicht statt. Finanzielle Bedarfe, die einkommensschwachen Haushalten aus der notwendigen Energieversorgung entstehen, werden im Rahmen der Gewährleistung eines Existenzminimums grundsätzlich über die Mindestsicherungssysteme nach dem Zweiten und Zwölftem Buch Sozialgesetzbuch abgedeckt. Bei der Berechnung der entsprechenden Sätze wird bundeseinheitlich auch der Energiebedarf berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger in einer angespannten finanziellen Situation können sich an die verschiedenen hamburgischen Schuldnerberatungsstellen wenden, insbesondere auch an die Verbraucherzentrale Hamburg e.V., die Experten für das Thema Stromund Gasschulden beschäftigt. Jobcenter und Grundsicherungsämter gewähren ergänzende Darlehen zur Deckung von Haushaltsenergiebedarfen; zudem bieten verschiedene Energieversorger unterschiedliche Modelle des Zahlungsaufschubs an. Verschiedene Angebote, unter anderem das vom Caritasverband für Hamburg e.V. getragene und aus Mitteln der Freien und Hansestadt Hamburg geförderte Projekt „Stromspar-Check“, beraten speziell einkommensschwache Haushalte darin, wie sie ihre Energiekosten senken und dadurch gegebenenfalls auch Zahlungsrückstände vermeiden können. Drucksache 21/10868 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Übrigen siehe dazu Drs. 21/10353. 3. Plant der Senat, einen Runden Tisch unter Beteiligung von Schuldnerberatungen , Verbraucherzentralen und Energieversorgern einzusetzen? Damit haben sich die zuständigen Behörden nicht befasst.