BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10878 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 07.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Gewalttätiger Übergriff auf ein Mitglied des Studentenparlaments – Warum schweigen Senat und Universitätsleitung? Während der letzten Sitzung des Studentenparlaments an der Universität Hamburg kam es zu verbalen und körperlichen Attacken gegen ein Mitglied des Gremiums, welches für den Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) studentische Interessen vertritt. Die Täter waren offenbar nicht Mitglieder des Gremiums und entstammen mutmaßlich dem linksautonomen oder linksextremen Spektrum. Laut Berichterstattung in den Hamburger Medien haben Polizei und Staatsschutz die Ermittlungen aufgenommen. Unmittelbar nach dem Vorfall verließen einige der studentischen Gruppen schockiert, unter Protest und aus Solidarität mit dem Opfer den Sitzungssaal, darunter RCDS, Liberale Hochschulgruppe und Juso-Hochschulgruppe. Andere Gruppen, beispielsweise CampusGrün, veröffentlichten im Nachgang eine Pressemitteilung, durch welche die Gewalttat indirekt gerechtfertigt wird. Der Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen Hochschulgruppen, Johannes Dallheimer, warnte Medienberichten zufolge im Nachgang und Bezug nehmend auf die Gewalttat an der Universität Hamburg alle Mitglieder seines Verbandes per E-Mail, sich nach der studentischen Gremienarbeit, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, nicht alleine auf universitärem Gelände aufzuhalten. Umso verwunderlicher ist es, dass auch mehr als eine Woche nach dem Übergriff weder die zuständige GRÜNE Wissenschaftssenatorin Katharina Fegebank noch die Leitung der Universität Hamburg zum geschädigten Opfer Kontakt aufgenommen haben beziehungsweise den skandalösen Vorfall in irgendeiner Weise öffentlich kommentiert haben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die zuständige Behörde und die Leitung der Universität Hamburg verurteilen Gewalt als Mittel der tatsächlichen oder vermeintlichen politischen Auseinandersetzung. Die polizeilichen Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an. Die Verantwortung für die Sicherheit auf dem Campus der UHH obliegt gemäß hamburgischem Hochschulgesetz (HmbHG) der Hochschulleitung. Auf dem Gelände der UHH sind größere Gebäude mit Pförtnerdiensten versehen, die im Gefahrenfall in der Lage sind, ihrerseits die Polizei zu verständigen. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Gefährdung der Sicherheit der Studierenden oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergreift die Universitätsleitung geeignete Maßnahmen, soweit erforderlich in Abstimmung mit der Polizei. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: Drucksache 21/10878 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie bewertet die zuständige Wissenschaftssenatorin den gewalttätigen Übergriff auf einen Studenten der Universität Hamburg, zumal in den Gebäuden der Universität Hamburg während einer Veranstaltung geschehen? 2. Wie bewertet die Leitung der Universität Hamburg den gewalttätigen Angriff auf einen Studenten der Universität, zumal in Ausübung seines Engagements für die Universität und in den Räumlichkeiten der Universität geschehen? 3. Fühlt sich die Wissenschaftssenatorin für die Sicherheit von Studenten und Mitarbeitern auf dem Gelände der städtischen Universitäten und Hochschulen, insbesondere in Ausübung ihrer Tätigkeiten auf dem Gelände und in den Gebäuden der Universitäten und Hochschulen, grundsätzlich verantwortlich? 4. Warum hat die zuständige Wissenschaftssenatorin im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aufgenommen? 5. Fühlt sich die Universitätsleitung für die Sicherheit von Studenten und Mitarbeitern auf dem Gelände der Universität beziehungsweise in Ausübung ihrer Tätigkeiten auf dem Gelände und in den Gebäuden der Universität grundsätzlich verantwortlich? 6. Warum hat die Universitätsleitung im Nachgang keinen Kontakt mit dem Opfer der Gewalttat aufgenommen? 7. Hat die Wissenschaftsbehörde nach dem Polizeieinsatz auf dem Gelände der Universität eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Wann ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 8. Hat die Universitätsleitung nach dem Polizeieinsatz auf dem eigenen Gelände eine Untersuchung des Vorfalls eingeleitet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 9. Warum hat sich die zuständige Wissenschaftssenatorin bislang nicht öffentlich zu dieser Gewalttat geäußert? 10. Warum hat sich die Universitätsleitung bislang nicht öffentlich zu dieser Gewalttat geäußert? 11. Haben Wissenschaftsbehörde und Universitätsleitung bereits einen Austausch über den schockierenden Vorgang geführt? Wenn ja, wann, durch wen und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 12. Was wird die Wissenschaftsbehörde zukünftig unternehmen, um Gewalt gegen Studenten an den Hamburger Hochschulen zu unterbinden? 13. Was wird die Leitung der Universität Hamburg zukünftig unternehmen, um ihre Studenten und Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeiten auf dem Gelände beziehungsweise in den Gebäuden der Universität vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen? Siehe Vorbemerkung.