BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1088 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Gamm (CDU) vom 16.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen – Wie gefährlich ist Infraschall? Die Nutzung der Windenergie zur Erzeugung von Strom ist nach der Wasserkraft die effizienteste Art, Energie aus regenerativen Quellen zu generieren . Windkraftanlagen (onshore und offshore) bilden dabei die wichtigste Form zur Nutzung der Windenergie. Diese Anlagen erzeugen neben hörbarem Schall auch Luftschall unterhalb der Frequenz von 20 Hertz, den sogenannten Infraschall. Die beeinträchtigenden Auswirkungen des hörbaren Schalls sind bekannt. Allerdings werden auch eventuell gesundheitsschädigende Folgen des Infraschalls immer öfter diskutiert, so auch aktuell in Baden-Württemberg. In Dänemark, dem Pionierland der modernen Windkrafttechnik, hat der Großteil der dänischen Kommunen nach einem Vorfall Ende 2013 die Pläne für neue Windparks gestoppt. Man wartet zunächst das Ergebnis einer staatlichen Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen von Infraschall bei Windenergieanlagen ab. Seitdem gehen landesweit nur noch Windanlagen mit einem Zehntel der davor üblichen knapp 700 Megawatt Gesamtleistung ans Netz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele aktive Windenergieanlagen (nur onshore) gibt es nach derzeitigem Stand in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH)? Bitte auflisten nach Standort, Gesamtleistung (brutto und netto) und Datum der Inbetriebnahme. In Hamburg wird bei der Erfassung der Anlagendaten für genehmigungsbedürftige Windenergieanlagen (größer als 50 m Gesamthöhe), anders als wohl in Dänemark üblich, nicht zwischen aktiven und passiven Windenergieanlagen unterschieden. Der Behörde liegen außerdem auch keine Anlagenleistungen differenziert nach brutto/ netto vor, sondern lediglich die genehmigte Gesamtleistung (in Watt). Für zahlreiche ältere Anlagen liegen der Behörde keine Inbetriebnahmedaten vor, da bei diesen seinerzeit die Inbetriebnahmezeitpunkte nicht erfasst wurden. Die Anträge auf Genehmigung von Kleinstwindkraftanlagen (< 50 m), zum Beispiel auf Hausdächern oder Ähnlichem, werden in den Bezirksämtern nicht systematisch erfasst. Zur Nacherfassung wären hamburgweit pro Jahr circa 7.000 Baugenehmigungsverfahren nach § 61 beziehungsweise § 62 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) zu sichten und auszuwerten. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Darüber hinaus sind die angefragten Kleinstwindkraftanlagen zum Teil genehmigungsfrei, da es sich dabei um Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung handelt. Drucksache 21/1088 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt verfügt Hamburg über folgende Windenergieanlagen: Datum der Genehmigung/ Inbetriebnahme Standort Bezirk Gesamtleistung (KW) 20.02.1997/* Ochsenwerder Landscheideweg 73 Bergedorf 600 20.02.1997/* Ochsenwerder Elbdeich 97 Bergedorf 600 21.02.1997/* Ochsenwerder Elbdeich 117 Bergedorf 600 21.02.1997/* Ochsenwerder Elbdeich 129 Bergedorf 600 20.01.1998/* Ochsenwerder Landscheideweg 140 Bergedorf 600 11.09.2014/ 30.01.2015 Neuengammer Hausdeich 101 Bergedorf 2.000 11.09.2014/ 30.01.2015 Neuengammer Hausdeich 101 Bergedorf 2.000 01.12.1994/* Neuengammer Hausdeich 101 Bergedorf 600 30.07.1999/* Neuengammer Hausdeich 83 Bergedorf 600 30.07.1999/* Neuengammer Hausdeich 83 Bergedorf 600 30.07.1999/* Neuengammer Hausdeich 83 Bergedorf 600 28.11.1998/* Neuengammer Hausdeich 65 Bergedorf 500 28.11.1998/* Neuengammer Hausdeich 65 Bergedorf 500 28.11.1998/* Neuengammer Hausdeich 65 Bergedorf 500 30.12.1996/* Neuengammer Hausdeich 65 Bergedorf 500 20.08.2002/* Kiebitzdeich 157 Bergedorf 1.000 01.12.1994/* Curslacker Deich 12 Bergedorf 270 07.07.1997/* Horster Damm 295 a Bergedorf 500 07.07.1997/* Horster Damm 295 a Bergedorf 500 05.09.1997/* Horster Damm 329 Bergedorf 500 01.12.1994/* Horster Damm 329 Bergedorf 600 01.12.1994/* Horster Damm 329 Bergedorf 600 17.04.2000/* Hohenwischer Straße 137 Harburg 600 17.04.2000/* Hohenwischer Straße 137 Harburg 600 17.04.2000/* Hohenwischer Straße 137 Harburg 600 16.07.2013/ 24.06.2014 Hohenwischer Straße 193 a Harburg 2.000 09.10.1995/* Hohenwischer Straße 193 a Harburg 600 09.10.1995/* Hohenwischer Straße 193 a Harburg 600 09.10.1995/* Hohenwischer Straße 193 a Harburg 600 24.07.2001/* Hohenwischer Straße 225 Harburg 600 24.07.2001/* Hohenwischer Straße 225 Harburg 600 24.07.2001/* Hohenwischer Straße 225 Harburg 600 09.10.1995/* Hohenwischer Straße 277 Harburg 600 09.10.1995/* Hohenwischer Straße 277 Harburg 600 09.10.1995/* Hohenwischer Straße 277 Harburg 600 23.08.2001/* Hohenwischer Straße 277 Harburg 600 23.07.1992/* Nincoper Straße 119 Harburg 150 23.07.1992/* Nincoper Straße 119 Harburg 150 12.10.2001/* Neuländer Straße Harburg 600 12.10.2001/* Neuländer Straße Harburg 600 17.04.1996/* Fünfhausener Landweg Harburg 500 17.04.1996/* Fünfhausener Landweg Harburg 500 17.04.1996/* Fünfhausener Landweg Harburg 500 17.04.1996/* Fünfhausener Landweg Harburg 500 08.02.2000/* Hohe-Schaar-Straße 34 Harburg 1.500 08.02.2000/* Hohe-Schaar-Straße 34 Harburg 1.500 24.02.1997/* Obergeorgswerder Deich o. Nr. Harburg 1.500 13.12.2005/* Altenwerder Kirchweg o.Nr. Harburg 6.000 13.12.2005/* Altenwerder Kirchweg o.Nr. Harburg 6.000 10.06.2011/* Fiskalische Straße 2/ Deponie Georgswerder Mitte 3.400 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1088 3 Datum der Genehmigung/ Inbetriebnahme Standort Bezirk Gesamtleistung (KW) 05.04.2004/* Georgswerder Bogen 10/ Deponie Georgswerder Mitte 1.500 15.04.2010/* Dradenaustraße 8 Mitte 2.500 15.04.2010/* Dradenaustraße 8 Mitte 2.500 21.12.2012/ 09.08.2013 Dradenaustraße 14 Mitte 2.400 11.07.2014/ 31.12.2014 Köhlbranddeich 1 Mitte 3.000 **/ September 2014 Jenfelder Allee 53 Wandsbek nicht erfasst **/ Mai 2013 Rahlstedter Straße 68 Wandsbek ca. 2 **/ Oktober 2011 Poppenbütteler Chaussee 18 Wandsbek nicht erfasst * Für die Anlage liegen keine Daten der Inbetriebnahme vor. ** Für die Anlage liegen keine Daten der Genehmigung vor. 2. Wie viele aktive Windenergieanlagen (nur onshore) gibt es nach derzeitigem Stand in der Metropolregion Hamburg? Bitte auflisten nach Standort , Gesamtleistung (brutto und netto) und Datum der Inbetriebnahme. Dem Hamburger Senat liegen keine Bestandsdaten zu Windenergieanlagen anderer Länder vor, die Teil der Metropolregion sind. 3. Wie viele passive Windenergieanlagen gibt es nach derzeitigem Stand in der FHH? Bitte auflisten nach Standort, Gesamtleistung (brutto und netto ) sowie Datum und Grund der Stilllegung. Siehe Antwort zu 1. 4. Wie viele passive Windenergieanlagen gibt es nach derzeitigem Stand in der Metropolregion Hamburg? Bitte auflisten nach Standort, Gesamtleistung (brutto und netto) sowie Datum und Grund der Stilllegung. Siehe Antwort zu 2. 5. Wie ist die wissenschaftliche Erkenntnislage des Senats zu den Auswirkungen des von Windenergieanlagen erzeugten Infraschalls, sowohl mit hohen als auch niedrigen Schallpegeln, auf Mensch und Tier? Die wissenschaftliche Erkenntnislage der zuständigen Behörde stützt sich auf Studien des Umweltbundesamtes und aus anderen Ländern. Zahlreiche wissenschaftlich durchgeführte akustische Messungen in der Umgebung von Windenergieanlagen (unter anderem Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Langzeitmessung an einer MW-Windenergieanlage 1998 – 1999) haben bisher durchgängig ergeben, dass der Infraschall von Windenergieanlagen in deren direkter Umgebung messbar ist, aber deutlich unterhalb der menschlichen Wahrnehmungsschwelle liegt. In einem Abstand von etwa 500 m ist zwischen den Zuständen „Anlage an“ und „Anlage aus“ in aller Regel kein Unterschied mehr messbar. Außerdem wurde festgestellt, dass der durch den Wind als natürliche Quelle verursachte Infraschall deutlich stärker ist als der ausschließlich vom Windrad erzeugte Infraschall. Auch in der Nähe von Autobahnen und Schnellstraßen oder an Waldstandorten ist der Infraschall einer Windenergieanlage gegen das Hintergrundgeräusch nicht mehr messbar. Auch ein inzwischen veröffentlichter Zwischenbericht der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg) zum Infraschall-Messprojekt an Windenergieanlagen und anderen Quellen führt zu der Erkenntnis, dass bei den bislang durchgeführten Messungen die Infraschallpegel der Windenergieanlagen auch im Nahbereich bei Abständen zwischen 150 und 300 m deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle nach DIN 45680 (1997) und E DIN 45680 (2011) lagen. Drucksache 21/1088 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 In einer „Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall“ (veröffentlicht Juni 2014) hat das Umweltbundesamt den Stand des Wissens im Rahmen einer Literaturrecherche über die Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen, die Identifizierung von Infraschallquellen und die potenziellen Betroffenheiten in Deutschland durch Infraschall zusammengefasst. Diese Studie kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass für eine negative Auswirkung von ausschließlich Infraschall unterhalb der Wahrnehmungsschwelle bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse gefunden werden konnten, auch wenn zahlreiche Forschungsbeiträge entsprechende Hypothesen postulieren. 6. Hat der Senat eigene wissenschaftliche Studien beziehungsweise Gutachten zu den Auswirkungen des von Windenergieanlagen erzeugten Infraschalls auf Mensch und Tier in Auftrag gegeben? Nein. a) Wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt/kommen die Studie/n? Entfällt. b) Wenn nein, weshalb nicht? Und plant der Senat eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben? Diese Thematik wird gegenwärtig in mehreren Ländern (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen) untersucht, die über langjährige Erfahrungen (und nicht zuletzt auch über die für statistische Betrachtungen erforderliche hohe Anzahl an Windenergieanlagen unterschiedlichster Hersteller) auf diesem Gebiet verfügen. Vor dem Hintergrund der prioritären Fragen im Bereich Fluglärm, Straßen- und Schienenverkehrslärm , Schiffs- und Hafenlärm, Sport- und Freizeitlärm hält die zuständige Behörde eine zusätzliche Hamburger Studie zu Windkraftanlagen in Hamburg nicht für erforderlich. c) Wenn nein, welche nationalen und/oder internationalen Studien hat der Senat bislang genutzt, um eine Einschätzung der Auswirkungen des von Windenergieanlagen erzeugten Infraschalls auf Mensch und Tier vornehmen zu können? Siehe Antwort zu 5. 7. Gibt es in Hamburg und der Metropolregion Bürgerinitiativen oder - gruppen, die gegen die Realisierung weiterer Windkraftprojekte agieren? a) Wenn ja, um welche Bürgerinitiativen mit welchen konkreten Kritikpunkten handelt es sich im Einzelnen? Der zuständigen Behörde sind die nachfolgend aufgeführten Bürgerinitiativen bekannt. Die konkreten Kritikpunkte der Initiativen können deren Internetauftritten entnommen werden.  Bürgerinitiative Windkraft Ochsenwerder (BI-W-O)  Bürgerinitiative Windkraft Altengamme (BIWAG)  Bürgerinitiative Windkraft Neuengamme  Bürgerinitiative Francop (BI Francop) b) Wenn ja, welche Windkraftstandorte sind davon betroffen? Alle Hamburger Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im Außenbereich sind betroffen . c) Wenn ja, wie wurde in der Vergangenheit vonseiten des Senats der Dialog mit diesen Initiativen beziehungsweise Gruppen geführt? Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans gab es einen umfangreichen Dialog- und Beteiligungsprozess. Neben den Terminen im gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wurden durch Vertreter der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vier zusätzliche Termine vor Ort wahrgenommen, um die Bürgerinnen und Bürger über die Planungen zu informieren und deren Anregun- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1088 5 gen einzuholen. Im Zuge dieses Dialogs wurden im Rahmen der Beantwortung des Bürgerschaftlichen Ersuchen Drs. 20/10268 im April 2014 eine Telefonhotline (Tel.: 428 40 – 44 44) und ein E-Mail-Postfach (windenergie@bsu.hamburg.de) eingerichtet, welche seitdem für die Beschwerden und Anliegen der Hamburger Bürger genutzt werden können.