BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10882 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 07.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Stellen-Schmu in der Senatskanzlei? Warum besetzt Rot-Grün mehr B10-Stellen für Spitzenbeamte als im Stellenplan festgelegt? Der Senat kann Beamte nur ernennen oder befördern, wenn hierfür Planstellen mit der entsprechenden Wertigkeit im Stellenplan des Haushalts vorhanden sind. Dieser klare haushaltsrechtliche Grundsatz gilt unabhängig davon, ob für die Besetzung der Stelle Haushaltsmittel bereitstehen oder ob die Stellenbesetzung kostenneutral für den Haushalt ist. Zum 1. August 2015 hat der Senat den kurz zuvor bereits in den einstweiligen Ruhestand versetzten Holger Lange erneut zum Staatsrat ernannt. Da es hierfür allerdings keine freie B10-Stelle im Stellenplan gab, hat der Senat von einer Ausnahmeregelung im Haushaltsbeschluss Gebrauch gemacht, nach der unter gewissen Bedingungen eine Planstelle für längstens 24 Monate durch den Senat neu geschaffen werden kann. Inzwischen sind die 24 Monate abgelaufen. Damit müsste die befristet ausgebrachte Planstelle wieder weggefallen sein, sodass dem Senat nur noch 15 B10-Stellen zur Verfügung stehen. Dennoch beschäftigt der Senat 16 Personen in dieser Besoldungsgruppe: 15 Staaträtinnen/Staatsräte gemäß Geschäftsverteilungsplan des Senats sowie den an die Stadtreinigung zugewiesenen Holger Lange, der seine Bezüge über den Einzelplan 1.1 bezieht. Im Haushaltsausschuss hat der Senat zudem ausgeführt, dass verstärkt angestrebt werde, Spitzenpositionen in öffentlichen Unternehmen mit Beamten zu besetzen: Auch vor diesem Hintergrund muss der Senat klar darlegen, warum er bei dieser Stellenbesetzung die vorgegebenen Fristen der parlamentarischen Ermächtigung ignoriert, anstatt eine rechtlich einwandfreie Lösung zu suchen. Ich frage den Senat: Mit dem Haushaltsplan-Entwurf für den Haushalt 2017/2018 (Drs. 21/5000) sind der Bürgerschaft der Stellenplan der Senatskanzlei im Einzelplan 1.1, mit den Vermerken zu den Rechtsgrundlagen der Stellenneuschaffungen sowie dem Inhalt der stellenrechtlichen KW-Vermerke vorgelegt worden. Dabei waren auch die genannte Stelle B 10 mit einem Vermerk „kw, nach Freiwerden der Stelle“ sowie eine Leerstelle B 10 mit einem Vermerk „kw“ aufgeführt. Der Planentwurf wurde am 15. Dezember 2016 von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen ging der Beschlussfassung im Haushaltsausschuss eine umfassende Diskussion genau dieser Stellenfrage voraus. Dabei ist vom Senat ausführlich dargelegt worden, welche Gründe im Jahr 2015 dazu geführt haben, Herrn Staatsrat Lange auf einer dieser Stelle als Staatsrat zu reaktivieren und der Stadtreinigung Hamburg zuzuweisen und Herrn Staatsrat Dr. Hill auf der anderen B10-Stelle als Staatsrat der Olympia Drucksache 21/10882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bewerbungsgesellschaft Hamburg 2014 GmbH zuzuweisen, siehe Protokoll des Haushaltsausschusses vom 11. Oktober 2016 Nummer 21/21 und Drs. 21/7000. Für beide Staatsräte wurden beziehungsweise werden die entstehenden Personalkosten von der Bewerbergesellschaft beziehungsweise der Stadtreinigung Hamburg erstattet. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele ernannte Staatsräte in der Besoldungsgruppe B10 waren jeweils am 31.12.2015, am 31.12.2016 sowie am 31.10.2017 im Einzelplan 1.1 (Senat und Personalamt) beschäftigt (einschließlich Zuweisungen und Abordnungen an andere Stellen)? 2. Wie viele Planstellen in der Besoldungsgruppe B 10 waren laut Stellenplan jeweils am 31.12.2015, am 31.12.2016 sowie am 31.10.2017 im Einzelplan 1.1 (Senat und Personalamt) vorhanden? Am 31.12.2015 und am 31.12.2016 waren 17 Staaträtinnen und Staatsräte ernannt, am 31.10.2017 waren 16 Staaträtinnen und Staatsräte ernannt. Zu den drei genannten Stichtagen waren 16 Planstellen in der Besoldungsgruppe B 10 im Einzelplan 1.1 vorhanden. Herr Dr. Hill wurde bis zum 31.12.2016 auf einer B10-Leerstelle gebucht, siehe Vorbemerkung. 3. Mit Wirkung zum 1. August 2015 hat der Senat auf Basis von Artikel 9 Nummer 6 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 eine B10-Stelle „aus zwingenden personalwirtschaftlichen Gründen“ neu geschaffen (siehe Protokollerklärung Nummer 1-1.1-2 in Drs. 21/7000, Band 2). Nach dieser Regelung kann eine Stelle für längstens 24 Monate geschaffen werden und muss mit einem „künftig wegfallend“(kw)-Vermerk unter Angabe des Wegfalldatums versehen werden. a. Ist diese neu geschaffene B10-Planstelle spätestens nach 24 Monaten wieder weggefallen? Wenn nein, warum nicht? b. Wurde diese Stelle mit einem Wegfalldatum versehen? Wenn ja, welches Wegfalldatum wurde festgelegt? Wenn nein, warum nicht? c. Welche rechtliche Bedeutung hat der Artikel 9 Nummer 6 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 für den Senat? Auf welcher rechtlichen Basis kann der Senat im Einzelnen von diesen Vorgaben abweichen ? d. Hält der Senat die Formulierung „für die Dauer von längstens 24 Monaten“ in Artikel 9 Nummer 6 des Haushaltsbeschlusses 2015/ 2016 lediglich für eine unverbindliche Empfehlung der Bürgerschaft oder hält der Senat sie für eine verbindliche haushaltsrechtliche Begrenzung der Möglichkeiten des Senats durch den Gesetzgeber? e. Wann wurden jeweils, seit der Schaffung der auf längstens 24 Monate befristeten B10-Planstelle mit Wirkung zum 1. August 2015, B10-Stellen vom Senat neu besetzt? Warum ist zu diesen Zeitpunkten keine der freiwerdenden B10-Stellen gemäß § 51 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) weggefallen? Die Stelle wurde ursprünglich fehlerhaft nicht mit einem Wegfalldatum sondern mit einer personenbezogenen Befristung versehen und so der Bürgerschaft mit dem Stellenplan mit dem Haushaltsplan 2017/2018 vorgelegt, insoweit siehe Vorbemerkung. Daher musste sie nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift zu §§ 21 und 47 LHO (alt), die nach wie vor Anwendung finden, formal nicht zum 31. Juli 2017 gestrichen werden. Im Stellensystem gibt es keine systemseitige Wiedervorlage von Stellen nach den Befristungskriterien des Haushaltsbeschlusses. Aufgrund der routinemäßig durchgeführten Qualitätskontrolle des gesamten Stellenbestandes ist gleichwohl der Handlungsbedarf festgestellt worden, der sich aus der Ausgestaltung des Wegfall- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10882 3 Vermerks vor dem Hintergrund ergab, dass Artikel 9 Nummer 6 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 den Senat ermächtigte, unter den dort genannten Voraussetzungen und in dem dort angegebenen Umfang für die Dauer von längstens 24 Monaten Planstellen neu zu schaffen beziehungsweise Stellen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Planstellen umzuwandeln. Soweit die Voraussetzungen eines Haushaltsbeschlusses nicht vorliegen oder sein Umfang nicht ausreichend ist, bedarf es einer anderen Ermächtigung durch die Bürgerschaft. Vor diesem Hintergrund wurde nach der Überprüfung des Sachverhalts mit dem Senatsantrag Drs. 21/10486 ausdrücklich eine längere Befristung durch Änderung des Haushaltsvermerks auf die Dauer der Zuweisung zum öffentlichen Unternehmen beantragt. Seit dem 1. August 2015 wurde jeweils eine B10-Planstelle zum 1. März 2016, zum 1. Januar 2017, zum 1. Februar 2017 und zum 13. November 2017 neu besetzt. Eine Streichung dieser Stellen nach § 51 Absatz 2 LHO war nicht erforderlich, da der Wegfallvermerk nicht ohne nähere Angabe als „künftig wegfallend“ ausgestaltet, sondern als eine personenbezogene Voraussetzung definiert ist. Damit war der Anwendungsbereich des § 51 Absatz 2 LHO nicht betroffen. 4. Die Schaffung einer zusätzlichen B10-Stelle zum 1. August 2015 erfolgte , um den früheren Staatsrat Holger Lange wieder zum Staatsrat ernennen zu können und ihn der Stadtreinigung Hamburg AöR zuzuweisen . a. Für welchen genauen Zeitraum wurde Herr Lange zum Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg bestellt? b. Für welchen genauen Zeitraum erfolgte die beamtenrechtliche Zuweisung? Wurde die Befristung der Zuweisung nach August 2015 verändert? Herr Lange wurde für die Zeit vom 1. August 2015 bis zum 31. Juli 2018 zum Geschäftsführer der Stadtreinigung Hamburg bestellt und ist unverändert seit dem 4. August 2015 bis zum 31. Juli 2018 zugewiesen worden. c. War bereits mit der Bestellung von Herrn Lange zum 1. August 2015 absehbar, dass die entsprechende B10-Stelle für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten benötigt wird? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum hat der Senat dann nicht rechtzeitig bei der Bürgerschaft eine Änderung des Stellenplans beantragt? Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. bis e. 5. Mit der Drs. 21/10486 beantragt der Senat, eine Änderung des kw- Vermerks für die mit Wirkung zum 1. August 2015 geschaffenen B10- Stelle. a. Inwiefern ist es rechtlich zulässig, eine auf Basis von Artikel 9 Nummer 6 des Haushaltsbeschlusses 2015/2016 für längstens 24 Monate geschaffene Stelle über eine Änderung des kw-Vermerks nach Ablauf der Höchstdauer von 24 Monaten zu verlängern? b. Warum hat der Senat nicht rechtzeitig den kw-Vermerk spätestens zum 31. Juli 2017 vollzogen? c. Sind für die Wegfallvermerke im Stellenplan weiterhin die VV zu § 21 und 47 LHO (alte Fassung) anzuwenden? Wenn nein, wann wurden diese Vorgaben durch welche Regelungen abgelöst? Die Veränderung von Planstellen, einschließlich der Veränderung von Vermerken, kann von der Bürgerschaft auch hinsichtlich der Stellen beschlossen werden, die zuvor auf der Grundlage des Haushaltsbeschlusses geschaffen worden sind. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. a. bis e. Drucksache 21/10882 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 6. In welchen weiteren Fällen hat der Senat in den letzten fünf Jahren aus jeweils welchen Gründen Planstellen, die auf Basis von Artikel 9 Nummer 6 der Haushaltsbeschlüsse (beziehungsweise der entsprechenden Regelungen in Artikel 11 Nummer 6 für frühere Haushaltsjahre) für längstens 24 Monate geschaffen wurden, für einen längeren Zeitraum genutzt, bis der kw-Vermerk vollzogen oder im Stellenplan geändert wurde? Um welche Stellen in welchen Einzelplänen für welche Zeiträume handelt es sich dabei? Siehe Anlage. Ei nz el pl an Au fg ab en be re ic h/ Ka pi te l W er tig ke it U m fa ng ge sc ha ff en a m 24 -M on at sf ris t a bg el au fe n am ge st ric he n am G rü nd e 1. 7 22 6 A 10 0, 5 01 .1 1. 20 15 31 .1 0. 20 17 02 .1 1. 20 17 Ei ne U m bu ch un g au f e in e au sf in an zie rt e St el le w ar e rs t zu m 0 2. 11 .2 01 7 m ög lic h 1. 7 22 7 A 11 1 01 .0 5. 20 15 30 .0 4. 20 17 01 .1 1. 20 17 Kr an kh ei ts - u nd fl uk tu at io ns be di ng t k on nt e di e U m bu ch un g ni ch t r ec ht ze iti g er fo lg en 1. 7 22 7 A 11 0, 5 01 .0 5. 20 15 30 .0 4. 20 17 31 .1 0. 20 17 Kr an kh ei ts - u nd fl uk tu at io ns be di ng t k on nt e di e U m bu ch un g ni ch t r ec ht ze iti g er fo lg en 1. 7 22 8 A 11 1 07 .1 0. 20 15 06 .1 0. 20 17 02 .1 1. 20 17 Kr an kh ei ts - u nd fl uk tu at io ns be di ng t k on nt e di e U m bu ch un g ni ch t r ec ht ze iti g er fo lg en St el le Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10882 5 Anlage 10882ska_Text 10882ska_Anlage Frage 6