BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10891 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 08.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie ist der Stand der Sportinfrastruktur bei Neubauprojekten? Der „Master Plan Active City“ reicht, trotz gegenteiliger Behauptungen des Senates, nicht aus, um dem Sanierungsbedarf der Vereine gerecht zu werden . So werden bis 2030 bis zu 30.000 neue Sporttreibende in Hamburg erwartet. Mit der aktuellen Sportinfrastruktur werden diese wohl kaum Plätze in Vereinen finden, denn schon jetzt haben immer mehr Sportvereine einen Aufnahmestopp. Alleine der ETV Eimsbüttel kann derzeit 454 Kindern (im Kindersportbereich) keinen Platz anbieten aufgrund fehlender Sportplatzkapazitäten . Dabei entstehen zurzeit viele neue „Quartiere“ oder Neubauviertel in Hamburg , Neue Mitte Altona, der Vogelkamp in Neugraben oder in Sandbeck- West (Fischbeker Reethen), Kleiner Grasbrook, „Die neue Gartenstadt“ in Bill stedt. Unter anderen bei diesen Neubauprojekten hätte der Senat zeigen können, dass ihm die Sportinfrastruktur ein zentrales Anliegen ist. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat fördert im Rahmen der Zielsetzungen der „Dekadenstrategie Hamburg macht Sport“ (Drs. 20/2948) den Neubau, die Erweiterung, die Modernisierung und Sanierung öffentlicher Sportstätten und staatlicher Schulsporthallen im Zusammenhang mit Vorhaben der Stadtteil- und Quartiersentwicklungen sowie der Umsetzung des Masterplans Active City (Drs. 21/6800). Ziel des Masterplan Active City ist dabei ausdrücklich nicht die Sanierungsbedarfe vereinseigener Sportstätten zu decken, vielmehr werden Sportvereine über den Sportfördervertrag und im Rahmen der Beschlüsse der Bürgerschaft zu Integrationsmaßnahmen und -projekten im Hamburger Sport (Drs. 21/5073) und zur Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen (Drs. 21/7029, 21/7030) bei der Durchführung vereinseigener Maßnahmen unterstützt. Durch diese Maßnahmen wird das Gesamtangebot an Sportflächen ausgeweitet und im Zuge der Modernisierung die Nutzungsintensitäten auf Sportplätzen erhöht. Sie tragen dazu bei, die wachsende Nachfrage nach Möglichkeiten zur Ausübung des Sports zu befriedigen. Der wachsenden Nachfrage nach Zeiten auf Sportplätzen und in Hallen kann auf unterschiedliche Weise begegnet werden. Die Stadt ist bestrebt, der wachsenden Nachfrage nach Zeiten auf Sportplätzen insbesondere durch Neubau und eine intensivere Nutzung bereits vorhandener Plätze zu begegnen. Die Ausstattung mit Kunstrasen spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da diese Plätze auch während der Wintermonate durchgängig bespielbar sind und im Jugendbereich ein paralleles Training problemlos organisiert werden kann und üblich ist. Die Intensität der Nutzung ist daher auch ein Kriterium bei der Vergabe der Sanierungsmittel für die Sportanlagen der Bezirke. Drucksache 21/10891 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Sporthallen werden in Hamburg in der Regel in Kombination mit Schulen gebaut und betrieben. Aufgrund der wachsenden Schülerzahlen kommt es daher an vielen Stellen in Hamburg zu Neu- und Zubauten von Sporthallenflächen (sowie auch von Schulsportplätzen). Hiervon profitieren auch die Sportvereine, da die Hallen ab 17 Uhr für den Vereinssport zur Verfügung stehen. Grünflächen in neuen Wohnquartieren werden gezielt so gestaltet und ausgestattet , dass sich dort Freizeitsport betreiben lässt (zum Beispiel Bolzplätze, Parcours mit und ohne Geräte, Bewegungsinseln et cetera). Die Ausstattung neuer Wohnquartiere mit Sportinfrastruktur ist im Rahmen der Zielsetzungen der „Active City“ für Sport und Bewegung ein wichtiger Aspekt bei der Planung dieser Quartiere. Sie hängt von vielen Faktoren ab (unter anderem dem Flächenbedarf , der Größe des Quartiers, den vorhandenen Sportangeboten im Umfeld, dem Grünflächenanteil, dem Anteil städtischer Flächen, den Kooperationsmöglichkeiten mit Schulen und anderen Einrichtungen et cetera). Die frühzeitige Einbindung der Akteure des Sports in Planungsprozesse soll dazu beitragen, die Belange des Sports bestmöglich zu berücksichtigen. Zudem sind in fast allen Stadtteilen und Quartieren Sportvereine vertreten. Der Senat und die Bezirksämter unterstützen diese Vereine in ihren Planungen und Vorhaben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele sogenannte neue Quartiere sind derzeit in Planung beziehungsweise im Bau; wurde hier die Sportinfrastruktur mit geplant? Es sind derzeit 29 „neue Quartiere“ mit jeweils mehr als 500 Wohnungen in Planung beziehungsweise im Bau. Die Belange des Sports werden bei allen Quartiersplanungen regelhaft abgefragt und die Bedarfe nach Möglichkeit im Quartier oder im Umfeld umgesetzt. Je nach Planungsaufgabe und Standortbedingungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Stellen spezifische Lösungen entwickelt. 2. Gibt es Kriterien bei der Konzeptausschreibung, die die Sportinfrastruktur mitberücksichtigen? Wenn ja, bei welchen Ausschreibungen? Der Senat berücksichtigt frühzeitig die Interessen des Sports in der Planung von Bauvorhaben . Bei größeren Entwicklungsvorhaben wie zum Beispiel in Oberbillwerder werden Anforderungen an die Planung der sozialen Infrastruktur in die Auslobung städtebaulicher Wettbewerbe aufgenommen. In diesen Kontext gehört auch die Planung der Sportinfrastruktur. Hingegen beziehen sich Konzeptausschreibungen auf einzelne Baugrundstücke, auf denen Wohnungsbau stattfinden soll. Hier ist die Berücksichtigung der Sportinfrastruktur im Sinne von Sporthallen oder Sportplätzen nicht möglich. Die Sportinfrastruktur ist deshalb regelmäßig kein Kriterium bei Konzeptausschreibungen. Grundsätzlich ist allerdings die Berücksichtigung von Bewegungsräumen bei Konzeptausschreibungen möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/7679 und 21/9188. 3. Werden oder wurden Sportvereine bei den Planungen bezüglich der Sportinfrastruktur bei den neuen Quartieren berücksichtigt, gefragt oder in den Planungsprozess eingebunden? Die Belange des Sports beziehungsweise die Bedarfe an Sportflächen sind im Planungsprozess für neu zu entwickelnde Quartiere regelhaft zu berücksichtigen. Im Rahmen von Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen Entwicklung sowie bei konkreten Planungen zu Sportanlagen werden betroffene örtliche Sportvereine in der Regel zu Beginn und im Verlauf der Wettbewerbe, Planungs- und Bautätigkeiten eingebunden , um deren Bedarfe und Interessen zu ermitteln. Im Rahmen der formellen Bebauungsplanverfahren haben die Sportvereine die Möglichkeit , ihre Belange im Rahmen der öffentlichen Plandiskussionen sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit einzubringen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10891 3 Zudem sind die für den Belang „Sport“ zuständigen Träger öffentlicher Belange regelhaft in jedes Bebauungsplanverfahren eingebunden. Das Sportamt der Behörde für Inneres und Sport vertritt die Belange der Vereine sowie des Spitzensports. Darüber hinaus bringen die Fachämter für Sozialraummanagement und des Bezirklichen Sportstättenbaus die Interessen des Sports ein, und beteiligen den Hamburger Sportbund . Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 4. Gibt es auch Sicht des Senates die Möglichkeit, bei neuen Quartieren die Sportinfrastruktur verpflichtend mit zu planen? Der Senat ist sich der gesellschaftspolitischen stadtentwicklungspolitischen Bedeutung des Sports bewusst. Bei der Entwicklung städtebaulicher Konzepte werden die planerischen Vorgaben der „Richtlinie für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen von 1976“ als Orientierungsgrößen beachtet. Im Zuge der Planungen besteht jedoch im Bebauungsplanverfahren die Verpflichtung, alle öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln und abzuwägen. Hierzu gehören auch die Belange des Sports (vergleiche § 1 Absatz 6 Nummer 3 Baugesetzbuch). Im Bebauungsplanverfahren besteht dann konkret die Möglichkeit, die Sportinfrastruktur im Rahmen von Festsetzungen oder in städtebaulichen Verträgen festzuschreiben. In die planerische Abwägung fließen dabei auch die bereits bestehende Sportinfrastruktur im Umfeld, die Bedarfe an sonstiger Infrastruktur insgesamt, die zur Verfügung stehenden Flächen und zahlreiche weitere Rahmenbedingungen ein. 5. Wie will der Senat mit den bis 30.000 neuen Sporttreibenden bis 2030 umgehen? Halten Sie die bisherige Sportinfrastruktur für ausreichend? Siehe Vorbemerkung. 6. Fördert der Senat bei neuen Quartieren die Entstehung neuer „Quartiersvereine “? Der Senat fördert die Entstehung neuer Vereine entsprechend dem Ziel Nummer 1 der Dekadenstrategie (Drs. 20/2948) im Rahmen des Sportfördervertrags der Freien und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburger Sportbund und dem Hamburger Fußballverband . Im Übrigen siehe Vorbemerkung.