BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10895 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 08.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfragen zu Drs. 21/10803 Laut Drs. 21/10803 ist es „an einzelnen Standorten (...) zu Beanstandungen bei der Abrechnung von Gemeinkostenzuschlägen, der Beschaffung einzelner Ausstattungsgegenstände oder auch zu späteren Anpassungen von Cateringbestellungen gekommen“. Deshalb sind Rückforderungen in Vorbereitung , deren abschließende Höhe noch nicht feststeht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Auf welche vorläufige beziehungsweise bisher bekannte Höhe belaufen sich die Rückforderungen? Verschiedene mögliche Rückforderungssachverhalte befinden sich noch in der Prüfung . Diese Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen, die Höhe der Rückforderungen deshalb noch nicht quantifizierbar. 2. An welchen Standorten sind bisher Beanstandungen bekannt? An folgenden Standorten wurden Abrechnungen zum Anlass genommen, Stellungnahmen der Betreiber einzufordern, die teilweise aufgrund noch offener Stellungnahmen der Betreiber nicht zwingend zu Rückforderungen führen werden: Blomkamp, Dratelnstraße, Fiersbarg, Flagentwiet, Grellkamp, Hellmesbergerweg, Holstenhofweg, Kieler Straße, Niendorfer Straße, Papenreye, Neuer Höltigbaum, Schmiedekoppel, Schwarzenberg Festplatz, Wendenstraße. 3. Gegen welche Betreiber richten sich die Beanstandungen bis zum jetzigen Zeitpunkt? Die Beanstandungen betreffen die folgenden Betreiber: Arbeiter-Samariter-Bund Flüchtlingshilfe (Hamburg) GmbH; AWO Hamburg Gesellschaft für Bildung, Integration und Beratung gGmbH; Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Hamburg-Harburg e.V.; f & w fördern und wohnen AöR; Johanniter Unfallhilfe e.V.; Malteser Hilfsdienst gGmbH. 4. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Verfahren und mit welchem Zeitplan verfolgt der Senat die Rückforderung fälschlich verausgabter Steuergelder ? Wie in Drs. 21/10803 dargestellt, werden Auffälligkeiten der abgerechneten Kosten im Rahmen der Zuordnung der Kosten nach Leistungsmonaten bearbeitet. Mögliche Rückforderungssachverhalte werden bewertet und geprüft. Hierbei handelt es sich um ein zeitintensives Verfahren, da jeder Einzelfall inklusive der Prüfung weiterer abgeforderter Unterlagen betrachtet werden muss. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.