BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10897 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 08.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Wie viele Flüchtlinge haben bisher im Jahr 2017 ihre Familien nach Hamburg geholt? (II) Drs. 21/7858 informiert darüber, dass im Jahr 2016 insgesamt 2.749 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nach Hamburg gekommen sind, allerdings keineswegs alle aus den Hauptherkunftsländern der Flüchtlinge, sondern auch aus Indien, China und der Türkei. Der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) geht allerdings von 3.000 Personen Familiennachzug bei den Flüchtlingen (Drs. 21/8005) für das Jahr 2017 aus. Drs. 21/10204 nennt zwar viele Zahlen, ermöglicht aber auch keinen klaren Überblick . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Geht der ZKF davon aus, dass seine Prognose für das Jahr 2017 eintrifft ? Wenn nein, warum nicht und mit wie vielen Flüchtlingen im Rahmen des Familiennachzugs rechnet er für das Jahr 2017 aktuell? Die für den bisherigen Zeitraum des Jahres 2017 vorliegenden Daten zum Familiennachzug werden derzeit geprüft und bei einer etwaigen Anpassung der Prognose für 2018 berücksichtigt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10204. 2. Mit wie vielen Personen im Rahmen des Familiennachzugs bei den Flüchtlingen rechnet der ZKF für das Jahr 2018? Auf welchen Grundannahmen basiert diese Prognose? Sollte es noch keine Prognose geben: Warum gibt es sie noch nicht? Wann möchte der ZKF eine vorlegen? Eine Zugangsprognose für das Jahr 2018 soll auf der Grundlage der Zahlen des Jahres 2017 erfolgen. Hierbei soll auch geprüft werden, inwieweit auf Hinweise oder Prognosen (§ 44 Absatz 2 Asylgesetz) aus dem Aufgabenbereich der Bundes zurückgegriffen werden kann. Ebenfalls wird zu berücksichtigen sein, was eine neue Bundesregierung zum Familiennachzug beschließt. Die Prognose wird deshalb voraussichtlich im 1. Quartal 2018 vorliegen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7876. 3. Wie viele Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen wurden bisher im Jahr 2017 gestellt? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Monat Anträge August 375 September 189 Oktober 230 Im Übrigen siehe Drs. 21/10204. Drucksache 21/10897 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Personen sind im Rahmen des Familiennachzugs von Flüchtlingen aus den Hauptherkunftsländern bis Ende Oktober 2017 nach Hamburg gekommen? Seit der Beantwortung der Drs. 21/10204 wurden bis zum 30. Oktober 2017 für 1.169 Personen unmittelbar nach der Einreise Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erteilt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10204. 5. Aus welchen Ländern stammen sie jeweils? Bitte die zehn Hauptherkunftsländer angeben. 6. Wie viele davon sind Kinder, erwachsene Frauen, erwachsene Männer? Die Darstellung für die zehn Hauptherkunftsländer seit der Beantwortung der Drs. 21/10204 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Männer Frauen Kinder Gesamt Syrien 2 76 123 201 Indien 1 60 45 106 Irak 8 24 68 100 Türkei 9 44 27 80 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 6 35 30 71 China 8 19 37 64 Russische Föderation 8 25 14 47 Vereinigte Staaten von Amerika 1 10 23 34 Afghanistan 2 11 15 28 Ägypten 0 7 16 23 Sonstige 43 182 190 415 7. Wie viele davon haben einen Unterbringungsbedarf in öffentlichrechtlichen Unterkünften? Eine Auswertung von f & w fördern und wohnen AöR erfasst im Zeitraum von Januar 2017 bis Ende September 2017 insgesamt 1.376 Zuzüge von außerhalb Hamburgs. Darunter sind mindestens 846 Personen erfasst, die über den Familien- und Ehegattennachzug nach Hamburg gekommen sind und in einer öffentlich-rechtlichen Folgeunterkunft untergebracht wurden. Im Übrigen siehe Drs. 21/10204. 8. Wie viele Syrer haben bisher im Jahr 2017 jeweils die Möglichkeit der sogenannten Globalzustimmung zum Familiennachzug nach § 32 Aufenth V und/oder das Landesaufnahmeprogramm (Aufnahmeanordnung nach § 23 Absatz 1 AufenthG) genutzt? Seit Beantwortung der Drs. 21/10204 haben mit Stand 30. Oktober 2017 27 Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit einen Visumantrag im Rahmen des Aufnahmeprogramms gestellt. Im Übrigen siehe Drs. 21/10204. 9. Ende August waren in dem für den Familiennachzug zuständigen Bereich der Ausländerbehörde 5,9 VZÄ tätig. Allerdings sei für September eine personelle Verstärkung vorgesehen. Wie viele VZÄ sind es derzeit ? Es sind keine Veränderungen eingetreten, da die Nachbesetzung der Position der Teamleitung intern erfolgte. Aktuell ist die dadurch freigewordene Stelle in der Sachbearbeitung ausgeschrieben.