BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10899 21. Wahlperiode 14.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt (CDU) vom 08.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Koordinierendes Zentrum für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen − Verweigert der Senat immer noch die Umsetzung eines Ersuchens seiner Regierungsfraktionen? Im Koalitionsvertrag, aber auch mit der Drs. 21/3816, machten die Regierungsfraktionen deutlich, dass sie ein Koordinierendes Zentrum für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen einrichten wollen. Die Berichte, dass psychische Probleme unter anderem infolge von Traumata ein durchaus beachtliches Integrationshemmnis − zum Beispiel bei der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes – darstellen, häufen sich. Außerdem wird von Schülerinnen und Schülern berichtet, die dem Unterricht nicht folgen können, weil die nicht verarbeiteten Fluchterlebnisse sie niederdrücken. Im Dezember 2016 hatten die mit dem Ersuchen von Rot-Grün beauftragten Behörden allerdings darauf verwiesen, dass „Hamburg bereits über eine gute Infrastruktur zur psychosozialen Beratung und Behandlung von Opfern von Gewalt und traumatisierten Personen mit Migrationshintergrund“ (Drs. 21/7325) verfüge, eine zusätzliche Einrichtung daher nicht notwendig sei. Dies scheint jedoch – zumindest mittlerweile – nicht mehr der Realität zu entsprechen. Schulpsychologen, die sich eigentlich mit Mobbing und Schulversagen befassen sollen, haben nun plötzlich traumatisierte Jugendliche vor sich und sind schlichtweg überfordert. Zudem sind Termine bei Experten des Regelsystems nicht leicht und vor allem nicht schnell zu bekommen. Allerdings hat der Senat Konzepte unterschiedlicher Träger und Organisationen gesichtet, die dem Ersuchen aus Drs. 21/3816 „genügen“ könnten. Konkrete Aussagen konnte der Senat aber im Dezember 2016 hierzu nicht tätigen. Im Hamburger Integrationskonzept (Drs. 21/10281) vom September 2017 erwähnt der Senat zwar das Zentrum für Folteropfer, verweist aber erneut darauf, dass die Beratungen noch fortdauerten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Mit Drs. 21/3816 wird der Senat ersucht, ein „koordinierendes Zentrum für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen in Hamburg aufzubauen“. Die an der Bearbeitung beteiligten Fachbehörden haben in enger Zusammenarbeit mehrere dazu vorgelegte Konzepte für ein Koordinierendes Zentrum für die Beratung und Behandlung von Folteropfern und traumatisierten Flüchtlingen geprüft. In mehreren Gesprächen mit den Urhebern der beiden in der Drs. 21/7325 erwähnten Konzepte konnte Einvernehmen erzielt werden, dass diese ein gemeinsames Konzept erstellen und dem Senat zuleiten. Dieses ist den beteiligten Fachbehörden Ende Oktober 2017 zugeleitet worden. Das vorgelegte Konzept wird geprüft. Die Bürgerschaft wird unterrichtet, sobald die Verhandlungen mit den Antragstellern abgeschlossen sind. Drucksache 21/10899 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Beratungen? 2. Warum stocken die Beratungen? 3. Wann wird die Bürgerschaft über die Ergebnisse der Beratungen unterrichtet ? 4. Ist inzwischen entschieden, welches der beiden in Drs. 21/7325 erwähnten Konzepte, die in die engere Wahl gekommen sind, umgesetzt werden soll? Wenn ja, welches und was sind dessen Eckpunkte? Warum wurde sich für dieses Konzept entschieden? Wenn noch keine Entscheidung vorliegt : Warum ist diese nicht erfolgt und wann ist mit ihr zu rechnen? 5. Wo sieht der Senat Probleme in der Umsetzung? Siehe Vorbemerkung. 6. Welche Anlaufstellen gibt es derzeit für die Zielgruppe eines solchen Zentrums? Wie sind jeweils die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Termin? Siehe Drs. 21/10281. Ob und in welchem Umfang Wartezeiten entstehen, ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. 7. Aus welchem Grund hält der Senat die bestehende Infrastruktur für ausreichend ? Entfällt. 8. Liegen dem Senat Informationen von mit der Flüchtlingsbetreuung befassten Stellen (f & w fördern und wohnen AöR, Ausländerbehörde, Jobcenter, Schulen und so weiter) vor, inwieweit Traumata ein Integrationshemmnis darstellen? Wenn ja, welcher Art sind die Informationen, von welcher Stelle stammen sie und wie gedenkt der Senat zu reagieren? Bitte erläutern. Unabhängig von der betroffenen Person und ihrer Herkunft stellen traumatische Erkrankungen ebenso wie auch alle anderen Krankheiten, die mit Einschränkungen der Funktionsfähigkeiten einhergehen, ein Integrationshemmnis dar. Wichtig ist bei Traumaopfern zunächst das Bieten von Sicherheit und unspezifischen Angeboten, häufig eben nicht durch Psychotherapeuten, sondern durch sonstiges Betreuungspersonal oder Mitflüchtlinge. Eine spezifische Traumatherapie kommt, sofern dies fachlich indiziert ist, erst später in Betracht. Im Übrigen siehe Drs. 21/3203, Drs. 21/7325 und Vorbemerkung.