BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10923 21. Wahlperiode 17.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Lorkowski und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 09.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Übergabe der Auswertungsarbeiten von Geschwindigkeitskontrollen an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) Bisher haben Angestellte in den Verkehrsdirektionen Auswertungen von mobilen und stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungen getätigt. Dadurch konnten sie selber keine Geschwindigkeitsmessungen durchführen, sodass diese Arbeit wiederum von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden musste. Um nun die Polizisten wieder ihre originären Aufgaben erfüllen zu lassen, wurden Teile der Geschwindigkeitsüberwachung ausgegliedert, hier explizit die Auswertung, und von den Verkehrsdirektionen an den Landesbetrieb Verkehr übergeben. Die Verkehrsdirektionen übernahmen dafür von den Polizeivollzugsbeamten die Aufgabe der Geschwindigkeitsmessung. Diese Übergabe ist nun abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Angestellte arbeiten in der Auswertung im Landesbetrieb Verkehr (LBV)? 2. Hat Hamburg für diesen Arbeitsbereich neue Stellen geschaffen? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, aus welchen Bereichen der Verwaltung/Polizei wurde wie viel Personal abgezogen? Wie wurde der daraus resultierende Abgang an Personal kompensiert? 3. Wie hoch ist die Anzahl der mit der Auswertung beschäftigten Personen im LBV? Wie hoch war diese Anzahl vorher in den Verkehrsdirektionen? 4. Wurde das Personal im LBV explizit für diese Aufgabe ausgebildet? Wenn ja, wie lange dauerte diese Ausbildung? Dem Landesbetrieb Verkehr (LBV) wurde zum 1. Januar 2017 die Aufgabe der Aufstellung und des Betriebs von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen übertragen. Weiter wurde die Aufgabe der sogenannten Bildauswertung , also der Aufnahmen aus der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung der Polizei verlagert. Die Aufgabe wird im LBV im Fachgebiet Verkehrs-Management wahrgenommen. Für die technische Anlagenerrichtung und deren Betrieb wurden fünf Einstellungen vorgenommen, für die Auswertung der Bilddateien wurde das Personal des Parkraum- Managements um acht Vollkräfte erweitert. Aus dem Parkraum-Management wird die Bildauswertung in einem rollierenden System je nach Fallaufkommen besetzt. Eine Drucksache 21/10923 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 entsprechende Fortbildung über drei Tage mit anschließender begleitender Einarbeitung am Arbeitsplatz ist dafür die Voraussetzung. Im Bereich der Verkehrsdirektionen der Polizei waren bisher 17 Angestellte im Aufgabenbereich Verkehrsüberwachung/Bildauswertung eingesetzt. Auch dort erfolgte die Aufgabenwahrnehmung in einem rollierenden System. Feste „Stellenanteile“ waren den jeweiligen Aufgabenbereichen nicht zugeordnet. Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung ist originäre Aufgabe der Polizei. Mit der Übernahme der Bildauswertung durch den LBV ist dieser Aufgabenteil für die Angestellten der Polizei entfallen. Sie stehen damit in entsprechend größerem Umfang für Maßnahmen der Geschwindigkeits - und Rotlichtüberwachung zur Verfügung. Dementsprechend können die bisher hierfür eingesetzten Polizeibeamten für andere Aufgaben der Verkehrsdirektion oder eine Intensivierung der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung zur Verfügung gestellt werden. Dies wird lageabhängig entschieden. 5. Wie hoch ist die Anzahl der unbearbeiteten Fälle derzeit? 6. Wie viele Tage beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer derzeit im LBV? 7. Wie viele Tage betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den Polizeidirektionen? 8. Welche Maßnahmen wurden oder werden eingeleitet, um eine Verjährung der zu bearbeitenden Fälle zu vermeiden? Die Bearbeitung erfolgt in einem standarisierten Verfahren. Rückstände im Sinne der Fragestellung sind nicht vorhanden. Aktuell (Stand 10.11.2017) sind 58.000 Bilddateien auszuwerten. Dateien aus der stationären Überwachung werden anlagenbezogen und wochenweise zu Archiven zusammengefasst, bevor eine Auswertung erfolgt. Ein Bestand an Dateien ist immanenter Bestandteil der Bildauswertung. Zur Vermeidung einer Verjährung erfolgt die Bearbeitung der Vorgänge nach Eingangsdatum . 9. Wie viele Polizeivollzugsbeamte können nunmehr wieder ihre originären Aufgaben wahrnehmen? Siehe Antwort zu 1. bis 4.