BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10933 21. Wahlperiode 17.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Café Knallhart (IV): Unterstützung gewalttätiger Proteste während des G20-Gipfels? Im Vorfeld des G20-Gipfels fanden im Café Knallhart verschiedene Veranstaltungen statt, die sich strategisch und taktisch mit diversen Protestformen beschäftigten oder auf solche Veranstaltungen in dem benachbarten Raum der T-Stube verweisen. Ein Bezug zu den später tatsächlich stattgefundenen G20-Straftaten ist möglich: Am 15. Juni fand die Veranstaltung „Die Kriegskunst des Kapitals. Zur Rolle der Logistik bei den Protesten gegen den G20-Gipfel“ statt. Diese wurde seitens des Cafés Knallhart wie folgt beworben: „Am Donnerstag findet eine Infoveranstaltung, rund um die Rolle der Logistik bei den Protesten gegen den G20 Gipfel, statt. Unter dem Slogan „Shut down the Logistics of Capital“, soll das Kapital da getroffen werden wo es ihm wirklich weh tut: In seiner Logistik. Doch was ist das überhaupt? Ist es nicht gut, dass wir alles was wir wollen, uns innerhalb kürzester Zeit von überall liefern lassen können? Warum sollten sich gerade hier neue, erfolgversprechende Möglichkeiten für (Arbeits-)Kämpfe bieten? Und was hat das überhaupt mit den G20 zu tun?“ Hintergrund: Im Vorfeld und während des G20-Gipfels kam es zur gezielten Zerstörung logistischer Anlagen (zum Beispiel im Schienennetz der Deutschen Bahn und des HVV). Am 28. Juni verweist das Café Knallhart auf eine Veranstaltung in der T- Stube. Die Veranstaltung trägt den Titel: „Ziviler Ungehorsam: Rechte Konsequenzen Gefahren“. Die Veranstaltung wird vom Café Knallhart wie folgt beworben: „Und wenn du uns fragst ob es sich lohnt für all das einzufahren, um an Ende des Verfahrens einen weiteren Eintrag zu haben, antworten wir mit einem dreifachem „Ja“ und sind sogar bereit ein weiteres Mal in eure sch…-rote- Zone zu fahren. Über Konsequenzen und Gefahren bei den Gegenprotesten zum G20 Wochenende werdet ihr morgen in der T Stube aufgeklärt. Viel Spaß Sportsfreunde!“ Am 13. Mai veranstaltete das Café Knallhart ein sogenanntes Aktionstraining . Das Café bewirbt die Veranstaltung mit einem Bild, auf dem eine Reihe von „Bullen“ (gezeigt werden männliche Rinder) einer Gruppe von Demonstranten gegenübersteht. Drucksache 21/10933 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Drs. 21/10585 gibt der Senat an, die Universität Hamburg habe den Fachschaftsrat , dem die Räume zur Nutzung überlassen wurden, nicht einmal über die Inhalte entsprechender Veranstaltungen befragt, weil man davon ausgehe, „dass keine Aufzeichnungen über einen Zeitraum von fünf Jahren existieren“, außerdem lägen der Universität Hamburg keine eigenen Erkenntnisse vor, wer überhaupt zur Fachschaft gehöre. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Welche Inhalte wurden in den oben beschriebenen Veranstaltungen besprochen? Bitte genau erläutern und die betreffenden Mitglieder des Fachschaftsrates und andere Beteiligte dazu befragen. (Für den Fragesteller ist es nicht akzeptierbar, dass der Senat das Auskunftsrecht dahin gehend einschränkt, dass er die unverhältnismäßige Begründung der Universität Hamburg akzeptiert, dass der betreffende Fachschaftsrat überhaupt nicht befragt wurde, weil die Universität Hamburg „davon ausgehe“, „dass keine Aufzeichnungen über einen Zeitraum von fünf Jahren existieren“. Diese von der Universität willkürlich vorgenommene Zensur und ihre Annahme durch den Senat ist mit dem Auskunftsrecht des Abgeordneten nicht vereinbar.) Nach Auskunft des Fachschaftsrates Sozialwissenschaften und des Allgemeinen Studierendenausschuss der UHH können zu den genannten Veranstaltungen und deren Inhalten keine Angaben gemacht werden, da keine Aufzeichnungen vorliegen. 2. Wer gehört dem Fachschaftsrat Sozialwissenschaften an? Bitte die gewählten Mitglieder mit vollständigen Namen angeben. (Für den Fragesteller ist es nicht akzeptierbar, dass die Universität Hamburg angibt, man habe dazu keine Erkenntnisse und sei deshalb nicht in der Lage, die Zusammensetzung der Fachschaft zu benennen.) Nach Auskunft des Fachschaftsrates Sozialwissenschaften der UHH gehören dem Fachschaftsrat Sozialwissenschaften gewählte Studierende der Politikwissenschaft und der Soziologie an. Weitere Auskunft über die gewählten Mitglieder ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich, da die Tätigkeit im Fachschaftsrat ehrenamtlich ist. 3. Wann wurde die Fachschaft Sozialwissenschaften der Universität Hamburg zuletzt gewählt? Bitte mit der entsprechenden Rechtsvorschrift erläutern. 4. Wer wurde in die Fachschaft Sozialwissenschaften gewählt? Zu den Fachschaften finden keine Wahlen statt. Gemäß § 102 Absatz 4 Hamburgisches Hochschulgesetz bilden die Studierenden einer Fakultät eine Fachschaft. Fachschaften können auch in anderen Fällen vorgesehen werden. Nach § 8 der Fachschaftsrahmenordnung der Studierendenschaft der UHH bilden auch Studierende eines Fachbereichs eine Fachschaft. 5. Welche strafbaren Handlungen, die in den Räumen der Universität Hamburg stattfanden, hat die Universitätsleitung im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre zur Anzeige gebracht? Bitte ausführlich erläutern. Strafbare Handlungen werden an der UHH seit Juni 2015 systematisch erfasst. Seitdem hat die Universitätsleitung der UHH neun strafbare Handlungen, die in Räumen der UHH stattfanden, zur Anzeige gebracht. Zwei Fälle betrafen das Delikt Hausfriedensbruch , in einem Fall lag der Anzeige eine Sachbeschädigung durch ein Graffiti zugrunde. Die übrigen sechs Fälle betrafen den Diebstahl von vier Notebooks, einem Beamer, einem Desktop-Rechner und einem Laptop. In dem Zeitraum vor Juni 2015 sind Strafanzeigen teilweise von verschiedenen Stellen der UHH erstattet und je nach Sachverhalt unterschiedlichen Sachakten zugeordnet worden. Für eine vollständige Erfassung müssten somit mehrere Hundert Akten daraufhin durchgesehen werden, ob Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10933 3 sich in diesen auch Strafanzeigen befinden. Eine solche Auswertung und Erfassung ist in der Kürze der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehen Zeit nicht möglich. 6. Wann und warum ist die Universitätsleitung im Rahmen des Hausrechts (§ 80 Absatz 4 HmbHG) in den letzten fünf Jahren tätig geworden? Bitte ausführlich erläutern. Die Universitätsleitung der UHH hat im Rahmen der Wahrnehmung des Hausrechts in den letzten fünf Jahren in 18 Fällen ein Hausverbot ausgesprochen. Davon betrafen 13 Hausverbote die Beleidigung und/oder Bedrohung von Beschäftigten. In drei Fällen wurde das Hausverbot mit Körperverletzungen gegenüber Studierenden der Universität begründet und in einem Fall wurde eine Studentin belästigt. Drei Hausverbote wurden ausgesprochen, weil der Bibliotheksbetrieb nachhaltig gestört wurde. Einem Hausverbot lag eine Sachbeschädigung zugrunde und in einem weiteren Fall wurden Fäkalien an die Wände geschmiert und die Notdurft auf dem Fußboden verrichtet. Mehrfachnennungen haben ihre Ursache darin, dass einzelnen Hausverboten nicht nur ein Tatvorwurf zugrunde lag.