BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10939 21. Wahlperiode 17.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 09.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Gymnasiasten ohne Gymnasialempfehlung (Schuljahresabfrage 2016/ 2017) In den zurückliegenden Schuljahren konnte unter politischer Verantwortung des rot-grünen Senats immer wieder beobachtet werden, dass ein hoher Anteil der Gymnasiasten in Jahrgangsstufe 5 keine Gymnasialempfehlung besitzt. In einigen Gymnasien lag dieser Anteil bei über 80 Prozent. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Schüler dem Leistungsdruck eines Gymnasiums gewachsen sind und auf diesem erfolgreich bis zur allgemeinen Hochschulreife herangebildet werden können. Gerade an den Gymnasien, an denen Schüler ohne Gymnasialempfehlung einen erheblichen Teil, zum Teil sogar die überwältigende Mehrheit stellen, ist zu befürchten, dass sie in großer Zahl an der Herausforderung dieser Schulform scheitern – wenn nicht die Leistungsstandards verwässert werden. Dieser Zustand gibt Anlass zur Sorge, dass die betroffenen Hamburger Gymnasien ihren schulgesetzlichen Auftrag, die betroffenen Schüler zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen, nur unzureichend erfüllen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Gymnasiasten ohne Gymnasialempfehlung sind im Schuljahr 2016/2017 jeweils a) mit Ende der sechsten Klasse an eine Stadtteilschule abgeschult worden (§ 42 Absatz 5 HmbSG), b) wie viele von ihnen sind in den Jahrgangsstufen ab der fünften Klasse freiwillig auf eine Stadtteilschule gewechselt und c) wie viele wurden auf besonderen Antrag hin auch außerhalb der sechsten Klasse abgeschult? Bitte getrennt nach diesen drei Fallgruppen und jeweils aufgeschlüsselt nach Gymnasien, Jahrgangsstufe , Zahl der jeweiligen Abschulungen und den die prozentualen Anteile an der Gruppe aller Gymnasiasten in der entsprechenden Jahrgangsstufe angeben. 2. Wie hoch beliefen sich zum Vergleich die entsprechenden Zahlen von Gymnasiasten mit Gymnasialempfehlung? Bitte wie in Frage 2. aufschlüsseln . Die angefragten Zahlen liegen noch nicht vor. Die Schulformwechsler des Schuljahres 2016/2017 (Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2017/2018 an eine andere Schule wechseln) werden mit der Schuljahresstatistik 2017 erfasst. Die Daten stehen nach Validierung und Qualitätssicherung zur Verfügung und werden nach derzeitigem Drucksache 21/10939 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Planungsstand im Februar 2018 veröffentlicht. Gründe für einen Schulformwechsel werden in der Schuljahresstatistik nicht erfasst.