BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1094 21. Wahlperiode 24.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 17.07.15 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank – Forderungen der Europäischen Zentralbank Wie aus den bekannten Zahlen der HSH Nordbank AG hervorgeht, befindet sich im gesamten Kreditportfolio ein hoher Anteil ausfallgefährdeter Darlehen (Non-Performing-Loans = NPL). Das gilt sowohl für die Restructuring Unit (RU) als auch für die Kernbank. Dieser NPL-Anteil bildet für die HSH Nordbank AG eine im Branchenvergleich ungewöhnlich hohe Non-PerformingLoan -Quote. Diese Quote sollte möglichst niedrig sein und signalisiert unter anderem Stabilität. Der Druck auf die Bank, die sich derzeit in Verhandlungen mit ihren Hauptanteilseignern , der Stadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein, der Europäischen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland, über ihre weitere Zukunft befindet, steigt. Nach übereinstimmenden Pressemitteilungen fordert die Europäische Zentralbank (EZB) eine deutliche Senkung der NPL-Quote, von aktuell 22,8 Prozent auf 10 – 12 Prozent in den nächsten Jahren. Eine seitens der Aufsicht durchaus berechtigte Forderung. Allerdings stellt sich die Frage, wie dieser Forderung nachgekommen werden soll, angesichts der angespannten Lage und des wirtschaftlich herausfordernden Umfeldes, in dem sich die Bank derzeit befindet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der HSH Nordbank (HSH) wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass die EZB auf die Ausgliederung der NPL aus der Restructuring Unit drängt? Wenn ja, warum? 2. Gibt es weitere Forderungen seitens der EZB? a. Wenn ja, welche? 3. Bei den Verhandlungen über die Zukunft der HSH Nordbank AG waren in der Vergangenheit neben Vertretern der Bank hauptsächlich die Hauptanteilseigner (Stadt Hamburg und Land Schleswig-Holstein), die Europäische Kommission und zum Teil der Bund involviert. Welche Rolle spielt die EZB nun in diesen Verhandlungen? 4. An wen hat die EZB ihre Forderungen gerichtet? 5. Bis wann müssen die Forderungen umgesetzt werden? 6. Welche Konsequenzen drohen der HSH Nordbank AG, wenn die Forderungen der EZB nicht zügig umgesetzt werden? Drucksache 21/1094 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es bestehen derzeit europaweit keine aufsichtsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich einer verbindlichen Non-Performing-Loan-(NPL)-Quote. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist keine direkte Verfahrensbeteiligte im EU-Beihilfeverfahren. Konsultationen zwischen Finanzinstituten und den Aufsichtsbehörden unterliegen im Übrigen grundsätzlich der Vertraulichkeit. Weitergehende Auskünfte hat die Bank nicht erteilt, da es sich bei den erfragten Einzelheiten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 93 Absatz 1 Satz 3 Aktiengesetz handele. Der Senat sieht in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu Presseberichten oder hypothetischen Fragen Stellung zu nehmen. 7. Um welche Darlehen handelt es sich bei den NPL im Einzelnen? a. Gibt es strukturelle Unterschiede zwischen den NPL der Kernbank und den NPL der RU? Nach Angaben der HSH betrug der NPL-Bestand auf Konzernebene zum 31. März 2015 15,9 Milliarden Euro. Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Altlasten aus Finanzierungen bis 2008. 5,6 Milliarden Euro entfallen auf die Kernbank und 10,3 Milliarden Euro auf die Restructuring Unit (RU). In der Kernbank handelt es sich überwiegend um alte Schiffsfinanzierungen, in der RU überwiegend um das Altportfolio aus Schiffsfinanzierungen, internationalen Immobilienfinanzierungen sowie Finanzierungen in den Bereichen Firmenkunden, Energy und Sonstige. Die NPL-Quote des Neugeschäfts seit 2010 liegt unterhalb von 1 Prozent. 8. Wie hoch ist der Wert der NPL aktuell (Stichtag 30.06.2015)? Bitte für Kernbank und RU angeben. Die Daten zum 30. Juni 2015 liegen noch nicht vor. Eine Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich Ende August 2015 im Rahmen der Halbjahresberichterstattung der HSH. 9. Was für Maßnahmen werden aufgrund der Forderungen der EZB ergriffen a. seitens der Bank? b. seitens der Hauptanteilseigner? Siehe Antwort zu 1. bis 6. 10. Gibt es die Möglichkeit einer Ausgliederung der NPL aus der HSH Nordbank AG? a. Welche Darlehen werden ausgegliedert? b. Gibt es Szenarien zur Ausgliederung in eine Bad Bank, die nun konkretisiert werden? c. Wenn ja, wird in diesem Fall eine neue Bank gegründet oder sind andere Rechtsformen für diese Abwicklungsgesellschaft möglich? Wenn ja, welche? d. Wie hoch müsste das Eigenkapital im Fall einer Ausgliederung der NPL mindestens sein? Wonach bemisst sich die Eigenkapitalunterlegung konkret? 11. Wie und von wem wird eine etwaige Ausgliederung finanziert? Siehe Drs. 21/573. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/1094 3 12. Bereits mit Gründung der RU sollte ein Großteil der NPL in diese umgegliedert worden sein. Da nun auch die Kernbank eine schlechte NPLQuote aufweist, wurden damals anscheinend nicht ausreichend gefährdete Darlehen umgegliedert. Wie wird Vorsorge getroffen, dass diesmal eine nachhaltige und niedrige NPL-Quote erreicht wird? Die Aufteilung der Engagements auf Kernbank und RU erfolgte anhand der mit der Europäischen Kommission vereinbarten Geschäftsausrichtung der HSH (siehe Drs. 19/2428 und 20/3220). Im Übrigen siehe Drs. 21/573.