BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10941 21. Wahlperiode 17.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 09.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Schulgebühren für Schulen in freier Trägerschaft In Hamburg ist die Anerkennung, Organisation und Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) im Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) ausführlich geregelt. Dennoch bleiben in Teilaspekten Fragen offen. Ich frage den Senat: Schulen in freier Trägerschaft erheben in der Regel für den Schulbesuch ein Schulgeld . Es handelt sich dabei nicht um eine Gebühr im Sinne des Gebührenrechts. Gebühren werden nur von Körperschaften öffentlichen Rechtes erhoben, keine Hamburger Ersatzschule erhebt Gebühren. Artikel 7 Absatz 4 Satz 3 Grundgesetz fordert, dass Ersatzschulen die Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht fördern dürfen. Die für Bildung zuständige Behörde hält auf der Grundlage der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Schulgeld in Höhe von maximal 200 Euro pro Schülerin oder pro Schüler und Monat für zulässig, soweit vom Schulträger mindestens 5 Prozent Freiplätze beziehungsweise Ermäßigungen angeboten werden. Die Höchstgrenze gilt pauschal für jede Schülerin beziehungsweise jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule . Die Schaffung eines Ermäßigungssystems obliegt aufgrund der Privatschulfreiheit den freien Schulträgern. Die Regelung trägt dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler unterschiedlicher sozialer Herkunft Ersatzschulen in Hamburg besuchen können . Halbtagsschulen in freier Trägerschaft können nach dem Landesrahmenvertrag „Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen in freier Trägerschaft in Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe“ Ganztagsangebote machen. Wie in staatlichen Schulen werden die Ganztagsangebote von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe an den Schulen durchgeführt. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren unterliegt den gleichen Maßstäben, die bei staatlichen Schulen und deren Kooperationspartnern angelegt werden. Ebenso erfolgt die Erhebung von Elternentgelten sowohl in Bezug auf die Höhe der Entgelte als auch hinsichtlich der Ermäßigungstatbestände bei den meisten Schulträgern nach den im staatlichen Bereich geltenden Kriterien. Im Rahmen der Privatschulfreiheit haben die Träger die Möglichkeit, eigene Kriterien für die Ermäßigung des Eigenanteils festzulegen. Auch nicht staatliche Ganztagsschulen, die in den nicht durch den schulischen Ganztag abgedeckten Zeiten Betreuungsangebote machen (zum Beispiel Früh- und Spätbetreuung, Ferien), erhalten hierfür staatliche Zuschüsse. Die jeweilige Schule in freier Trägerschaft kann die Angebote in Eigenregie organisieren oder mit einem Dienstleister aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Die Finanzierung erfolgt auf Basis der für staatliche Schulen geltenden finanziellen Bedingungen und Regularien. Für die Nutzung der Betreuungsangebote ist von den Eltern Drucksache 21/10941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 oder Sorgeberechtigten – wie bei den Angeboten der ganztägigen Bildung und Betreuung (GBS) – ein finanzieller Beitrag zu leisten. Dabei sollen diese nicht schlechter und nicht besser gestellt sein, als beim Besuch einer staatlichen Schule. Die Familie soll deshalb dieselben nach Betreuungsumfang, Familiengröße und wirtschaftlicher Lage gestaffelten finanziellen Beträge leisten, wie sie an staatlichen Schulen als Gebühr erhoben werden. Die praktische Ausgestaltung der Entgelt- und Ermäßigungstatbestände und die Erhebung der Elternbeiträge obliegen jeder Schule in freier Trägerschaft selbst. Die von den Schulträgern angewendeten Regelungen werden von der Behörde im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse nach § 23 Hamburgisches Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (HmbSfTG) im Hinblick auf ihre Angemessenheit geprüft. Bei den bisherigen Prüfungen hat es keine Beanstandungen gegeben. Da die erfragten Daten zu 2. und 3. von der zuständigen Behörde in der gefragten Ausprägung nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an allen Schulen in privater Trägerschaft durchgeführt. Nicht alle Schulen haben eine vollständige Antwort geliefert. Eine Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie hoch sind die maximal zulässigen Schulgebühren für Schulen in freier Trägerschaft generell in Hamburg (Stand November 2017)? 2. Verändern sich die Schulgebühren der Schulen in freier Trägerschaft abhängig von der in Anspruch genommenen Schulzeit? Wenn ja, welche Unterschiede bestehen diesbezüglich für den Zeitraum von 8 – 15.30 Uhr und für die Ganztagsbetreuung? (Bitte gegebenenfalls für alle Jahrgangsstufen angeben, falls es Abweichungen gibt.) 3. Gibt es Unterschiedlichkeiten bei der Gebührenordnung innerhalb der Gruppe der Schulen in freier Trägerschaft? Wenn ja, welche sind das im Einzelnen, wie nehmen sich diese gegebenenfalls finanziell aus und auf welche Schulen und Kriterien beziehen sie sich? Siehe Vorbemerkung sowie Anlage. 4. Gliedert sich die ISH, die „International School Hamburg“, in den Kreis der Schulen in freier Trägerschaft ein, oder ist sie unter besonderen Bedingungen organisiert? (Bitte gegebenenfalls abweichende Kriterien darstellen und begründen.) a. Bitte gegebenenfalls hinsichtlich des Alleinstellungsmerkmals der ISH deren gegenwärtige (Stand November 2017) staatliche Bezuschussung bei den Schüler-/-innenkosten sowie die Höhe der minimalen und maximalen Eigenbeiträge zur erhobenen Schulgebühr darlegen in absoluten Eurobeträgen und in Prozent angeben. Die Internationale Schule ist eine Ergänzungsschule gemäß § 1 Absatz 3 HmbSfTG. Für Ergänzungsschulen gilt das Sonderungsverbot nicht. Der Schulbetrieb wird aus Eigenmitteln (Schulgeld) und Zuschüssen der Freien und Hansestadt Hamburg finanziert . Träger der Schule ist der Verein „Internationale Schule e.V.“. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat aus Gründen der Standort- und Wirtschaftsförderung ein besonderes Interesse an der Förderung der Internationalen Schule Hamburg. Die Schule bietet ein schulpflichtersetzendes Lehrprogramm zum Erwerb des International Baccalaureate (IB) für Schülerinnen und Schüler aus mehr als 50 verschiedenen Ländern an. Sie ermöglicht damit eine Kontinuität der schulischen Versorgung auf der Basis international geltender Lehrpläne und Konzepte in gleichbleibender Qualität. Als Ergänzungsschule erhält die Internationale Schule keine Förderung nach dem Hamburgischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft. Die Bezuschussung der Betriebskosten erfolgt auf Basis eines Zuwendungsvertrages als Projektförderung nach § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Vertraglich geregelter Maßstab für die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10941 3 Höhe der Zuwendung sind die Zahl der Schüler der Internationalen Schule Hamburg sowie ein in Anlehnung an die staatlichen Schülerjahreskosten ermittelter Kostensatz je Schülerin und Schüler in Höhe von konstant 2.612 Euro. Angaben zu den Schulgeldern der Internationalen Schule Hamburg, weiteren von den Eltern zu entrichtenden Entgelten sowie Ermäßigungsmöglichkeiten sind detailliert der Internetseite des Schulträgers zu entnehmen: http://www.ishamburg.org/admissions/ tuition-fees/. Stellt man den staatlichen Zuschuss je Schüler den auf der Internetseite angegebenen Schulgeldern und Entgelten gegenüber, beträgt der Anteil des staatlichen Zuschusses je Schüler in den unterschiedlichen Klassenstufen zwischen rund 12 Prozent und rund 19 Prozent. Schulträger Schule Schulform Höhe des Schulgeldes (Frage 3) Ermäßigungstatbestände (Frage 3) Veränderung der Höhe der Schulgelder bei Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten bei GTS-Schulen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Frage 2) Höhe der Entgelte für die Teilnahme an GBS- Betreuungsleistungen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Frage 2) Erzbistum Hamburg Katholische Schulen Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien 10,- € bis 100,- € Nach Haushaltseinkommen (auf Antrag) gestaffelt; entsprechend der Schulgeldstufe Reduzierung bis hin zu 0 € beim 2 und / oder 3 Kind Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Orientierung an den Gebühren der staatlichen Schulen, an einigen Schulen erfolgt die nachmittägliche Betreuung über KiBeG (Kita-Gutschein) Stiftung das Rauhe Haus Wichern-Schule Grundschule, Stadtteilschule, Gymnasium 1. Kind 92,-€, 2. Kind 80,-€, ab 3. Kind frei weitere Ermäßigung nach wirtschaftlichen Verhältnissen auf Antrag bis zu 100% Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Orientierung an den Gebühren der staatlichen Schulen Brecht-Schule Hamburg GmbH, Brecht-Schule Hamburg Grundschule, Stadtteilschule, Gymnasium, Abendgymnasium Berufsfachschule 200,00 € Ermäßigung je Brutto- Einkommen möglich. Derzeit insgesamt ca. 20 % mit Reduzierungen. Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten. Keine GBS-Angebote Privatschulpädagogische Gesellschaft mbH, Jenisch-Gymnasium Stadtteilschuel St. Georg Höhere Handelsschule St. Georg Stadtteilschule, Gymnasium, Berufsfachschule 200,00 € Ermäßigungen nach wirtschaftlichen Verhältnissen Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Keine GBS-Angebote Rudolf Steiner Schulverein Hamburg- Wandsbek e.V., Rudolf Steiner Schule Wandsbek Stadtteilschule 125,00 € Auf Antrag Reduzierung bis auf 0,- € möglich. Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Rudolf Steiner Schule Hamburg- Nienstedten e.V., Rudolf Steiner Schule Hamburg- Nienstedten Stadtteilschule 41,00 € Auf Antrag einkommensabhängig , z.Zt. 60 Fälle. Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Rudolf-Steiner-Schule Hamburg Bergstedt e.V., Rudolf-Steiner-Schule Bergstedt Stadtteilschule 1. Kind 194,- €, 2 Kinder 233,- €, 3 Kinder 272,- € Stipendien durch Förderstiftung möglich. Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Rudolf Steiner Schule Harburg e.V., Rudolf Steiner Schule Harburg Stadtteilschule 101,-€ bis 200,-€ Einkommensabhängig auf Antrag Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Rudolf-Steiner-Schulverein Bergedorf e.V., Rudolf-Steiner-Schule Bergedorf Stadtteilschule 1. Kind 170,-€, 2. Kind 120,-€, 3. Kind 80,-€ auf Antrag, derzeit sind 19% der Fälle ermäßigt Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Keine GBS-Angebote Rudolf Steiner Schule Altona e.V., Rudolf Steiner Schule Altona Stadtteilschule 68,- € für ein Kind, 96,- € für 2 Kinder, 114,- € für 3 und mehr auf Antrag, derzeit sind 18% der Fälle ermäßigt Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Evangelische Stiftung Alsterdorf, Bugenhagenschulen Grundschulen 166,00 € Ermäßigung und Erlass nach Bedürftigkeit. k.A. Keine GBS-Angebote Stadtteilschulen 136,00 € Ermäßigung und Erlass nach Bedürftigkeit. k.A. Keine GBS-Angebote Sonderschule 76,00 € Ermäßigung und Erlass nach Bedürftigkeit. k.A. Keine GBS-Angebote Fachschule 160,00 € auf 40,- € bei Nachweis der Bedürftigkeit k.A. Keine GBS-Angebote Berufsfachschule 140,00 € auf 40,- € bei Nachweis der Bedürftigkeit Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote Freie Christliche Bekenntnisschule Hamburg e.V., August-Herrmann-Francke-Schulen Grundschulen, Stadtteilschulen bis 150,- € Ermäßigung nach Brutto- Einkommen möglich. Geschwisterrabatt Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Nach GBS- Rahmenkonzept der Stadt Hamburg Jüdische Gemeinde in Hamburg, Joseph-Carlebach-Schule Grundschule, Stadtteilschule bis 200,-€ Einkommenshöhe, BuT, Gemeinde-zugehörigkeit, Geschwisterkinder, sonstige soziale Härtefälle: 70 % Teilzahler Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Keine GBS-Angebote Verein der Freunde und Förderer des Lycée Français de Hambourg e.V., Lycée Français de Hambourg Grundschule 125,- € bis 145,- € 10% Rabatt für das 2. Kind, 25 % Rabatt ab dem 3. Kind und bis zu 100 % Rabatt nach Einkommen auf Antrag Keine GTS-Schule Orientierung an den Gebühren der staatlichen Schulen Gymnasium 167,- € 10% Rabatt für das 2. Kind, 25 % Rabatt ab dem 3. Kind und bis zu 100 % Rabatt nach Einkommen auf Antrag Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote Drucksache 21/10941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage Schulträger Schule Schulform Höhe des Schulgeldes (Frage 3) Ermäßigungstatbestände (Frage 3) Veränderung der Höhe der Schulgelder bei Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten bei GTS-Schulen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Frage 2) Höhe der Entgelte für die Teilnahme an GBS- Betreuungsleistungen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Frage 2) Freie Schule und Kita Hamburg Innere Stadt e.V., Christian-Morgenstern-Schule Grundschule, Stadtteilschule 175,- €, Geschwister je 50,- € Einkommensabhängig auf Antrag. Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Montessorischule Hamb.-Bergedorf gGmbh, Montessorischule Hamburg Bergedorf Grundschule 200,00 € Stipendien Keine GTS-Schule Orientierung an den Gebühren der staatlichen Schulen Neue Schule Hamburg e.V.i.G., Neue Schule Hamburg Grundschule, Stadtteilschule 170,- € 1. Kind, 90,- € 2. Kind Reduzierung auf Antrag bis auf 40,- € möglich. Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Keine GBS-Angebote monaddrei gGmbH, monaddrei Grundschule 200,00 € ermäßigtes Geschwisterschul-geld 125,- € Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Flachsland Zukunftsschulen gGmbH, Zukunftsschule Alsterpalais Grundschule, Stadtteilschule 145,- € bis 200,- € Ermäßigung bis zur Befreiung je nach Nettoeinkommen und Anzahl Familienmitglieder, 50 % für Geschwister Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote, nachmittägliche Betreuung erfolgt über KiBeG (Kita-Gutschein) Alsterbildungsring e.V., Alsterring Gymnasium Gymnasium 200,00 € ja nach finanzieller Situation und Leistungssituation k.A. Keine GBS-Angebote PHORMS Hamburg gGmbH, Phorms Schulen Grundschule, Gymnasium 200,00 € 50,- € Schulgeld bei Familienjahreseinkomme n < 40.000,- €; Geschwisterreduzierung Keine GTS-Schule Beiträge analog staatl. Schulen gemäß Landesrahmenvertrag Moderne Schule Hamburg gGmbH, Moderne Schule Hamburg Grundschule, Gymnasium 200,00 € Freiplätze, Ermäßigungen auf 150,- €, 100,- € und 50 € möglich. Keine Änderung der Entgelte bei Inanspruchnahme von GTS-Angeboten Keine GBS-Angebote OKO Private School Talent-Schule Hamburg Eltern, Freunde und Förderer e.V., OKO Private School Talentschule Hamburg Gymnasium 200,00 € Hartz IV, geringes Einkommen, z.Zt. 7 Freiplätze und 4 Ermäßigungen Keine GTS-Schule Keine GBS-Angebote Friedrich-Robbe-Institut e.V., Friedrich-Robbe-Institut Sonderschule 20,00 € In sehr schwierigen finanziellen Situationen wird ermäßigt oder erlassen. Alle Leistungen der gebundenen Ganztagsschule sind im Schulgeld enthalten. Keine GBS-Angebote Christophorus Schulverein in Hamburg e.V., Christophorus-Schule Sonderschule 29,00 € In sehr schwierigen Situationen übernimmt der Förderverein das Schulgeld. Alle Leistungen der gebundenen Ganztagsschule sind im Schulgeld enthalten. Keine GBS-Angebote Raphael-Schule e.V., Raphael-Schule Sonderschule 25,00 € In sehr schwierigen finanziellen Situationen wird ermäßigt oder erlassen. Alle Leistungen der gebundenen Ganztagsschule sind im Schulgeld enthalten. Keine GBS-Angebote Michael Schule Harburg e.V., Michael-Schule Sonderschule 15,34 € In sehr schwierigen Situationen übernimmt der Förderverein das Schulgeld. Alle Leistungen der gebundenen Ganztagsschule sind im Schulgeld enthalten. Keine GBS-Angebote Christiane Meyer-Rogge-Turner, Lola-Rogge-Schule Berufsfachschule 200 € Stundung bzw. Ratenzahlung bei sozialen Härtefällen Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Stiftung Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik Alten Eichen, Fachschule für Sozialpädagogik Alten Eichen Fachschule, Berufsfachschule Fachschule bis 95,- € Berufsfachschule 1. Jahr: 44 €, 2. Jahr: 88 € In Einzelfällen auf Antrag Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Stiftung das Rauhe Haus Evangelische Berufsschule für Pflege Berufsschule 96,00 € Keine Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Heinze Akademie KG, Fachschule für Technik Fachschulen 100,- € bis 200,- € Keine Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Thomas Schürmann, Schulungszentrum für Altenpflege Berufsschule 75,00 € Schulgeld wird von den Ausbildungsbetrieben übernommen Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Stiftung Hospital zum hlg. Geist Altenpflegeschule Hamburg-Alstertal Berufsschule 75,00 € Keine Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS AfP-Akademie für Pflege in Hamburg gGmbH Berufsschule 50,00 € Keine Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Dr. Kuhlbrodt, Erika-Klütz-Schule Berufsfachschule 200,00 € einzelfallbezogene Entscheidungen Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS School of Life Science Hamburg gGmbH, School of Life Science Berufsfachschule 200,00 € Ermäßigung bei Härtefällen möglich Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10941 5 Schulträger Schule Schulform Höhe des Schulgeldes (Frage 3) Ermäßigungstatbestände (Frage 3) Veränderung der Höhe der Schulgelder bei Inanspruchnahme von Ganztagsangeboten bei GTS-Schulen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Frage 2) Höhe der Entgelte für die Teilnahme an GBS- Betreuungsleistungen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr (Frage 2) Hamburger Senioren- und Behinderten- Hilfsdienst e.V., Schule für Gesundheitsberufe Berufsschule bis 150,- € Keine Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Euro-Schulen gGmbH, Fachschule für Sozialpädagogik, Fremdsprachen- und Wirtschaftsschule, Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz Fachschule, Berufsfachschule für kaufmännische Assistenz, Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz 110,00 € 150,00 € 99,00 € 20% Geschwisterrabatt, Frühbucherrabatt Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Techniker Fachschulen gGmbH, Fachschule für Technik Fachschule 200,- € Vollzeit, 100,- € Teilzeit Ermäßigungen möglich. Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Bernd-Blindow-Schulen gGmbH, Akademie für Pflege Berufsschule 200,00 € k.A. Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Berufliche Schule, kein GTS oder GBS Quelle: BSB und Schulabfrage vom November 2017 k.A. = Die Schule hat keine Angaben gemacht Drucksache 21/10941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 10941ska_Text 10941ska_Anlage