BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1095 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 17.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Hapag-Lloyd: Börsengang mit oder ohne Plan? Laut Pressemeldungen hat die Hapag-Lloyd AG (HL) Banken damit beauftragt , einen Börsengang des Unternehmens vorzubereiten. Dabei gilt es, ein Déjà-vu zu vermeiden: Bereits Ende 2010 gab es Pläne für einen Börsengang im Jahr 2011, die schließlich scheiterten. Frachtraten und Umschlagsraten waren im 1. Quartal 2015 rückläufig. Ergebnisverbessernd wirkten sich insbesondere der niedrige Bunkerpreis und der Dollar-Wechselkurs aus. Gemäß Handelsregister ist der Vorstand seit Dezember 2014 ermächtigt, bis zu 12,5 Millionen neue Aktien zur Kapitalerhöhung auszubringen („Genehmigtes Kapital II“). In Drs. 20/11663 wurde zudem unter Hinweis auf die Regelungen aus Drs. 20/3306 darauf verwiesen, dass die Anteilseignerin TUI Deutschland GmbH einen Verkauf ihrer circa 14,56 Millionen Aktien „unbeschadet anderweitiger früherer Veräußerungsmöglichkeiten“ in einem Börsengang bis Ende 2015 anstrebe. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise aufgrund von Auskünften der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) wie folgt: 1. Stimmen die Berichte zu den Planungen eines Börsengangs? Wenn ja, welche Banken haben in diesem Zusammenhang jeweils welchen Auftrag erhalten? 2. Welche Kanzleien und Unternehmensberatungen begleiten den Börsengang beziehungsweise dessen Planung? Informationen zu einem möglichen Börsengang, die über die offiziellen Mitteilungen der Hapag-Lloyd AG hinausgehen, stellen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens dar und können im Rahmen der Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen nicht veröffentlicht werden. 3. Wann soll Hapag-Lloyd wo an die Börse gebracht werden? Wie soll das geschehen und wie viele Aktien sollen voraussichtlich ausgegeben werden ? Gemäß der Aktionärsvereinbarung vom 16. April 2014 sollen die Aktien der HapagLloyd AG im Falle eines Börsengangs an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert werden . Der Umfang der auszugebenden Aktien wurde vertraglich nicht bestimmt. Drucksache 21/1095 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Wie viele Aktien hält TUI derzeit noch? Wurden von TUI seit Erstellung der Drs. 20/11663 bereits Anteile an Dritte verkauft? Wenn ja, wie viele wann an wen? Die TUI AG hält unverändert 14.561.811 Aktien. 5. Inwieweit sollen zunächst nur die Aktien von TUI an die Börse gebracht werden? Welche anderen HL-Gesellschafter wollen wie viele ihrer Aktien im Rahmen dieses Börsengangs veräußern? Siehe Drs. 20/11663. 6. Soll das „Genehmigte Kapital II“ für eine spätere Kapitalerhöhung oder ebenfalls im Rahmen dieses Börsengangs genutzt werden? Das „Genehmigte Kapital II“ kann satzungsgemäß ausschließlich zum Zwecke eines möglichen Börsengangs der Hapag-Lloyd AG genutzt werden. 7. Nach welchem Bewertungsverfahren soll der Ausgabepreis beziehungsweise die Ausgabepreisspanne für die Aktien bestimmt werden? Siehe Antwort zu 1. und 2. 8. Welchen Buchwert im Sinne von Drs. 20/3306, Ziffer IV.4. weisen die Aktien der HL derzeit auf? Siehe Drs. 21/709. Zu den Buchwerten anderer Aktionäre liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. 9. Wie soll insbesondere vor dem Hintergrund der eingangs beschriebenen Entwicklungen ausgeschlossen werden, dass HL einen zu niedrigen Zuteilungs- beziehungsweise Einführungskurs erzielt? Welche (prozentualen und/oder absoluten) Untergrenzen wurden für diese Kurse für einen Börsengang festgelegt? Die Anteilseigner haben sich darauf verständigt, dass ein Börsengang nur zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen erfolgt. Vor der Entscheidung des Aufsichtsrates und der Anteilseigner über einen Börsengang wird eine Investmentbank den zu erwartenden Einführungskurs ermitteln. Konkrete Vorgaben im Hinblick auf den Aktienpreis wurden nicht festgelegt.