BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10956 21. Wahlperiode 17.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 10.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Drogenkonsum und Straßenverkehr (III) Neben dem Konsum von Alkohol stellt auch der Missbrauch von Drogen durch Fahrzeugführer eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr dar. Zuletzt hatte der Senat auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 2. Januar 2017 hin, Drs. 21/7374, über die Situation im Jahre 2016 berichtet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche der in der Anlage zu § 24 a StVG aufgeführten berauschenden Mittel sind im Jahr 2017 (Stichtag 31.10.2017) im Rahmen von Verkehrskontrollen und weiteren Maßnahmen am häufigsten im Blut der Fahrzeugführer/-innen nachgewiesen worden? 2. Wie haben sich die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2016 entwickelt? Die zuständige Behörde wertet Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in ihrer Gesamtheit und nicht unter dem Kriterium „Verkehrskontrolle“ aus. Nach vorläufigem Stand der Auswertungen der Polizei wurden für das Jahr 2017 im Zuge von Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24 a Absatz 2 StVG folgende Stoffe im Blut von Kraftfahrzeugführern festgestellt. Die Angaben für das Jahr 2017 sind aufgrund ausstehender toxikologischer Gutachten vorläufig. Berauschende Mittel 01.01. - 31.10.2017 01.01. - 31.10.2016 Cannabis 340 435 Cocain 84 86 Heroin/Morphin 6 15 Amfetamine 25 29 Designer-Amfetamine 3 7 Wegen Mehrfachkonsums sind in einzelnen Blutproben zwei oder mehrere Stoffe festgestellt worden, sodass die Anzahl der festgestellten berauschenden Mittel nicht der Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren entspricht. 3. Ist in diesem Zusammenhang ein Trend zum Konsum von bestimmten Drogen bei Fahrzeugführern/-innen auszumachen und wenn ja, welche Tendenzen sind erkennbar? Nein. 4. Welche Altersgruppen sind im Jahr 2017 (Stichtag 31.10.2017) a. nach § 24 a Absatz 1 StVG, Drucksache 21/10956 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die erfragten Daten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. 01.01. – 31.10.2017 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 6 12 3 0 weiblich 1 1 1 0 Summe 7 13 4 0 Im Übrigen siehe Drs. 21/7374. b. nach § 24 a Absatz 2 StVG auffällig geworden? Bitte nach Geschlechtern aufgliedern. Nachstehender Tabelle ist die Anzahl der bisher vorliegenden positiven toxikologischen Gutachten für den erfragten Zeitraum zu entnehmen; die Zahlen sind vorläufig. Eine Differenzierung der Positivfälle nach Alter und Geschlecht ergibt das folgende Bild: 01.01. – 31.10.2017 15 bis 17 Jahre 18 bis 24 Jahre 25 bis 40 Jahre 41 bis 64 Jahre 65 Jahre und älter männlich 2 110 219 35 1 weiblich 0 5 7 8 0 Summe 2 115 226 43 1 5. Welche Geldbußen wurden diebsbezüglich durchschnittlich und innerhalb welcher Spanne im Jahr 2017 (Stichtag 31.10.2017) verhängt? 6. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2017 (Stichtag 31.10.2017) zusätzlich Fahrverbote verhängt? Die Bußgeldregelsätze und Fahrverbote bei Verstößen von Kraftfahrzeugführern unter der Wirkung von Alkohol und berauschenden Mitteln nach § 24 a StVG sind in der bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Die Höhe der Geldbußen, Fahrverbote sowie Fallzahlen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen . Die nachfolgenden Daten beziehen sich auf Fälle, bei denen eine Blutprobenentnahme angeordnet oder eine Atem-Alkoholanalyse durchgeführt wurde. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 (01.01.-31.10.) Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG 500 1 325 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG- bei Eintrag von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG im FAER 1.000 3 6 Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt – § 24a Abs. 1 StVG- bei Eintrag von mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG im FAER 1.500 3 0 Hier ist die Anzahl der eingeleiteten Verfahren wegen des Verdachts auf Einnahme berauschender Mittel dargestellt. Verfahren mit negativem toxikologischem Gutachten werden eingestellt. Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 (01.01.-31.10.) Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt - § 24 a Abs. 2 StVG 500 1 434 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschenden Mittels geführt - § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24 a StVG im FAER 1.000 3 3 Kraftfahrzeug unter Wirkung eines berauschen- 1.500 3 0 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10956 3 Tatbestand Regelbuße Euro Fahrverbot Monate Anzahl Fälle 2017 (01.01.-31.10.) den Mittels geführt - § 24 a Abs. 2 StVG – bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24 a StVG im FAER 7. Durch welche konkreten gegebenenfalls neuen Maßnahmen hat der Senat im Jahr 2017 (Stichtag 31.10.2017) die Bevölkerung über die Gefahren des Führens eines Fahrzeugs im Straßenverkehr unter Einfluss berauschender Mittel im Sinne des § 24 a Absatz 2 StVG aufgeklärt ? Siehe Drs. 20/14591. Die dort genannten Maßnahmen wurden auch im Jahr 2017 fortgeführt. 8. Welche neuen Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig geplant, um die Anzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 a StVG zu verringern und die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen? Es ist beabsichtigt, die bewährten Maßnahmen fortzuführen. Neben diesen präventiven Maßnahmen wird die Polizei den Überwachungsdruck im Rahmen des täglichen Streifendienstes und bei gezielten Verkehrskontrollen weiter aufrechterhalten. Durch die Fortführung und Intensivierung des Programmes SFT (Standardisierte Fahrtüchtigkeitstest ) wird eine Überprüfung auch hinsichtlich der NPS (Neuen Psychoaktiven Substanzen) und eine bessere Klassifizierung zwischen Ordnungswidrigkeit (§ 24a Absatz 2 StVG) und Straftat (§§ 315c, 316 StGB) ermöglicht. Im September 2018 plant die Polizei die 12. Hamburger DiS-Woche (Drogenerkennung im Straßenverkehr), an der voraussichtlich rund 200 in der Drogenerkennung geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus dem gesamten Bundesgebiet teilnehmen werden. Die Polizei führt im Übrigen auch im Jahr 2018 zahlreiche Schwerpunkteinsätze mit der Zielrichtung „Alkohol und Drogen im Straßenverkehr“ durch. Darüber hinaus wird die Ausbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in der Drogenerkennung weiter intensiviert und fortgesetzt werden.