BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10957 21. Wahlperiode 17.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 10.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Sachstand Verschlickung der Elbe und des Hamburger Hafens (II) Die wiederkehrende Diskussion über die Verschlickung von bestimmten Teilen des Hafens und Elbgebieten schadet der Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit der gesamten Wirtschaft der Hansestadt. Die Aufgabe des Senats ist es, die vorgesehene Fahrrinnentiefe dauerhaft zu gewährleisten. Dafür ist mit dem Land Schleswig-Holstein vereinbart worden, Baggergut bei der Tonne E3 in der Nordsee zu verbringen. Diese Vereinbarung ist zunächst auf fünf Jahre bis 2021 befristet worden. Die Kosten pro Kubikmeter verbrachtes Baggergut sind für Hamburg dabei deutlich angestiegen. Für diese Übergangslösung hat Hamburg im vergangenen Jahr allein 100 Millionen Euro ausgegeben. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Für die Verbringung von Hamburger Baggergut in die Nordsee zur Tonne E3 sind im Jahr 2016 Kosten von insgesamt 31 Millionen Euro angefallen. Siehe hierzu auch Drs. 21/8323 und 21/10817. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Welche Kosten sind für die Unterhaltungsbaggerung beziehungsweise die Umlagerung und Verbringung zur Tonne E3 sowie für die Beprobung inklusive Monitoring bisher für das Jahr 2017 entstanden? Wenn möglich , Zusammensetzung der Kosten aufschlüsseln. Die Kosten können erst nach Abschluss des Wirtschaftsjahres beziffert werden. 2. Laut Drs. 21/10817 wurden bislang schon 2.651.300 tTS von 5.000.000 genehmigten tTS verbracht (Stand 1. November 2017). Bei einer frühzeitigen Erschöpfung der vereinbarten Kapazität bis 2021 sei beabsichtigt, die vereinbarte Verlängerungsoption gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. Wie sieht diese Option konkret aus und sind hierzu bereits Gespräche geführt worden? Wenn ja, von wem, wann und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde ihre Überlegungen und Vorbereitungen diesbezüglich zu konkretisieren? Zur Konkretisierung der Verlängerungsoption wurden noch keine Gespräche geführt. Zu Zeitpunkt und Inhalt zukünftiger Verhandlungen gibt der Senat aus verhandlungstaktischen Gründen grundsätzlich keine Auskunft. Drucksache 21/10957 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Laut Drs. 21/10817 bereitet Hamburg derzeit einen Genehmigungsantrag für die Verbringung von Baggergut in die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) vor. Auf welchem Stand befinden sich diese Vorbereitungen und wann ist mit Vorlage des Antrages zu rechnen? Der Genehmigungsantrag befindet sich weiterhin in der fachlichen Vorbereitung. Im September dieses Jahres wurde eine erste Vorerkundung durchgeführt, deren Ergebnisse derzeit ausgewertet werden. Parallel finden Gespräche mit den zuständigen Stellen auf Fachebene statt, von deren Ausgang unter anderem auch der Zeitpunkt der Vorlage des Antrags abhängig ist. 4. Sind die Überlegungen bezüglich der Anschaffung eines eigenen Schlickbaggers seit der letzten Auskunft in Drs. 21/10140 vorangeschritten ? Wenn ja, wie ist der derzeitige Stand hierzu? Wenn nein, aus welchem Grund stockt der Prozess? Ja, die Überlegungen sind vorangeschritten, der Prozess zur Bewertung dieser Fragestellung ist aber voraussichtlich erst Ende des Jahres 2017 abgeschlossen.