BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1096 21. Wahlperiode 28.07.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Hansjörg Schmidt und Dr. Joachim Seeler (SPD) vom 20.07.15 und Antwort des Senats Betr.: Mehr Schiffe unter deutscher Flagge – Wo besteht Handlungsbedarf? Deutschland ist als größte Exportnation innerhalb der Europäischen Union auf eine funktionierende maritime Wirtschaft angewiesen. Herzstück und Motor dieser innovativen Hochtechnologiebranche ist Hamburg mit einem der größten Häfen in Nordeuropa. 150.000 Beschäftigte in der Metropolregion und ein Wertschöpfungsanteil von 11 Prozent an der gesamten Hamburger Wirtschaftsleistung machen deren Wichtigkeit für die Stadt deutlich. Die Bedeutung der maritimen Wirtschaft geht aber weit über Hamburg und die Metropolregion hinaus. Rund 480.000 Beschäftigte bundesweit generieren eine Wertschöpfung von 29 Milliarden Euro pro Jahr. Davon wird ein Großteil durch die Zuliefererindustrie im Süden Deutschlands erwirtschaftet. Die Sicherung von Seemännischem Know-how und die Stärkung von Ausbildung und Beschäftigung sind von bundespolitischer Bedeutung. Es ist daher angezeigt, auch auf Bundesebene entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. 2001 hat sich das „Bündnis für Ausbildung und Beschäftigung in der Seeschifffahrt “ – „Maritimes Bündnis“ zusammengefunden. Der Bund, die norddeutschen Küstenländer, der Verband deutscher Reeder und die Gewerkschaft ver.di haben sich gemeinsam das Ziel gesetzt, dem Trend entgegenzuwirken , dass immer mehr ehemals unter deutscher Flagge fahrende Schiffe ausflaggen und unter „fremder“ Flagge fahren, um Kosten zu sparen. Ausflaggungen verschlechtern nicht nur die Arbeitsbedingungen und Beschäftigungschancen deutscher Seeleute, sondern wirken sich zudem negativ auf die Ausbildung aus. Über einen bestimmten Zeitraum hat das Maritime Bündnis gut funktioniert. Die bestehenden Maßnahmen sind infolge der Krise der Seeschifffahrt und in Anbetracht des Kostendrucks nicht mehr ausreichend. Seit einiger Zeit ist die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe wieder rückläufig. Der Bund muss den ihm durch die „EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr “ gegebenen Handlungsspielraum ausschöpfen, um die unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe finanziell zu entlasten und damit Wettbewerbsnachteile abzumildern. Bisher können Reedereien 40 Prozent der von den Seeleuten zu entrichtenden Lohnsteuer einbehalten. Eine Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 Prozent würde zu einer relativ kurzfristigen Kostenentlastung führen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/1096 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie hat sich die Zahl der unter deutscher Flagge fahrenden Schiffe in den letzten drei Jahren entwickelt? Wie viele Schiffe fahren aktuell unter deutscher Flagge? Die Daten zur Entwicklung der deutschen Handelsflotte werden vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unter folgendem Link publiziert: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Berufsschifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/. Die Zahl der Schiffe unter deutscher Flagge ist in den letzten Jahren gesunken und betrug im Juni 2015 356 Schiffe. 2. Wo sieht der Senat die konkreten Ursachen für diese Entwicklung? Die Wahl der Flagge ist nach Auffassung der zuständigen Behörde von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Mit der deutschen Flagge sind gegenüber anderen Flaggen Mehrkosten verbunden. Vor dem Hintergrund der schwierigen ökonomischen Lage der Seeschifffahrt wurden Schiffe ausgeflaggt. Siehe BT.-Drs. 18/4027. 3. Was wurde bisher im „Maritimen Bündnis“ vereinbart, damit möglichst viele Schiffe unter deutscher Flagge fahren und dadurch seemännisches Know-how erhalten bleibt? Was waren/war insbesondere a. die Zusagen des Verbandes Deutscher Reeder? Gilt immer noch die Zielzahl, dass mindestens 500 Schiffe unter deutscher Flagge fahren sollen? b. der Umfang der finanziellen Förderung durch den Bund? Zu den Vereinbarungen im Maritimen Bündnis und zum Umfang der finanziellen Förderung siehe BT.-Drs. 18/4027 vom 13. Februar 2015. 4. Hält der Senat die bisherigen Maßnahmen für ausreichend? 5. Wenn nein, welche weiteren Maßnahmen hält er für erforderlich? Welche Schritte gedenkt der Senat zu unternehmen, um diese auf den Weg zu bringen? Nein. Die zuständige Behörde bereitet eine Initiative zur befristeten Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts von 40 Prozent auf 100 Prozent vor, die in den Bundesrat eingebracht werden soll.