BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10970 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 13.11.17 und Antwort des Senats Betr.: 360 zusätzliche Vollzeitstellen in der stationären Pflege besetzt Der Pressemitteilung des Senats vom 10.11.2017 ist zu entnehmen, dass innerhalb weniger Monate mehr als 360 zusätzliche Vollzeitstellen in Hamburgs Pflegeheimen besetzt und die geforderte Fachkraftquote von 50 Prozent eingehalten werden konnten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der ab 1. Januar 2017 gültige Rahmenvertrag über die vollstationäre pflegerische Versorgung gemäß § 75 SGB XI für die Freie und Hansestadt Hamburg sieht eine Personalbemessung bezogen auf die mit dem Pflegestärkungsgesetz II eingeführten fünf Pflegegrade statt der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden drei Pflegestufen vor. Die Vertragspartner waren sich bei Vertragsabschluss in 2016 einig, dass damit insgesamt eine Verbesserung der Personalausstattung in den Pflegeheimen verbunden ist, die jedoch von mehreren Faktoren wie der veränderten Bewohnerstruktur durch die Umstellung auf Pflegegrade und der tatsächlichen Belegung der Plätze abhängt. Einmalig wurde daher in der Übergangsvereinbarung nach § 92c SGB XI für Hamburg vereinbart, dass alle Pflegeheime zum Stichtag 30. Juni 2017 den Landesverbänden der Pflegekassen Daten liefern, die eine Aussage über die konkrete Personalausstattung und die Einhaltung der neuen allgemeingültigen Stellenschlüssel ermöglichen. Auf diesen Daten und dem Vergleich zur Umstellungsgrundlage zum Pflegestärkungsgesetz II aus April 2016 basiert die oben genannte Pressemitteilung mit einer Erhöhung von rund 360 zusätzlich finanzierten und real besetzten Vollzeitstellen beim Pflegepersonal. In dieser Detailliertheit liegen die Daten nur für die genannten zwei Zeitpunkte vor. Es wurde nicht erhoben, in welchem Umfang die zusätzlichen Stellen durch Umwandlung von Teilzeitbeschäftigung in Vollzeit besetzt wurden. Die Stellen sind, sofern sich Anzahl und Pflegegradstruktur der Bewohnerinnen und Bewohner nicht ändern, von den Pflegeheimträgern dauerhaft zu besetzen und wiederzubesetzen, um die Personalbemessungsvorgaben gemäß Rahmenvertrag zu erfüllen. Angaben zur Bewohnerstruktur und daraus resultierendem Personaleinsatz für einzelne Pflegeheime unterliegen dem Schutz des Betriebsgeheimnisses. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Vollzeitstellen wurden seit Januar 2017 in Hamburgs Pflegeheimen besetzt? 2. Wie viele Vollzeitstellen in Hamburgs Pflegeheimen konnten seit Januar 2017 nicht besetzt werden? 3. Wie ist das Saldo aus neu besetzten Stellen und Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen , die aufgegeben wurden (Brutto-Netto-Stellenverhältnis)? 4. Wie viele der zusätzlichen Vollzeitstellen sind befristet besetzt? Drucksache 21/10970 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. In welchen Pflegeheimen und durch welche Träger wurden diese Vollzeitstellen besetzt und über welche Einrichtungen verteilen sich diese zusätzlichen Stellen? Siehe Vorbemerkung. 6. Wie ist die exakte Fachkraftquote nach den zusätzlich besetzten Stellen ? Auf Basis der in der Vorbemerkung dargestellten einmaligen Datenermittlung betrug die Fachkraftquote am 30. Juni 2017 über alle Hamburger Pflegeheime bezogen auf das Personal-Ist rund 52 Prozent. 7. Wie viele Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse in Hamburgs Pflegeheimen wurden in Vollzeitstellen umgewandelt? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie hat sich die Zahl der Vollzeitäquivalente seit 2010 im Verhältnis zur Platzzahl in Hamburger Pflegeheimen entwickelt? (Bitte jahresweise angeben.) 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Platzzahl 17.322 17.403 17.743 17.886 18.070 18.051 17.891 17.525 Personal in Vollzeitäquivalenten 9.420 9.627 10.182 Auslastung 88% 87% 88% 88% 86% 88% Quelle für Platzzahl: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, jeweils zum Stichtag 15.12. d.J., für 2017 zum Stichtag 30.06.2017 Quelle Personal: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistiken 2011, 2013 und 2015 Quelle Auslastung: Erhebung der Bezirksämter bis 2013 (vergleiche Drs. 20/11247), für 2015 Statistisches Bundesamt Pflegestatistik 2015, für 2017 siehe Vorbemerkung Die Pflegestatistik wird alle zwei Jahre zum 15.Dezember des Jahres erhoben. Diese Angaben enthalten auch Vollzeitäquivalente für die Beschäftigen in Tagespflegeeinrichtungen , weil die Pflegestatistik bei dieser Auswertung nicht zwischen voll- und teilstationären Einrichtungen unterscheidet. Zur Besonderheit der Datenmeldung in 2017 siehe die Vorbemerkung. 9. Wie hat sich das Verhältnis von Platzzahl zur Auslastung seit 2010 entwickelt ? Siehe Antwort zu 8.