BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10971 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 13.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Toiletten ohne Plan? – Kontrollmechanismen und Umsetzung von Standards an den staatlichen Schulen Auf die Fragen 4. – 10. in meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/10834, zu den fehlenden Kapazitäten beziehungsweise Ausstattungsstandards von Schultoiletten an Hamburger Schulen, sowohl für Schüler/ -innen als auch für Lehrer/-innen, gab der Senat an: Die genannten Regelungen für die Sanitäranlagen würden gelten und die erfragten Daten würden statistisch nicht gesondert erfasst und eine Beantwortung sei daher im Rahmen einer Parlamentarischen Anfrage aus Aufwandsgründen nicht möglich. Dies irritiert und erzeugt Bedarf an weiterer Erläuterung. Ich frage den Senat: 1. Wenn, wie der Senat angibt, die genannten Regelungen für die Sanitäranlagen unverändert gelten, die dafür zugrunde liegenden Daten aber nicht statistisch vorliegen. Wie genau wird dann vom Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde sichergestellt, dass eine regelhafte Überprüfung und Evaluation der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen erfolgt? (Bitte Sachverhalt erläutern und das genaue Verfahren der Überprüfung vor diesem Hintergrund sowohl für Schüler/ -innen- als auch für Lehrer-/-innensanitärbereiche beschreiben.) a. Wer genau ist mit welcher institutionellen Zugehörigkeit und Qualifikation für die Überprüfungen und Beurteilungen der Sanitärstandards an den staatlichen Schulen zuständig? 2. Wenn, wie der Senat angibt, die genannten Regelungen für die Sanitäranlagen unverändert gelten, die dafür zugrunde liegenden Daten aber nicht statistisch vorliegen. Wie genau wird dann vom Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde sichergestellt, dass eine umgehende Nachausstattung beziehungsweise Instandsetzung bei der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen möglich ist? (Bitte Sachverhalt erläutern und das genaue Verfahren der Nachausstattung beziehungsweise Instandsetzung vor diesem Hintergrund sowohl für Schüler/ -innen- als auch für Lehrer-/-innensanitärbereiche beschreiben.) a. Wer genau ist mit welcher institutionellen Zugehörigkeit und Qualifikation für die Nachausstattung und Instandsetzung der Sanitärstandards an den staatlichen Schulen zuständig? 3. Wenn, wie der Senat angibt, die genannten Regelungen für die Sanitäranlagen unverändert gelten, die dafür zugrunde liegenden Daten aber nicht statistisch vorliegen, wie genau wird dann vom Senat beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde die notwendige Kostenkalkulation Drucksache 21/10971 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 und angemessene Finanzierung der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen sichergestellt? (Bitte Sachverhalt erläutern und das genaue Verfahren der Kostenkalkulation und der Finanzierung sowohl für Schüler/-innen- als auch für Lehrer-/-innensanitärbereiche beschreiben .) a. Wer genau ist mit welcher institutionellen Zugehörigkeit und Qualifikation für die Kostenkalkulation und die Finanzierung zur Einhaltung der Regelungen für die Sanitäranlagen an den staatlichen Schulen zuständig? 4. Wenn, wie der Senat angibt, die genannten Regelungen für die Sanitäranlagen unverändert gelten, die dafür zugrunde liegenden Daten aber nicht statistisch vorliegen. Wie genau wird der Senat beziehungsweise die zuständigen Fachbehörde über Bedarfe und Mängel bei der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen informiert? (Bitte Sachverhalt erläutern und das genaue Informations- beziehungsweise Meldeverfahren vor diesem Hintergrund sowohl für Schüler/-innen- als auch für Lehrer-/-innensanitärbereiche beschreiben.) a. Wer genau informiert mit welcher institutionellen Zugehörigkeit und Qualifikation über Bedarfe und Mängel bei der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen? 5. Wenn, wie der Senat angibt, die genannten Regelungen für die Sanitäranlagen unverändert gelten, die dafür zugrunde liegenden Daten aber nicht statistisch vorliegen. Wie genau beauftragt und plant der Senat beziehungsweise die zuständigen Fachbehörde dann die Beseitigung bestehender Bedarfe und Mängel bei der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen? (Bitte Sachverhalt erläutern und das genaue Beauftragungsverfahren vor diesem Hintergrund sowohl für Schüler/ -innen- als auch für Lehrer-/-innensanitärbereiche beschreiben.) a. Wer genau mit welcher institutionellen Zugehörigkeit und Qualifikation war/ist für die Beauftragung der Abstellung dieser Bedarfe und Mängel bei der Schultoilettenausstattung an allen staatlichen Schulen zuständig? 6. Kann der Senat garantieren, dass die geltenden Regelungen für die Sanitäranlagen an allen staatlichen Schulen gegenwärtig (Stand 2017) eingehalten beziehungsweise zeitnah umgesetzt/hergestellt werden? Wenn ja, wie genau geschieht das, eingedenk der angeblich nicht gesondert statistisch erfassten Daten zur Bedarfssituation? (Bitte im Einzelnen Stellung nehmen und das entsprechende Verfahren samt der greifenden Maßnahmen sowie involvierten Personen und Institutionen erläutern.) 7. Wenn der Senat nicht garantieren kann, dass die geltenden Regelungen für die Sanitäranlagen an allen staatlichen Schulen gegenwärtig (Stand November 2017) eingehalten beziehungsweise zeitnah umgesetzt/hergestellt werden, wie wird das begründet und wie ist das rechtlich vertretbar ? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen sowie Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen.) 8. Wenn der Senat nicht garantieren kann, dass die geltenden Regelungen für die Sanitäranlagen an allen staatlichen Schulen gegenwärtig (Stand November 2017) eingehalten beziehungsweise zeitnah umgesetzt/hergestellt werden, wie wird das gegenüber den Betroffenen Schulen, Schülern /-innen und Lehrern/-innen gerechtfertigt? (Bitte sachlich und fachlich Stellung nehmen sowie Rechtsgrundlage nennen und als Datei anfügen .) 9. Wenn der Senat nicht garantieren kann, dass die geltenden Regelungen für die Sanitäranlagen an allen staatlichen Schulen gegenwärtig (Stand 2017) eingehalten beziehungsweise zeitnah umgesetzt/hergestellt wer- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10971 3 den, mittels welcher konkreten Maßnahmen ist vom ihm beziehungsweise von der zuständigen Fachbehörde bis wann genau geplant diese Garantie sicherzustellen? (Bitte Maßnahmen nennen, jeweils erläutern und Terminierung angeben.) Die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ausstattung der Schulgebäude liegt in der Verantwortung von SBH | Schulbau Hamburg (SBH), GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) und HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG (HEOS) in Abstimmung mit der Schule und der Behörde für Schule und Berufsbildung. Die Ausstattung der Sanitäranlagen ist im Rahmen von Neubau- und Sanierungsprojekten bei SBH und GMH Teil der Planungsleistungen und wird bei Abnahme der Baumaßnahmen bestätigt. Für die berufsbildenden Schulen des ÖPP-Modells (siehe Drs. 19/4209) erfolgte eine Abstimmung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Vorwege der Ausschreibung, die auch die Ausstattung mit Sanitäranlagen umfasst. Meldungen von kurzfristig zu behebenden Mängeln werden bei SBH und GMH vom Schulhausmeister in ein sogenanntes Störungsportal eingegeben und lösen unmittelbar einen Instandhaltungsauftrag aus. Mittelfristige Instandhaltungsbedarfe werden jährlich identifiziert und zwischen Schulleitung SBH beziehungsweise GMH abgestimmt , die auch jederzeit für die Anzeige von dringenden Instandhaltungs- sowie Sanierungsbedarfen zur Verfügung stehen. Bei HEOS werden Meldungen von kurzfristig zu behebenden Mängeln und Störungen über einen sogenannten User-Help- Desk aufgenommen und auf Grundlage der vereinbarten Leistungsbeschreibungen abgearbeitet. Zur Finanzierung aller Maßnahmen im Mieter-Vermieter-Modell siehe Drs. 20/5317, 21/2943, 21/3149 sowie 21/3490.