BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10979 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE) vom 14.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungspolitik: Anzahl der förderberechtigten Haushalte in Hamburg Die letzten Zahlen zu den förderberechtigten Haushalten stammen aus dem Jahre 2015 (vergleiche Drs. 21/8286 vom 17.3.2017). Mittlerweile müssten die Ergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2016 vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegen inzwischen aktuellere Daten zur Förderberechtigung Hamburger Haushalte mit Blick auf eine öffentlich geförderte Wohnung im 1. beziehungsweise 2. Förderweg vor? a. Wenn ja, bitte ich darum, die Tabelle aus der Drs. 20/7335 zu aktualisieren und die Angaben über die förderberechtigten Haushalte nicht nur prozentual, sondern auch nominal zu machen. b. Wenn nein, wann ist mit den entsprechenden, neueren Daten zu rechnen? Auf Grundlage der vorliegenden Daten aus dem aktuellen Mikrozensus 2016 über die Zahl der Haushalte und deren Einkommenssituation wurde der Anteil der förderberechtigten Haushalte in Hamburg von der zuständigen Behörde für das Jahr 2016 wie folgt geschätzt: Anteil an berechtigten Haushalten für die Förderung im 1. und 2. Förderweg (2016) Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte in der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG Haushalt Einkommens - grenze Basiswert zzgl. 30% 1. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte %-Anteil und nominaler Anteil zzgl. 60% 2. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte %- Anteil und nominaler Anteil 1 Person 12.000 € 15.600 € 23.250 € 36% 168.000 Haushalte 19.200 € 28.300 € 51% 237.000 Haushalte 2 Personen 18.000 € 23.400 € 34.400 € 23% 65.000 Haushalte 28.800 € 41.100 € 35% 98.000 Haushalte Drucksache 21/10979 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Einkommensgrenzen und Anteil der berechtigten Haushalte in der Hamburger Mietwohnraumförderung § 8 Abs. 2 HmbWoFG Haushalt Einkommens - grenze Basiswert zzgl. 30% 1. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte %-Anteil und nominaler Anteil zzgl. 60% 2. Förderweg entspricht einem Brutto- Einkommen p.a. von ca. berechtigte Haushalte %- Anteil und nominaler Anteil 3 Personen 23.100 € 30.030 € 43.900 € 35% 32.000 Haushalte 36.960 € 53.700 € 49% 45.000 Haushalte 4 Personen 28.200 € 36.660 € 53.300 € 40% 26.000 Haushalte 45.120 € 65.300 € 54% 35.000 Haushalte 5 Personen u.m. 33.300 € 43.290 € 62.800 € 45% 10.000 Haushalte 53.280 € 77.000 € 57% 12.000 Haushalte insgesamt 33% 301.000 Haushalte 46% 427.000 Haushalte Quelle: Schätzungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auf Basis des Mikrozensus 2016/Statistikamt Nord (auf Tausend gerundet) Hinweis: Aufgrund des geringen Stichprobenumfangs des Mikrozensus können die geschätzten Anteile der jeweils berechtigten Haushalte, insbesondere bei den Vier- beziehungsweise Fünfpersonenhaushalten , zwischen den einzelnen Erhebungszeiträumen des Mikrozensus erheblich schwanken.