BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10980 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Grunwaldt und Dennis Thering (CDU) vom 14.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Warum hat der Senat ausgerechnet bei den SchnellBussen die Langsamkeit entdeckt? Verbleib der vom Verkehrssenator für das 4. Quartal 2016 angekündigten Analyse zum SchnellBus-System Wie aus der Senatsantwort auf eine CDU-Anfrage (Drs. 21/186) aus dem April 2015 hervorging, werden die sogenannten SchnellBusse ihrem Namen bereits Längerem kaum noch gerecht, da sich ihre Umlaufzeiten über die Jahre weitestgehend denen der StadtBus-Linien angenähert haben. Dennoch hält der Senat weiterhin an SchnellBussen und dem damit verbundenen SchnellBus-Zuschlag fest. Initiiert durch einen CDU-Antrag (Drs. 21/483) hatte die Bürgerschaft den Senat daher per Beschluss vom 10. Dezember 2015 aufgefordert, bis zum 31.05.2016 „darzulegen, wie sich die Auslastung insgesamt und die Verteilung auf die Nutzergruppen der SchnellBus-Linien darstellen und welche dieser Linien beziehungsweise Linienabschnitte parallel zu Linien der MetroBusse beziehungsweise StadtBusse oder Schnellbahn- Linien verkehren.“ Darüber hinaus sollte geprüft werden, „wie hinsichtlich der verkehrlichen, betrieblichen und wirtschaftlichen Konsequenzen das Schnell- Bus-Netz in Gänze oder in Teilen in das MetroBus- und StadtBus-Netz des HVV integriert werden kann“ (siehe Drs. 21/2257). Am 28. Juni 2016 unterrichtete die Präsidentin der Bürgerschaft (Drs. 21/5041) über ein entsprechendes Antwortschreiben des Wirtschaftssenators , in dem dieser ankündigte, im 4. Quartal 2016 eine umfassende Analyse samt Handlungskonzept zum Thema SchnellBusse vorlegen zu wollen. Inzwischen ist ein Jahr verstrichen und, wie aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage aus dem September 2017 hervorging, war die Evaluierung zu diesem Zeitpunkt noch immer nicht abgeschlossen. Ein neuer Termin wurde ebenfalls nicht genannt (Drs. 21/10299). Damit überschreitet der Senat nicht nur massiv die von der Bürgerschaft gesetzte Berichtsfrist, sondern versäumt es auch, Maßnahmen einzuleiten, die die Qualität der SchnellBus-Anbindungen sichern. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV), der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) wie folgt: 1. Zu welcher Kalenderwoche welches Jahres plant der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Ergebnisse der Analyse und das Handlungskonzept, die laut Drs. 21/5041 ursprünglich für das 4. Quartal 2016 angekündigt waren, vorzulegen? Wenn keine Frist benannt werden kann, warum nicht? Drucksache 21/10980 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Es ist beabsichtigt, das Ersuchen der Bürgerschaft in der ersten Hälfte des Jahres 2018 zu beantworten. 2. In Drs. 21/10299 heißt es, der Senat führe zusammen mit dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und den Verkehrsunternehmen Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN), Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und KVG Stade GmbH (KVG) eine umfassende Untersuchung durch. a) Wer wurde wann mit dieser Untersuchung beauftragt? Das SchnellBus-Netz wurde seit Anfang des Jahres 2016 von einer Arbeitsgruppe aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der zuvor genannten Unternehmen und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) untersucht. Ein externes Gutachten wurde nicht vergeben b) Wurde diese Untersuchung öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Es handelt sich nicht um eine gesondert zu beauftragende Leistung. c) Wurde diese Untersuchung mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, seit wann liegen die Ergebnisse dieser Untersuchung der zuständigen Behörde vor und zu wann werde diese in das Transparenzportal eingestellt? Die Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen, die Ergebnisse und ein Handlungskonzept werden derzeit noch abgestimmt. Die Untersuchungen sind Ergebnis einer internen Arbeitsgruppe zwischen HVV, HOCHBAHN, VHH und BWVI und sind kein Gutachten im Sinne des Transparenzgesetzes. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. d) Welche Kosten entstehen durch diese Untersuchung und wie genau verteilen sich die Kosten gegebenenfalls auf die verschiedenen Kostenträger ? Es sind neben den sich aus der Antwort zu 2. b) ergebenden Kosten keine weiteren entstanden. Der Personalaufwand wurde nicht erfasst. Die HOCHBAHN ist alleiniger Kostenträger der zusätzlichen Ausgaben. 3. Der Senat begründet den SchnellBus-Aufschlag stets mit dem gebotenen Komfort und räumt ein, dass eine Zeitersparnis gegenüber regulären Buslinien kaum noch gewährleistet sei. Die zeitliche Angleichung an den regulären Busverkehr wird offenbar bereitwillig hingenommen. a) Wenn doch weiterhin mit dem Faktor „Geschwindigkeit“ geworben wird (http://www.hamburg.de/bus/2310428/schnellbusse-inhamburg /), wieso wurden keine Maßnahmen entwickelt, um die Zeitersparnis als primären Produktvorteil der SchnellBusse zu erhalten? Im Rahmen der Busbeschleunigung sind die Busverkehre in Hamburg, besonders die MetroBus-Linien, beschleunigt worden. Durch diese Maßnahmen hat sich der Reisezeitvorteil des SchnellBusses relativiert. Zum Stand der Überprüfung des Schnellbus- Netzes siehe Antworten zu 1. und 2. a) bis d). b) Warum hat man sich dazu entschieden, die Produktphilosophie, Bushaltestellen auszulassen, aufzugeben? Nach wie vor halten die SchnellBus-Linien nicht an allen Haltestellen. Das Produktmerkmal besteht unverändert fort. c) Woher leitet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Annahme ab, dass Fahrgäste einen SchnellBus nutzen, um komfortabel und nicht schnell zum gewünschten Ziel zu kommen? Dem Großteil der Fahrgäste des SchnellBusses stehen alternative und zuschlagsfreie Verbindungen zur Verfügung, die zum Teil auch schneller sind. Aus Kundenbefragungen geht hervor, dass die Entscheidung für den SchnellBus aufgrund des Komforts, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10980 3 hier vor allem die Beförderung ohne Umstieg, getroffen wird. Die Reisezeit ist für diese Kunden gegenüber dem Komfort nachrangig. d) Inwiefern ist geplant, die SchnellBusse als Konsequenz aus der Senatskommunikation bei diesem Thema in Komfortbusse umzubenennen ? Siehe Antwort zu 1. e) In Ausnahmefällen (Toleranzgrenze bei 10 Prozent) dürfen Standardfahrzeuge auf SchnellBus-Linien eingesetzt werden. Wie genau wird die Einhaltung dieser Toleranzgrenze kontrolliert und stellt sich der Einhaltungsgrad seit 2011 dar? Bitte jahresweise aufschlüsseln. Die Betriebsplanung wird so durchgeführt, dass keine Standardfahrzeuge auf SchnellBus-Linien eingesetzt werden müssen. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen und nur, um Fahrtausfälle zu vermeiden. Sollte dies vorkommen, wird die Zahl der Standardfahrzeuge in der Betriebsstatistik erfasst. Auf der Linie 37 wurden zur Erprobung innovativer Fahrzeuge Hybridbusse ohne SchnellBus-Ausstattung eingesetzt, die jedoch als SchnellBus-Fahrzeug erfasst werden. Anteil der eingesetzten SchnellBus-Fahrzeuge auf SchnellBus-Linien der HOCHBAHN: Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Anteil in % k.A.* 97,4% 97,9% 98,4% 97,2% 97,4% 97,4%** * Für das Jahr 2011 liegen keine vollständigen Daten mehr vor. ** Daten für das Jahr 2017 wurden bis 14. November berücksichtigt. Eine Auswertung der Daten der VHH (für die Linien 31, 48 und 49) ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich, da alle Betriebsberichte ab dem Jahr 2011, mehr als 2.500 Akten, händisch ausgewertet werden müssten. f) Wird in solchen Fällen ebenfalls der SchnellBus-Zuschlag erhoben? Wenn ja, wie lässt sich dies aus Fahrgastsicht und unter Komfortgesichtspunkten rechtfertigen? Der SchnellBus-Zuschlag wird für die Nutzung einer SchnellBus-Linie stets erhoben. Aus Fahrgastsicht ist hier vorrangig die Transparenz und Verlässlichkeit des Tarifangebots ausschlaggebend. Preisgestaltung nach dem Zufallsprinzip entspricht nicht den Tarifgrundsätzen. Zudem werden weitere Komfortmerkmale (zum Beispiel Entfall von Umsteigenotwendigkeit) auch unabhängig vom eingesetzten Fahrzeug weiterhin erfüllt.