BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10981 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 14.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Standgebühren auf dem Hamburger DOM Der Hamburger Dom existiert seit 1893 und ist seitdem zu einer Institution unserer Stadt geworden, die sowohl die Hamburger Bevölkerung als auch zahlreiche Gäste erfreut. Für Touristen ist der Dom zum festen Bestandteil des Besuchsprogramms in Hamburg geworden. Auch ist der Dom von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für Gewerbetreibende. Auf dem Dom arbeiten und wohnen während der Spielzeit knapp 3.600 Personen, die neben dem eigenen Erlös auch für Umsatz bei den Gewerbetreibenden in der näheren Umgebung sorgen. Zudem profitieren verschiedene Zulieferbetriebe an dem beliebten Volksfest. So werden insbesondere die gastronomischen Betriebe auf dem Dom täglich mit frischer Ware beliefert. Trotz der erfolgreichen Entwicklung darf jedoch nicht darüber hinweggesehen werden, dass die Schausteller auf dem Hamburger Dom einem stetig anwachsenden Kostendruck ausgesetzt sind. Die Standgebühren haben sich über die letzten Jahre deutlich erhöht und werden es aller Wahrscheinlichkeit nach auch in Zukunft tun. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie hat sich die Höhe der Standgebühren für Schausteller auf dem Hamburger Dom seit 2011 bis heute entwickelt? Bitte nach Jahren angeben. 2. Sollte es zu Gebührenanhebungen gekommen sein, womit wurden diese im Einzelnen begründet? Jahr Erhöhung/Begründung 2017 10%, Preissteigerungen bei mehreren Dienstleistungen, wie Sanitätsdienste , Reinigung, und Entsorgung 2016 2,35 % allgemeine Anpassung an Preissteigerungen 2015 Keine, Absenkung für Festzelte 2014 2,35 % allgemeine Anpassung an Preissteigerungen 2013 Keine 2012 Keine 2011 Keine 3. In welcher Höhe soll sich die Standgebühr für Schausteller auf dem Hamburger Dom in den kommenden Jahren bis 2020 befinden? Bitte nach Jahren angeben. 4. Sollten weitere Gebührenanhebungen geplant sein, womit sollen diese begründet werden? Die Gebühren für das Marktwesen und im Speziellen die Standgebühren für Volksfeste auf dem Heiligengeistfeld sind in circa 50 einzelne Gebührentatbestände gegliedert und nach Sparten differenziert. Diese sind in der Gebührenordnung für das Marktwe- Drucksache 21/10981 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sen festgeschrieben. Die Gebührenordnung ab dem Jahr 2018 ist noch nicht veröffentlicht und die Kalkulation der Folgejahre ist noch nicht erfolgt. Diese wird im Rahmen der jährlichen Gebührenüberprüfung unter Vorgaben der Finanzbehörde erfolgen . Die bisherige Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 hat ergeben, dass die Gebühren angepasst werden müssen, um alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Kosten abzudecken. Hierbei handelt es sich ganz überwiegend um Kosten für gestiegene Sicherheitsanforderungen. Es ist vorgesehen die Gebühren sukzessive in den kommenden drei Jahren (2018, 2019 und 2020) um jeweils 8 Prozent zu erhöhen. Zukünftige weitere kosten- und damit gebührenrelevante Entwicklungen sind noch nicht berücksichtigt. 5. Haben sich die Preise für Besucher aufgrund der Gebührenanhebungen in den letzten Jahren verändert? Wenn ja, inwiefern? Die Preise legen die zugelassenen Schaustellergeschäfte eigenständig fest. Die Preise werden durch die zuständige Behörde aufgrund der Vielzahl der angebotenen Waren und Dienstleistungen nur teilweise dokumentiert. Es gibt regelmäßig Preissteigerungen auch in Jahren, in denen keine Erhöhung der Standgebühren erfolgte, was verdeutlicht, dass auch andere Faktoren (beispielsweise Einkaufspreise, Lohnentwicklungen , Energiepreise und Transportkosten) bei der Kalkulation der Preise der einzelnen Geschäfte eine Rolle spielen. Die Standgebühren haben bei den Schaustellerunternehmen jeweils einen unterschiedlichen Anteil in der Kalkulation der Verkaufspreise . Sämtliche Dienstleistungen werden regelmäßig ausgeschrieben, um die jeweils wirtschaftlichsten Angebote zu erhalten. 6. Handelt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde aktiv mit entsprechenden Maßnahmen, um die betroffenen Schausteller bei Kostensteigerungen zu unterstützen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind das? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antworten zu 4. und zu 5.