BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10983 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 14.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Die Pläne des Senats zum Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz – Plant der Senat an der Realität vorbei? Nach den Plänen des Senats soll das Hamburgische Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Auch wenn die Resozialisierung von Straftätern der beste Opferschutz und eine Verbesserung der Resozialisierung damit grundsätzlich zu begrüßen ist, ergibt ein entsprechendes Gesetz nur Sinn, wenn die Personalsituation eine Erfüllung gesetzlicher Ansprüche auch zulässt. Seit Monaten kommt es in Hamburgs Justizvollzugsanstalten immer wieder zu massiven Leistungseinschränkungen für die Gefangenen. Ob die Arbeit in den Betrieben, Sportangebote, soziale Trainings oder begleitete Ausgänge, um nur einige Beispiele zu nennen, regelmäßig können aus Personalnot entsprechende Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Der Justizsenator verspricht immer wieder eine Verbesserung der Situation. So heißt es beispielsweise in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/6092 vom 22. September 2016: „Deutliche Entlastungen erwartet der Justizvollzug schon ab Oktober (Anm. 2016), weil dann 20 neue vollausgebildete Kräfte auf den Stationen eingesetzt werden.“ Tatsächlich ist aber das Gegenteil der Fall: Arbeiteten Ende Juni 2015 noch 894 Justizvollzugsbeamte in Hamburgs Justizvollzugsanstalten, waren es Ende August dieses Jahres nur noch 867 – bei einem Zuwachs von rund 400 Gefangenen im gleichen Zeitraum (Drs. 21/10363). Manche Stationen werden nur mit Anwärtern besetzt, weil keine Kräfte mehr da sind. Nun stellt sich die Frage, ob der Senat überhaupt weiß, wie viele Justizvollzugsbedienstete in den kommenden Jahren pensioniert werden. In der Antwort auf die Große Anfrage Drs. 21/10363 gibt der Senat an, dass im Jahr 2018 36, im Jahr 2019 48, im Jahr 2020 53, im Jahr 2021 64, im Jahr 2022 44 und in Jahr 2023 46 Beamte zur altersbedingten Pensionierung anstehen. Wenn man diese Zahlen vergleicht mit den Angaben, die er in der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5368 macht, ergeben sich erstaunlicherweise massive Abweichungen. So heißt es dort: 2018: 43, 2019: 51, 2020: 69, 2021: 80, 2022: 54 und 2023: 19. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Im Jahr 2013 wurde die Entscheidung getroffen, die Ausbildung mit einem Lehrgang wieder aufzunehmen. Nach Abschluss dieses Ausbildungslehrgangs im Jahr 2015 wurden deutlich mehr Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes in den regulären oder außerplanmäßigen Ruhestand versetzt als neu ausgebildete Bedienstete zur Verfügung standen. Während am 31. Dezember 2014 noch 896 Bedienstete im All- Drucksache 21/10983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 gemeinen Vollzugsdienst tätig waren, waren es am 31. Dezember 2015 nur noch 871. Im Jahr 2016 konnte das Verhältnis von Zu- und Abgängen erstmals wieder umgekehrt werden und der Personalbestand des Allgemeinen Vollzugsdienstes wuchs vom 31. Dezember 2015 zum 31. Dezember 2016 um vier Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes auf. Die im September 2016 prognostizierte Zunahme des Personals war zutreffend, da bis zum Ende des Jahres 2016 durch den Abschluss des Lehrgangs 2/14 zum 30. September 2016 noch erhebliche Zugänge zu verzeichnen waren und die Zugänge die Abgänge überwogen, sodass vom September 2016 bis zum 31. Dezember 2016 ein Zuwachs im Allgemeinen Vollzugsdienst stattgefunden hat. Im Jahr 2017 wuchs der Personalbestand durch den Abschluss der Lehrgänge 1/15 und 2/15 bis zum 1. Mai 2017 zunächst wieder an. Seither sinkt der Personalbestand durch die regulären und außerplanmäßigen Versetzungen in den Ruhestand. Unter Berücksichtigung der noch zu erwartenden regulären und außerplanmäßigen Versetzungen in den Ruhestand bis zum 31. Dezember 2107 sowie der Zugänge aufgrund des zum 30. November 2017 abschließenden Lehrgangs 3/15 wird der Personalbestand bis zum 31. Dezember 2017 ansteigen und dann bei voraussichtlich 878 liegen. Nach den Erfahrungen, die in den aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Projekten gesammelt wurden, geht der Senat davon aus, dass mit der Umsetzung des Hamburgisches Resozialisierungs- und Opferhilfegesetzes (HmbRes OG) auf die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten im Bereich des Allgemeinen Vollzugsdienstes und bei den Vollzugsabteilungsleitungen erhöhte qualitative Anforderungen im Hinblick auf die Entwicklung eines gemeinsamen Fallverständnisses sowie einer starken Vernetzung mit Straffälligenhilfe, Bewährungshilfe und externen Trägern zukommen. Die aus einer Weiterentwicklung der Aufgaben resultierenden Fragen zu Stellenhebungen werden durch die zuständige Behörde in den laufenden Prüfungsprozess mit einbezogen. Der Prüfungsprozess ist aber noch nicht abgeschlossen. Den Anwärterinnen und Anwärtern werden entsprechend ihrem Ausbildungsstand auch Aufgaben zugeteilt, die alleine zu bewältigen sind; sie werden aber grundsätzlich nicht eigenverantwortlich eingesetzt. Die Anwärterinnen und Anwärter sind stets von ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen umgeben, die jederzeit ansprechbar und verantwortlich sind. Die vorausgeschickt, werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Auf welcher Basis werden die voraussichtlichen altersbedingten Abgänge ermittelt? 2. Woraus ergeben sich konkret die massiven Abweichungen zwischen den Angaben des Senats in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/5368 und auf die Große Anfrage Drs. 21/10363, nämlich: a. 2018: 43 (Drs. 21/5368) zu 36 (Drs. 21/10363)? b. 2019: 51 (Drs. 21/5368) zu 48 (Drs. 21/10363)? c. 2020: 69 (Drs. 21/5368) zu 53 (Drs. 21/10363)? d. 2021: 80 (Drs. 21/5368) zu 64 (Drs. 21/10363)? e. 2022: 54 (Drs. 21/5368) zu 44 (Drs. 21/10363)? f. 2023: 19 (Drs. 21/5368) zu 46 (Drs. 21/10363)? 3. Wie viele Justizvollzugsbedienstete werden denn nun tatsächlich bis zum Jahr 2024 jährlich wegen Erreichen der Altersgrenze aus dem Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg ausscheiden? Altersbedingte Abgänge werden seit dem 1. Januar 2017 mit dem Auswertungstool ePeCo (elektronisches Personalcontrolling) ermittelt. Ausgewertet werden Daten aus dem Abrechnungssystem PAISY. Bis zum 31. Dezember 2016 wurden diese Daten mit SAP BusinessObjects (BO) ermittelt. Aufgrund der Umstellung des Berichtsverfahrens auf ePeCo ergeben sich einige methodische Unterschiede bei der Berechnung der Prognosedaten zu altersbedingten Abgängen. Das Auswertungstool ePeCo wurde Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10983 3 als zentrales Auswertungstool für alle Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg eingeführt. Dadurch können alle Behörden nach den gleichen Kriterien auswerten und erhalten auf diese Weise eine zuverlässigere Grundlage für künftige Planungen. Dies gilt insbesondere für abweichende Altersgrenzen wie im Allgemeinen Vollzugsdienst. Für Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte wird eine Altersgrenze von 60 prognostiziert. Die Bediensteten, die ihren Ruhestand zu einem anderen Zeitpunkt planen und dies bereits vereinbart haben (zum Beispiel Dienstzeitverlängerung), werden mit ihrem tatsächlichen Eintritt in den Ruhestand geplant. Eine Prognose über zukünftige Abgänge auf der Grundlage der Daten eines Stichtags in der Zukunft ist Veränderungen unterworfen. Abweichungen ergeben sich insbesondere aus Änderungen beim Personalbestand, zum Beispiel Versetzungen, Laufbahnwechsel , vorzeitiger Ruhestand, Dienstzeitverlängerung, Tod. Im Übrigen siehe Drs. 21/10363. 4. An den 2015 gestarteten Lehrgängen nahmen beziehungsweise nehmen insgesamt 64 Anwärter teil, an den 2016 gestarteten Lehrgängen insgesamt 71 und an den bislang 2017 gestarteten Lehrgängen 60 Anwärter (Drs. 21/10363). Mit wie vielen Anwärterinnen und Anwärtern startet der Lehrgang 4/17 am 1. Dezember 2017? Der Lehrgang 4/17 startet am 1. Dezember 2017 mit voraussichtlich 23 Anwärterinnen und Anwärtern. 5. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/10838 heißt es: „Um eine hinreichende Anzahl und Qualität von Bewerbungen für die gesteigerten Ausbildungskapazitäten im AVD zu erhalten, werden die Rekrutierungsmaßnahmen fortlaufend weiterentwickelt.“ Dies ist erfreulich , da wir mit der Drs. 21/6303 bereits im vergangenen Jahr Veränderungen zur Erhöhung der Bewerberzahlen für eine Ausbildung im Strafvollzug gefordert haben. a. Welche Veränderungen bei den Rekrutierungsmaßnahmen wurden in dieser Legislaturperiode bislang jeweils wann vorgenommen? Neben den kontinuierlich stattfinden Rekrutierungsmaßnahmen wie - Beteiligung an Berufsmessen der Bundeswehr, - Internetpräsenz über www.hamburg.de, - Stellenanzeige (hamburgerjobs.de Stellenportal des „Hamburger Abendblatts“), - Radiowerbung (jobhamster.de über Radio Hamburg), - Kooperation mit dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, - Beteiligung an der Messe Einstieg, - Beteiligung an der Kampagne „Wir sind Hamburg! Bist du dabei?“ mit Imagefilm und Werbematerialien, - Plakatierung der Justizvollzugsanstalt(JVA)-Transporter und des Gefangenentransportwagens und - gezielte Verteilung von Flyern, Kleinplakaten und Give-aways, sind in der Legislaturperiode verstärkt beziehungsweise neu aufgenommen worden: in 2016 - Vortragsreihen zum Berufsbild und dem Bewerberauswahlverfahren bei der Bundeswehr und in 2017 - Beteiligung an der Job- und Weiterbildungsmesse , Veranstalter Jobwoche im April 2017 plus Anzeigen im Anzeigenblatt „Jobwoche“, Drucksache 21/10983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 - Ausrichtung eines länderübergreifenden Multiplikatorentages für die Beraterinnen und Berater aus den Karrierecentern der Bundeswehr im Mai 2017, - Zielgruppenspezifische Internetkampagne über die Internet-Jobbörse Monster.de auf verschiedenen Recruiting-Kanälen wie Facebook und Google seit März 2017, - Fertigstellung von neuen Werbematerialien (Flyer, Give-aways, Roll-ups) nach Vorgaben des Hamburg Marketings, - Einbindung des Personals der Justizvollzugsanstalten als Werbeträger über den SharePoint Justizvollzugsschule und - Artikel zum Berufsbild in der Verbandszeitschrift „Die Bundeswehr“. b. Welche weiteren Veränderungen sind bereits geplant? Für 2018 sind Maßnahmen zur Aktivierung des Personals der Justizvollzugsanstalten als Werbeträger für die Ausbildung und ein weiterer Multiplikatorentag für die Beraterinnen und Beratern aus den Karrierecentern der Bundeswehr geplant. Weitere mögliche Maßnahmen werden geprüft wie zum Beispiel die Beteiligung von Anwärterinnen und Anwärtern an sportlichen Großereignissen, Anzeigen in den Wochenblättern oder auch Informationsstände in Einkaufszentren. Des Weiteren werden Änderungen der Einstellungsvoraussetzungen vorbereitet. 6. Zu welchen Einschränkungen kam es seit 1. September 2017 im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung in jeweils welcher Justizvollzugsanstalt für jeweils welche Dauer aus jeweils welchen Gründen? Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder ohne Teilanstalt für Frauen Einschränkungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung Dauer der Einschränkungen Schließung des Rollladenbetriebes personalbedingt (Krankheit ) 11 Tage Schließung der Malerei personalbedingt (Krankheit) 4 Tage Schließung der Gebäudereinigung (personalbedingt (Personaleinsatz in der Untersuchungshaftanstalt ) Personalbedingt (Gewährung gesetzlicher Urlaubsansprüche) 16 Tage 12 Tage Darüber hinaus sind Einschränkungen durch das vorzeitige Einrücken der Gefangenen aus den Betrieben (die teilweise Qualifizierungen durchführen) – im Stundenbereich – entstanden, zum Beispiel bedingt durch technische Störungen sowie aktuell die Ermöglichung der Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Personalversammlungen . Die einzelnen Einschränkungen wurden nicht im Einzelnen dokumentiert und können daher nicht ausgewertet werden. In der JVA Billwerder/Teilanstalt für Frauen kam es zu keinen Einschränkungen. JVA Fuhlsbüttel/Sozialtherapeutische Anstalt Hamburg Einschränkungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung Dauer der Einschränkungen Schließung der Klempnerei der Gebäudereinigung und der Malerei 4 Tage Schließung der Fertigungsbetriebe 1 und 2 13 Tage Schließung der Maurerei 15 Tage Schließung der Haustechnik 11 Tage Schließung der Schlosserei 6 Tage Schließung der Gebäudereini- 1 Tag Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10983 5 gung Schließung der Malerei 4 Tage Zudem sind die Gefangenen aller Betriebe nicht zur Arbeit ausgerückt (vollzugliche Maßnahmen und Personalsituation) insgesamt 3 Tage Die Schließungen der Betriebe an den oben aufgeführten Tagen sind auf den Einsatz von Bediensteten zur Unterstützung in anderen Bereichen sowie auf Krankheit beziehungsweise Urlaub zurückzuführen. Weitere erhebliche Ausfälle liegen nicht vor, da intern prioritär der Ausbildungs- und Qualifizierungsbereich ausgeglichen wird. In der Gebäudereinigung war im Rahmen der einjährigen Qualifizierung eine Unterbrechung der Qualifikation von vier Monaten (bis Ende September) aufgrund der engen Personaldecke und der Krankheit des Ausbilders unumgänglich. Aufgrund der weiter fortbestehenden Langzeiterkrankung des Ausbilders erfolgt bis auf weiteres keine Ausbildung in der Mauerei. JVA Glasmoor Einschränkungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung Dauer der Einschränkungen Keine Freigangsüberprüfungen an 5 Tagen Es kam zu Einschränkungen bei der Freigangsüberprüfung, da das Personal auf anderen Dienstposten benötigt wurde, vorwiegend im Nachtdienst und auf den Stationen . Ursächlich war der Unterstützungsbedarf der Untersuchungshaftanstalt in der Vorführungsabteilung. JVA Hahnöfersand Einschränkungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung Dauer der Einschränkungen Im Bereich Untersuchungshaft konnten nur diejenigen Gefangenen , die beschult werden, in einer Vollausbildung sind oder in der Küche arbeiten, ihrer Tätigkeit nachgehen. 11 Tage Zusätzlich für den Bereich der Strafhaft 1 Tag Diese Einschränkungen waren bedingt durch Erkrankungen Bediensteter, die regelmäßig zu leistende Unterstützung der Vorführungsabteilung und andere unvorhergesehene Personaleinsätze (zum Beispiel Bewachung von Gefangenen, die in auswärtigen Krankenhäusern stationär aufgenommen wurden). Untersuchungshaftanstalt Einschränkungen im Bereich Arbeit, Ausbildung und Qualifizierung Dauer der Einschränkungen Schließung der Betriebe 9 Tage Aufgrund des Personalmangels im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen zeitweise Bedienstete aus den Betrieben den Schichtdienst unterstützen. Dies betrifft unter anderem den Einkauf der Gefangenen, Fremdfirmenbegleitungen von Baustellen und den Bereich der Vorführungsabteilung. Über die Anzahl und Dauer dieser Personaleinsätze werden nur für den Bereich der Vorführungsabteilung Daten erfasst. Es wurden 19 Bedienstete an insgesamt neun Tagen mit insgesamt 44 Stunden in die Vorführungsabteilung abgegeben. Soweit möglich, wird versucht, die zur Arbeit eingesetzten Gefangenen in anderen Betrieben zu beschäftigen. 7. Welche neuen Aufgaben werden durch das geplante Resozialisierungsund Opferschutzgesetz auf die a. Justizvollzugsbeamten, b. weiteren Mitarbeiter im Justizvollzug Drucksache 21/10983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 zukommen? 8. Der Justizsenator verkündete in der Landespressekonferenz, dass es aufgrund der infolge des Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes entstehenden höheren Anforderungen im Justizvollzug zu Stellenhebungen kommen wird. Es sind 13 Stellenhebungen von A 7 nach A 9, vier Stellenhebungen von A 9 nach A 11 und 15 Stellenhebungen von A 10 nach A 11 geplant. a. Um welche Dienstposten handelt es sich jeweils und welche zusätzlichen Aufgaben fallen bei diesen konkret an? Siehe Vorbemerkung. b. Haben die Stellenhebungen Konsequenzen auf die besondere Altersgrenze? Falls ja, bei welchen Dienstposten und inwiefern? Nein. c. Anhand welcher Kriterien wurden die Neubewertungen – auch im Hinblick auf die Anzahl der jeweiligen Stellenhebungen – vorgenommen ? Es handelt sich hier nicht um eine Neubewertung von Dienstposten. Den Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes (AVD) wurden im Rahmen der Entbündelung 2015 herausgehobene Aufgaben wie zum Beispiel Soziale Trainer oder Behandlungsgruppenbeamte (AVD A9-Wertigkeit) zugewiesen. Die Dienstposten Vollzugsabteilungsleitungen sind in 2012 einheitlich mit A 11 bewertet worden. d. Wie werden sich diese Stellen auf die verschiedenen Justizvollzugsanstalten verteilen? Siehe Vorbemerkung. e. Wird die Justizbehörde rechtzeitig die Anträge für die Mittel zur Umsetzung der Stellenhebungen für den Haushalt 2019/2020 stellen und damit die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen, die Bediensteten entsprechend ihrer Aufgaben zu besolden? Die Finanzierung wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Haushalts 2019/ 2020 berücksichtigt. 9. Wie will die zuständige Behörde gewährleisten, dass zum gewünschten Zeitpunkt des Inkrafttretens des Hamburgischen Resozialisierungs- und Opferschutzgesetzes zum 1. Januar 2019 ausreichend Justizvollzugsbeamte und weitere Mitarbeiter wie beispielsweise Vollzugsabteilungsleiter in Hamburgs Anstalten zur Verfügung stehen, um die dadurch zusätzlich entstehenden Aufgaben zu erfüllen? Die zuständige Behörde bildet mit Hochdruck Anwärterinnen und Anwärter für den Allgemeinen Vollzugsdienst aus. Allein in 2018 werden vier Lehrgänge ihre Ausbildung abschließen. Frei werdende Stellen in der Verwaltung und den Fachdiensten werden laufend besetzt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 10. Wie viele zusätzliche ausgebildete Justizvollzugsbedienstete werden – unter Berücksichtigung der altersbedingten Abgänge – am 1. Januar 2019 voraussichtlich im Dienste der Freien und Hansestadt Hamburg stehen? Es wird mit Stichtag 16. November 2017 prognostiziert, dass am 1. Januar 2019 27 Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes zusätzlich im Dienst sein werden.