BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/10987 21. Wahlperiode 21.11.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir (DIE LINKE) vom 14.11.17 und Antwort des Senats Betr.: Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus innerhalb Hamburgs JVAs Seit 2014 hat das Landesamt für Verfassungsschutz über 40 zusätzliche Stellen als „Maßnahmen gegen gewaltbereiten Salafismus“ geschaffen. Außerdem wurde beim LKA neben der Präventionsstelle eine Arbeitsrate Zentrale Hinweisaufnahme (ZHA) eingerichtet zur Erstbewertung von eingehenden Hinweisen (vergleiche Drs. 21/10750). Zudem werden in Hamburg immer mehr Prozesse gegen vermeintliche Mitglieder der salafistisch/jihadistischen Szene durchgeführt und inzwischen wurden einige Personen wegen Mitgliedschaft in einer salafistisch/jihadistischen Gruppierung zu Haftstrafen verurteilt. Es ist jedoch wichtig zu berücksichtigen, dass die Justizvollzugsanstalt (JVA) einen weiteren Zugang für Radikalisierung in Richtung religiösem Extremismus darstellen kann oder salafistischne/jihadistischen Personen neue Möglichkeiten für Agitation und Verbreitung ihrer Ideologie innerhalb der JVA bieten kann. Deswegen stellt die Arbeit der Prävention und Intervention im Bereich des salafistischen/jihadistischen Extremismus innerhalb der JVA eine wichtige Aufgabe dar. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele nach § 129a/b Verurteilte sitzen seit 2014 bis zum jetzigen Zeitpunkt wegen jihadistischer Aktivität im Gefängnis (Bitte nach Alter und Geschlecht auflisten)? a. Zu welchen Haftstrafen wurden die oben genannten Personen verurteilt ? b. Was wird ihnen vorgeworfen? Ein männlicher, heute 43-jähriger Gefangener sitzt seit 2014 in Haft. Er wurde zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgt wegen Mordes und Bildung einer terroristischen Vereinigung. c. Wie viele Personen haben sich erst in Haft radikalisiert? Bisher ist im Hamburger Justizvollzug keine Radikalisierung in Haft bekannt geworden . 2. Welche Betreuungsangebote gibt es für Personen, die des Jihadismus verdächtigt werden oder der salafistischen/jihadistischen Szene angehö- Drucksache 21/10987 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 rig sind, innerhalb des Justizstrafvollzuges in Hamburg (Bitte nach JVA und Angeboten auflisten)? In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel, der JVA Hahnöfersand und der Untersuchungshaftanstalt gibt es spezielle Angebote für Personen, die des Jihadismus verdächtigt werden oder der salafistischen/jihadistischen Szene angehören. In der JVA Billwerder und der JVA Fuhlsbüttel sind dafür jeweils eine Bedienstete beziehungsweise ein Bediensteter in Vollzeit als Bezugsbetreuer eingesetzt . In der JVA Hahnöfersand wurde eine Wohngruppenbetreuung speziell für Gefangene eingerichtet, die als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, um auch bei diesem Personenkreis frühzeitig spezielle präventive Maßnahmen anbieten zu können. Die Beratungsstelle „Legato – Systemische Ausstiegsberatung – Fach- und Beratungsstelle für religiös begründete Radikalisierung“ (Träger: Vereinigung Pestalozzi gem.GmbH und Ambulante Maßnahmen Altona e.V.) führt im Justizvollzug seit dem 1. Juli 2017 das Projekt „Legato PräJus – Prävention im justiziellen Feld“ durch (Träger : Ambulante Maßnahmen Altona e.V.). Zur Zielgruppe gehören betroffene Gefangene aller Hamburger Vollzugsanstalten sowie Probanden der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe. In der JVA Billwerder und der JVA Hahnöfersand, sowie in der Untersuchungshaftanstalt ist jeweils eine Mitarbeiterin beziehungsweise ein Mitarbeiter von „Legato PräJus“ ganztägig einmal wöchentlich in der Vollzugsanstalt. Allen anderen Justizvollzugsanstalten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle und des Prä- Jus-Teams ohne besonderen zeitlichen Vorlauf auf Anfrage zur beratenden Intervention zur Verfügung. Der Zeitaufwand richtet sich nach dem Bedarf. Zu den Präventionsangeboten von „Legato PräJus“ zählen die Fort- und Weiterbildung von Vollzugsbediensteten sowie spezielle Gruppenangebote. Zur Intervention gehören Gesprächsangebote für Gefangene sowie das Angebote einer durchgängigen Fachund Angehörigenberatung aller Beteiligten im Justizvollzug. In Zusammenarbeit mit der „SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg “ werden in der JVA Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel und der Untersuchungshaftanstalt die Gesprächskreise „Zusammenkommen und miteinander reden, diskutieren und beraten über Religion, Gesellschaft und das Leben“ für muslimische Gefangene angeboten. Darüber hinaus erhalten Gefangene des genannten Personenkreises grundsätzlich die gleichen Betreuungsangebote wie andere Gefangene. Die Angebote sind auf die übergreifenden Ziele psychosoziale Stabilisierung, berufliche Qualifizierung, Wiedereingliederung und soziale Integration mit dem Globalziel, die Gefangenen zu befähigen , künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, ausgerichtet . Dazu gibt es in allen Anstalten ein breites Spektrum von Betreuungs-, Behandlungs - und Qualifizierungsmaßnahmen. Die im Einzelfall vorgesehenen Maßnahmen werden auf der Grundlage einer Behandlungsuntersuchung in einem Vollzugsplan zusammengefasst. 3. Gibt es Betreuungsangebote für oben genannte Personen nach ihrer Entlassung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Das Projekt „Legato PräJus“ bietet auch Betreuung im Rahmen von Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe an. Darüber hinaus stehen die Angebote der Beratungsstelle Legato auch ehemaligen Haftinsassen offen. Die Sicherstellung einer möglichst durchgehenden Betreuung in und nach der Haft ist ein erklärtes Ziel von „Legato Prä- Jus“. 4. Welche Beratungs- oder Betreuungsstellen sind in die präventive Arbeit innerhalb des Justizstrafvollzuges in Hamburg eingebunden und wodurch werden diese finanziert (Bitte auflisten)? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10987 3 Die Beratungsstelle Legato und das Team von „Legato PräJus“ sowie die SCHURA sind regelmäßig in die Präventionsarbeit der Hamburger Justizvollzugsanstalten eingebunden . Die Angebote der Beratungsstelle „Legato“ im Justizvollzug werden aus Mitteln des Bundesprojekts „Demokratie leben!“, Förderbereich Strafvollzug und Bewährungshilfe, mit einer Kofinanzierung durch die für den Justizvollzug zuständigen Behörde finanziert. Die Angebote der „SCHURA“ werden aus Haushaltsmitteln der zuständigen Behörde finanziert. 5. Welche Experten/-innen bieten innerhalb des Gefängnisses Betreuung an (Bitte nach Anzahl, JVA, Arbeitsfeld und Arbeitsstunden auflisten)? a. Sind Imame involviert? b. Sind Psychologen/-innen involviert? c. Sind Sozialarbeiter/-innen involviert? d. Welche Fortbildung oder Zusatzausbildung haben diese Personen abgeschlossen? Eine spezielle Betreuung, die auch eine Einschätzung des Radikalisierungsgrades einschließt, wird durch interne und externe Fachkräfte angeboten. Ein Psychologe der zuständigen Behörde wurde zur Unterstützung aller Vollzugsanstalten beim „Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement“ mit Sitz in Frankfurt/Main zum Präventionsmanager fortgebildet. Darüber hinaus ist in der zuständigen Behörde seit dem 1. November 2017 ein Islamwissenschaftler tätig, der die Vollzugsanstalten im Rahmen seiner Aufgaben bei der Umsetzung von Betreuungsmaßnahmen unterstützt und in die Fallarbeit eingebunden werden kann. Der auf diese Aufgaben entfallende Arbeitszeitanteil richtet sich nach dem Bedarf und kann nicht spezifiziert werden. Im Team von „Legato PräJus“ sind insgesamt sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Vollzeitäquivalent von 3,75 in den Bereichen Prävention und Intervention von und bei religiös begründeter Radikalisierung in den Hamburger Justizvollzugsanstalten tätig. Darunter befinden sich drei Islamwissenschaftler/innen, zwei Sozialarbeiter /-innen und zwei Kriminologinnen/Kriminologen. Die offenen Gesprächskreise für muslimische Gefangene in der JVA Billwerder, der JVA Fuhlsbüttel und der Untersuchungshaftanstalt werden derzeit von drei Gruppenleiterinnen /Gruppenleitern durchgeführt, von denen einer an anderer Stelle auch als Imam tätig ist. Für dieses Angebot stehen den genannten Anstalten wöchentlich bis zu vier Stunden zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle Legato verfügen in der Regel über langjährige Erfahrungen im Themenfeld der religiös begründeten Radikalisierung . Einige befinden sich in einer Ausbildung zur systemischen Beraterin beziehungsweise systemischen Berater. Darüber hinaus nehmen sie an Fortbildungen der Beratungsstelle sowie an nationalen und internationalen Fachtagungen und Fortbildungen zu den Themen Radikalisierung und Deradikalisierung, systemische Beratung , Therapie und Resozialisierung teil. Die Gruppenleiter der SCHURA wurden speziell für ihre Tätigkeit im Justizvollzug ausgesucht und vorbereitet. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wird nach präventiven Ansätzen und Konzepten innerhalb von Gefängnissen gearbeitet? Wenn ja, nach welchen? Wenn nein, wie sieht die zukünftige Planung dazu aus? Die Präventionsarbeit orientiert sich an den allgemeinen Standards der sozialen Arbeit. Das Team von „Legato PräJus“ arbeitet darüber hinaus nach einem eigens dafür erarbeiteten Konzept, das sich zurzeit in der Entwicklungs- oder ersten Anwendungsphase befindet. Die Erfahrungen der Beratungsstelle Legato, die seit dem Jahr 2015 in Hamburg außerhalb des Justizvollzuges tätig ist, und die Erfahrungen von Drucksache 21/10987 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Interventionsmodellen im Bereich des Rechtsextremismus wurden und werden einbezogen . Die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Konzepts erfolgt in enger Kooperation mit den in Bremen und Schleswig-Holstein durchgeführten Beratungsprojekten. Das PräJus-Team beziehungsweise die Beratungsstelle Legato arbeiten auf nationaler und europäischer Ebene mit anderen Akteuren zusammen, um von deren Erfahrungen frühzeitig profitieren zu können. Das PräJus-Team beteiligt sich zudem an der Arbeit des „Radicalization Awareness Network“ der Europäischen Union (RAN). 7. Welche Qualifizierungsangebote und -maßnahmen des Personals der Hamburger JVA wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt angeboten und durchgeführt? Den Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes stehen regelmäßig über den Fortbildungskatalog der Justizvollzugsschule der zuständigen Behörde Fortbildungsangebote zum Thema Islam und Islamismus in Hamburg und in der Justizvollzugsschule Neumünster zur Verfügung. Diese werden von Experten, in der Regel Islamwissenschaftlerinnen beziehungsweise Islamwissenschaftlern, geleitet. Umfassende Angebote zum Thema Islamismus stehen dem Personal auch im Zentrum für Ausund Fortbildung (ZAF) zur Verfügung. Zusätzlich werden in der Justizvollzugsschule Hamburg Veranstaltungen angeboten, in denen insbesondere Multiplikatoren fortgebildet werden. Über diese größtenteils mit Sicherheitsaufgaben befassten Bediensteten finden Fortbildungsinhalte direkten Eingang in die vollzugliche Praxis. Angebote der Justizvollzugsschule Hamburg mit direktem Themenbezug: 2014 2015 2016 2017 Interkulturelle Handlungsstrategien im Vollzugsalltag Islamismus – eine Einführung, Multiplikatoren - schulung Religiöser Extremismus – Multiplikatoren -schulung Religiöser Extremismus – Multiplikatoren -schulung Religiöser und politischer Islam; Ursachen des Islamismus Religiöser und politischer Islam; Ursachen des Islamismus Religiöser und politischer Islam; Ursachen des Islamismus Religiöser und politischer Islam; Ursachen des Islamismus Interkulturelle Kompetenz im Justizvollzug 2 x Umgang mit interkulturellen Konfliktstilen Syrien 2 x Syrien Syrien Syrien Afrikanische Gefangene im Stationsalltag Des Weiteren findet in den Ausbildungslehrgängen des Allgemeinen Vollzugsdienstes regelmäßig Unterricht zu den Themen Islamismus, Subkultur, Extremismus und Ausstiegsberatung statt. 8. Wie ist das Maßnahmenpaket für den Umgang mit Radikalisierungen, welches laut Aussage des Senates (siehe Drs. 21/2196) erarbeitet worden ist, aufgebaut? a. Welche präventiven Gesprächsangebote existieren innerhalb der JVA innerhalb Hamburgs? b. Wie ist das strukturierte Fall- und Entlassungsmanagement aufgebaut ? c. In welchen Jugendvollzugsanstalten gibt es präventive Angebote und wie lauten diese (Bitte auflisten)? Die Maßnahmen für den Umgang mit Radikalisierungen wurden in einem Handlungskonzept zusammengefasst, das die Bereiche Erkennen extremistischer Gefangener, Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/10987 5 Prävention, Deradikalisierung, Entlassungsvorbereitung, Informationsfluss und anstaltsübergreifende Steuerung sowie Qualifizierung von Bediensteten umfasst. Zum Fall- und Entlassungsmanagement gehören auf der Grundlage des allgemein üblichen Übergangsmanagements Fallbesprechungen zur Vollzugsplanung und Vorbereitung auf die Entlassung unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden und – im Rahmen datenschutzrechtlicher Regelungen – der Beratungsstelle Legato beziehungsweise von „Legato PräJus“. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 9. Zu welchen Erkenntnissen ist die Unterarbeitsgruppe der Landesjustizverwaltung bis zum jetzigen Zeitpunkt gekommen? Die Länderarbeitsgruppe „Umgang mit radikal-islamistischen Gefangenen“ hat sich in ihrem Abschlussbericht vom 18. April 2016 unter anderem dafür ausgesprochen, einschlägige Erkenntnisse in den Anstalten an zentraler Stelle zu bündeln und zu koordinieren , den Datenaustausch mit Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz zu intensivieren, individuell zugeschnittene Behandlungsmaßnahmen und Angebote zur ständigen Ansprache für gefährdete Gefangene zu schaffen, radikalisierte Gefangene zumindest von anderen radikalen Gefangenen getrennt unterzubringen und geeignete Gefangene in ein vollzugsinternes oder in ein externes Deradikalisierungs - beziehungsweise Aussteigerprogramm zu vermitteln. Der ergänzende Bericht vom 10. August 2017 enthält weitergehende Ausführungen beziehungsweise Empfehlungen zur Unterbringung radikal-islamistischer Gefangener, zum Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden und Justiz, zu den Personal - und Fortbildungsbedarfen sowie zur Suizidprävention. Danach sollten radikalisierte Gefangene in ausgesuchten Vollzugsanstalten, jedoch dezentral untergebracht werden. Eine möglichst frühzeitige Information des Justizvollzugs über radikalisierte Personen/Gefangene durch die Strafverfolgungsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz ist anzustreben. Die Einschätzung des Suizidrisikos bei einem Terrorverdächtigen bedarf nach Auffassung der Arbeitsgruppe einer individuellen Prognosestellung, bei der zusätzliche Perspektiven in den Einschätzungsprozess einzubeziehen sind. 10. Bei wie vielen Fällen ist ein Deradikalisierungsprozess innerhalb der JVA in Hamburg durch präventive Angebote bekannt? Zu Einzelfällen der Intervention und Beratungsarbeit des PräJus-Teams und der Fachund Beratungsstelle Legato können grundsätzlich aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Gefangenen keine Angaben gemacht werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungsstelle und des PräJus-Teams stehen grundsätzlich ohne außerordentlichen zeitlichen Vorlauf zur beratenden Intervention zur Verfügung, die mit dem Ziel einer Deradikalisierung geschieht. Diese Form der Intervention findet bereits in mehreren Fällen statt. Inhaftierte und junge Erwachsene im Strafprozess werden direkt beraten, Angehörige und Fachkräfte, die zu ihnen in Verbindung stehen oder mit ihnen arbeiten, werden eng begleitet und beraten. Deutliche Hinweise auf positive Entwicklungen in der Form der Distanzierung von gewaltbefürwortenden Ideologien wurden bereits in allen diesen Fällen wahrgenommen. 11. Liegen dem Senat empirischen Erkenntnisse beziehungsweise Auswertungen über das Pilotprojekt innerhalb der Hamburger JVA in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Legato und der SCHURA bis zum jetzigem Zeitpunkt vor? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht und innerhalb welchen Zeitraums ist geplant, dass diese vorliegen? Empirische Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen dem Senat nicht vor. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit dem Projekt „Legato PräJus“ im Förderbereich Strafvollzug und Bewährungshilfe wird im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von der Arbeits- und Forschungsstelle Rechtsextremismus und Radikalisierungsprävention am Deutschen Jugendinstitut (DJI) wissenschaftlich begleitet. Die Förderung ist derzeit bis zum 31.Dezember 2019 befristet. Drucksache 21/10987 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Durchführung der Gesprächskreise der „SCHURA“ ist Gegenstand regelmäßiger begleitender Auswertungsgespräche mit der zuständigen Behörde.